Joint Ventures in China: Vertragsabschluss

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Der fünfte Teil unserer Serie “Joint Ventures als strategische Investitionsmöglichkeit”

Von Chris Devonshire-Ellis und Richard Hoffmann

1. Dezember – Joint Ventures sind in ihrem Wesen sehr eigenwillige Kreaturen. Sie unterscheiden sich in Abhängigkeit von den Umständen so sehr, dass die Vertragsverhandlungen für das Joint Venture am besten mit professioneller Hilfe geführt werden sollten. Während dieser Verhandlungen werden die Joint Venture Partner auf große Meinungsverschiedenheiten stoßen, die es zu lösen gilt. Die angehenden Partner ziehen ihre Meinungen oft aus nur einer guten oder einer schlechten Erfahrung an die sie festhalten. Im Umgang mit Joint Ventures hat unsere Firma im Laufe der Jahre zahlreiche Erfahrung gesammelt. Die folgenden Stellungsnahmen sind aus einem Pool aus Erfahrungen mit Joint Ventures. Wir berichten darüber, was tendenziell am besten funktioniert. Allerdings mag das nicht auf jeden Fall zutreffen.

Bei der Bereitstellung dieser grundlegenden Leitlinien gehen wir auch davon aus, dass der Joint Venture Partner einer ordnungsgemäßen Due Diligence unterzogen wurde und dass seine Rechtmäßigkeit so weit wie möglich abgesichert wurde, vor allem durch die Durchführung der finanziellen Due Diligence.

Gleichrangige Partner
Wir sind keine großen Fans eines 50/50 Joint Ventures, bei dem die ausländische und die chinesische Seite gleiche Machbefugnisse haben. Wir haben so viele Joint Ventures gesehen, die zum völligen Stillstand kamen, weil Entscheidungen nicht effektiv gemacht wurden. Je nach den gegebenen Umständen muss die tatsächliche zukünftige Geschäftsentwicklung des Joint Ventures als vorrangiges Ziel berücksichtigt werden.. Kann das Unternehmen seine Ziele erreichen, ohne dass der ausländische Partner volle Kontrolle ausübt? Wenn ja, dann kann die Frage der Gleichrangigkeit weniger bedeutend sein, auch wenn viele Anwälte darin eine Gefahr sehen. Besorgniserregend ist aber ein Mangel an Vertrauen oder an Wissen über den Partner – was anzeigt, dass eine unzureichende Due Diligence durchgeführt wurde.

Wenn das chinesische Unternehmen auf “Herz und Nieren” geprüft wurde und das Prüfungsergebnis vielversprechend ist dann gibt es keinen Grund auf ein Verhältnis von 50/50 zu bestehen.

Die Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden
Der Vorsitzende wird als Aushängeschild des Unternehmens betrachtet. In einem Joint Venture, in dem die Machtverhältnisse ausgeglichen sind (50/50), kann die entscheidende Stimme von ihm abgegeben werden. Nach unserer Meinung muss für die richtige Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden die Struktur eines Joint Ventures betrachtet werden. Wenn das Joint Venture seinen Gewinn auf dem chinesischen Inlandsmarkt aufbaut, macht es Sinn, dass der Vorsitzende die Rolle eines chinesischen „Botschafters“ für das Unternehmen übernimmt. Das Unternehmen braucht einen guten Diplomaten, der die Marktgegebenheiten kennt und versteht. Eine solche Person kann bei komplizierten lokalen Entscheidungen oder vertraglichen Verhandlungen mit Dritten helfen. Auf der anderen Seite, wenn Verkäufehauptsächlich im Ausland getätigt werden (zum Beispiel in Deutschland, Schweiz, Österreich), dann sollte der Vorsitzende ein Ausländer sein (zum Beispiel ein Deutscher), der diesen Markt versteht und kennt.

