Einzelpersonen müssen bei Beendigung von Investitionen individuelle Einkommensteuer (IIT) bezahlen

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15. August – In China lebende Einzelpersonen müssen individuelle Einkommensteuer (IIT) auf bestimmte Einkommen bezahlen, wenn sie Investitionsgeschäfte beenden. Das geht aus der Mitteilung „Announcement on Issues of Collecting IIT on Funds Individuals Recovered from Termination of Investment Operations (SAT Announcement [2011] Nr. 41)“ hervor, das am 25. Juli von der chinesischen Staatlichen Steuerbehörde (SAT) veröffentlicht wurde.

Gemäß der Ankündigung Nr. 41 müssen:

  • Einkommen aus einem Kapitaltransfer,
  • Konventionalstrafen,
  • Schadenersatz,
  • Entschädigungen und
  • weitere Arten von Fonds,

die eine Einzelperson von

  • Unternehmen,
  • Kooperationsprojekten,
  • weiteren Investoren der Unternehmen oder
  • Mitarbeitern des Kooperationsprojekts

erhalten hat, nach der Beendigung der Investition, des Joint-Ventures (JV), der operativen Kooperation oder einer anderen Aktivität mit dem im „Einkommen aus Eigentumsübertragung“ anzuwendenden Steuersatz besteuert werden. Gemäß des IIT- Gesetzes liegt dieser Steuersatz bei 20 Prozent.

Einzelpersonen, welche obengenannte IIT bezahlen müssen, können den Gesamtwert ihres zu versteuernden Einkommens wie folgt kalkulieren:

Zu versteuerndes Einkommen = (die Summe von Einkommen aus einem Kapitaltransfer, einer Konventionalstrafen, Schadenersatz, Entschädigung und weiteren Arten von Fonds, die eine Einzelperson erhalten kann)  (die ursprüngliche Investitionssumme und die Steuerzahlungen in Zusammenhang mit der Investition).

Die Maßnahmen aus der Mitteilung traten am 25. Juli in Kraft. Bisher noch offene Fragen zur IIT müssen ab nun gemäß den Ankündigungen aus dieser Mitteilung behandelt werden.

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