Verschärftes Anti-Monopol Gesetz tritt nächsten Monat in Kraft

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06. Januar – Am 4. Januar veröffentlichte Chinas oberste wirtschaftliche Planungsinstitution, die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) neue Bestimmungen, welche die Bekämpfung illegaler Preissetzung und monopolistischer Tendenzen zum Ziel haben. Diese neuen Bestimmungen sind eine Ergänzung zum Anti-Monopol Gesetz aus dem Jahr 2008. Das ergänzte Gesetz tritt am o1. Februar 2011 in Kraft.  

Unternehmen mit „dominanten“ Marktanteilen wird untersagt, zu unfair hohen Preisen Produkte zu verkaufen oder Mittel zu Preisen zu erwerben, die unfair niedrig sind. Ein einzelner Marktteilnehmer mit einem Marktanteil, der größer als die Hälfte des Marktes ist, zwei Marktteilnehmer, die zusammen mehr als zwei Drittel an Marktanteilen besitzen, oder drei Marktteilnehmer, die zusammen mehr als drei Viertel der Marktanteile besitzen, werden als dominant eingestuft.

Die Bestimmungen gelten sowohl für innerhalb als auch auch außerhalb Chinas. Zu den verbotenen Praktiken der Unternehmen gehört, Produkte unter einem Preis zu verkaufen, der unter den Herstellungskosten des jeweiligen Produktes liegt. Dieses Vorgehen ist besonders schwerwiegend, wenn Preisabzüge zur Verdrängung der Konkurrenz verwendet werden oder, wenn eine Preissetzung unter vergleichbaren Käufern angewendet wird, die bestimmte Käufer benachteiligt.

Einzelne Rechtspersonen, die diese Vergehen verüben, werden durch die Beschlagnahmung der illegal erworbenen Einnahmen, sowie einer Buße, die bis zu 10 Prozent des Volumens der Verkäufe aus dem Vorjahr umfasst, bestraft. Vergehen von Industrieverbänden werden mit einer Strafe von bis zu  RMB 500.000 (cirka Euro 57.198) belegt, sowie durch die Auflösung Ihrer Organisation bestraft.

Seitdem die Verbraucherpreise bis zum Ende des Jahres 2010 um 5,1 Prozent im Durchschnitt zum Vergleich mit dem Vorjahreszeitpunkt angestiegen sind, setzte die chinesische Regierung Preisstabilisierung als Priorität. Peking versprach außerdem, Wettbewerb und Praktiken zur Preissetzung, gemäß internationalen Regeln anzupassen.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.