Die Rolle des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer hat eine starke Position in einem Joint Venture und ist auch oft derjenige, der das Unternehmen tatsächlich kontrolliert. Der Leistungsfähigkeit dieses Kandidaten muss besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sowie den vertraglichen Bedingungen seiner Tätigkeit, die häufig detailliert im Joint Venture Vertrag selber als auch durch das Arbeitsrecht definiert sind. Die Rolle ist, wegen der Kontrolle die der Geschäftsführer ausübt, normalerweise sehr fachspezifisch und bringt einen politischen Aspekt mit sich. Wir empfehlen, dass der Geschäftsführer hoch qualifiziert, vertrauenswürdig ist undmöglicherweise ein Angestellter des ausländischen Investors.

Andere leitende Positionen
In größeren Joint Ventures sind Diplomatie und Verhandlungsgeschick sehr wichtig. Ausländische Investoren sollten entweder lokale Manager auswählen, die sie gut kennen, um sie in Schlüsselpositionen wie Beschaffung, Vertrieb, Personal, Finanz- und Rechnungswesen und sogar in die Lagerhaltung zu positionieren. Oder Mitarbeiter des Unternehmens zur Hand haben, die diese Positionen belegen können und denen sie vertrauen. Es müssen regelmäßige Kontrollen dieser Unternehmensbereich durch einen externen Beauftragten durchgeführt werden. Es kommt leider verhältnismäßig häufig vor, dass Verwandte in die Zulieferkette mit einbezogen werden und das Joint Venture Betriebsmittel zu überhöhten Preisen und zum Vorteil des Verwandten erwirbt.

Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
Auf welche Weise Rechtsstreitigkeiten beigelt werden ist schon immer ein Kernpunkt aller Diskussionen gewesen und besonders unter Anwälten beliebt. Die Schiedsstelle kann im Joint Venture Vertrag festgehalten werden. In einigen Branchen, wie Spedition und Schifffahrt, kann es sinnvoll sein Schlichtungsverfahren mit Hilfe von speziellen chinesischen Schiedsstellen durchzuführen. In den meisten Fällen können die Vertragspartner den Ort des Schlichtungsverfahrens frei wählen. In der Vergangenheit gab es gelegentlich Schwierigkeiten, weil die Schiedsgerichte zugunsten des chinesischen Partners und unfair entschieden haben. In Wirklichkeit sind solche Fälle aber eher selten. Da das Joint Venture in China ansässig ist und sich die Geschäftstätigkeiten auf China beziehen macht es Sinn, auch Rechtsstreitigkeiten hier in China zu verhandeln. Allerdings kann die ausländische Partei oftmals ein Schlichtungsverfahren im Ausland verlangen oder zumindest ein Verfahren nach internationalen Standards.

Als Kompromiss empfehlen wir in der Regel ein Schlichtungsverfahren bei der Chinesischen Internationalen Handelskammer (CICC), die in Peking ansässig ist, einzuleiten. Die CICC gehört zur Internationalen Handelskammer, die ihren Hauptsitz in Paris hat. Sie erfüllt daher internationale Standards.

Personaleinsatz
Bei der Anstellung von Mitarbeitern des Joint Venture Partners ist es wichtig zu wissen, dass ihre Arbeitsverträge geprüft werden. Die Arbeitsverträge haben vielfach eine rückwirkende Wirkung, die erhebliche Verpflichtungen für das Joint Venture erzeugen kann. Dieses gilt umso mehr seit 2008, da China ein neues Arbeitsgesetz eingeführt hat. Das neue Arbeitsgesetz verstärkt den Schutz der Arbeitnehmer. Grundsätzlich muss bei jeder Kündigung nun eine Abfindung gezahlt werden. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, also danach, wie lange die Person bei Ihnen angestellt war. Bei der Gründung eines Joint Ventures gibt es normalerweise Arbeiter, die in einem vorherigen Beschäftigungsverhältnis mit dem chinesischen Partner standen. Übernehmen Sie diese Arbeiter, so muss bei einer eventuellen Abfindung die gesamte die Dauer der Tätigkeit berechnet werden, rückwirkend von dem Datum, an dem sie ursprünglich ihre Arbeit beim chinesischen Partner angefangen haben. Es kann also teuer werden. Es müssen ebenfalls Fragen hinsichtlich der Rentenversicherung und so weiter besprochen werden, wenn diese zuvor durch den chinesischen Partner bereitgestellt wurden. Sie möchten sicherlich keine Probleme hinsichtlich der Übernahme von Personal haben.

