Finanzministerium erklärt Steuerbefreiung für Nichtregierungsorganisationen

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Shanghai, 20. November – Das Finanzministerium in China hat zwei Rundschreiben erlassen,
die näher auf die Steuerbefreiungen für Nichtregierungsorganisationen eingehen und
Aufschluss darüber geben, welche Einkommensart von der Steuer befreit und wie der
Steuerbefreiungsstatus einer Nichtregierungsorganisation festgelegt wird.

Laut der Rundschreiben gibt es insgesamt fünf Kategorien, denen das Einkommen von
Nichtregierungsorganisationen zugeordnet werden kann. Darunter fällt unter anderem die
Herkunft der Gelder, welche in Spenden durch Einzelpersonen, Unternehmen oder
Unterstützung seitens der Regierung unterschieden wird. Die Steuerbefreiung können nur
Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen in Anspruch nehmen, die
ordnungsgemäß gegründet und korrekt in China registriert sind.