Austrittsstrategie
Unternehmungen können schief gehen und es ist manchmal notwendig Fehler einzugestehen und sich aus dem Geschäft zurückzuziehen. Normalerweise hängt dies mit dem Absatz zusammen, so dass es Sinn macht eine Klausel zur Liquidation im Joint Venture Vertrag anzuregen, die mit der Leistung des Unternehmensoutputs zusammenhängt. Wenn die Produktion oder die Rentabilität unter ein bestimmtes Level fallen, so besteht ein Recht darauf das Unternehmen zu verlassen..

Professionelle Ratschläge
Dies sind nur wenige der vertragsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, die behandelt werden müssen, wenn Sie ein Joint Venture in China gründen möchten; sie variieren von Fall zu Fall. Ein gutes, professionelles Unternehmen ist in der Lage alle Fragestellungen mit Ihnen zu besprechen, kann beurteilen welche Angelegenheiten geprüft werden müssen und kann geeignete Mitarbeiter vor Ort bereitstellen, die einen Einblick in Ihre Unternehmung vornehmen und Bericht erstatten. Wir empfehlen Ihnen nicht irgendein Unternehmen einzustellen, das ein Subunternehmen für diese Arbeit einsetzt und keine Kontrolle über den Prozess besitzt. Die Fehlerwahrscheinlichkeit steigt in solchen Fällen stark. Wir empfehlen Ihnen nur mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die in China eine nachweisbare Erfolgsgeschichte haben und über geeigneten Ressourcen und Büros verfügen.

Chris Devonshire-Ellis ist der Gründer von Dezan Shira & Associates. Er lebte 21 Jahren in China. Chris besitzt über 17 Jahre Erfahrung in der Gründung von Joint Ventures in China, einschließlich einiger großen nennenswerten Unternehmen. Mittlerweile lebt er in Mumbai, Indien.

Richard Hoffmann ist Senior Associate bei Dezan Shira & Associates und besitzt sieben Jahre Erfahrung als Berater für ausländische Unternehmen. Richard schreibt Artikel für die Legal Ease column der Beijing Review, welche das erste englische nationale Nachrichtenmagazin in China ist. Er lebt in Peking, China.

Wenn Sie weitere Informationen über Joint Ventures, Unternehmensgründungen oder Dezan Shira & Associates erhalten möchten, senden Sie bitte eine Email an Richard.Hoffmann@dezshira.com.

Ähnliche Artikel:

Erster Teil: Joint Ventures in China– Warum brauchen Sie einen chinesischen Partner?

Zweiter Teil: Joint Ventures in China – Rechtliche Due Diligence

Dritter Teil: Joint Ventures in China – Finanzielle Due Diligence

Vierter Teil: Joint Ventures in China – Immaterielle Vermögenswerte

Im sechsten Teil unserer Serie: Joint Ventures in China – Änderungen vertraglicher Verpflichtungen des Joint Ventures

Weitere Veröffentlichungen von Richard Hoffmann:

The JV is Back!, Beijing Review, October 9, 2007

 

Die Gründung eines Joint Ventures in China, Außenwirtschaftsportal Bayern, Oktober, 2007

China Briefing Bücher:

Unbenannt1

 

 

 

Setting Up Joint Ventures in China (erhältlich als Hardcopy oder als PDF)

Unbenannt2

Mergers and Acquisitions in China (erhältlich als Hardcopy oder als PDF)

Unbenannt3

The China Tax Guide (erhältlich als Hardcopy oder als PDF)