Ausländer zur Teilnahme an Chinas neuer Sozialversicherung (SIL) verpflichtet

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16. September – Am 06. September 2011 veröffentlichte Chinas Ministerium für Personalentwicklung und Sozialversicherung die „Interim Measures for Participation in Social Insurance System by Foreigners Employed in China („Maßnahmen“)“, die am 15. Oktober dieses Jahres in Kraft treten werden.

Ausländer, die in China arbeiten, müssen demnach Beiträge in fünf verschiedene rudimetäre Versicherungstöpfe leisten: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitsunfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Mutterschaftsversicherung. Sozialversicherungsbeiträge werden gemäß der Vorschriften sowohl von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern geleistet.

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In China arbeitende Ausländer sind demnach Arbeitnehmer in China, die keine chinesische Staatsangehörigkeit besitzen, aber über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht im Land, eine Arbeitserlaubnis, eine Arbeitserlaubnis als ausländischer Experte, oder über eine Erlaubnis als ständiger ausländischer Korrespondent im Land wirken zu dürfen, verfügen.

Die Maßnahmen legen genau fest, dass ein Arbeitgeber, der ein Arbeitsverhältnis mit einem Ausländer aufnimmt, diesen innerhalb von 30 Tagen nach dessen Bewerbung für eine Arbeitserlaubnis bei der Sozialversicherung anmelden muss.

Ausländer, die in chinesischen Zweigstellen oder Repräsentanzbüros (ROs) eingesetzt werden, müssen nachdem sie Arbeitsverträge mit Arbeitgebern außerhalb Chinas unterzeichnet haben, ebenfalls an der Sozialversicherung teilnehmen. Der chinesische Arbeitgeber muss in diesem Fall die Anmeldung für die Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung vornehmen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden sowohl vom chinesischen Arbeitgeber als auch von den betroffenen Ausländern entrichtet. Das erfolgt gemäß den Vorschriften.

Im Falle von Ausländern, die China vor dem vereinbarten Renteneintrittsalter verlassen, werden deren persönliche angesammelte Sozialversicherungsbeiträge zurückbehalten. Wenn diese Person dann nach China zurückkehrt um weiter im Land zu arbeiten, werden die weiteren Beiträge zu den bereits angesammelten hinzugefügt. Wenn sich ein Ausländer darum bewirbt, sein Sozialversicherungsverhältnis aufzulösen, kann er seine in die Sozialversicherung eingezahlten Beiträge in Form einer Pauschale zurückerhalten. Im Falle, dass ein sozialversicherter Ausländer verstirbt, kann die übriggebliebene Summe seiner persönlich angesammelten Ersparnisse in den Töpfen, gemäß dem Gesetz, vererbt werden.

Ausländer, die außerhalb Chinas leben und monatliche Auszahlungen aus den Sozialversicherungstöpfen erhalten, müssen bei der jeweiligen Versicherung von der sie die Auszahlungen erhalten, nachweisen, dass sie noch leben. Das muss durch ein Zertifikat erfolgen, welches durch die chinesische Botschaft oder das Konsulat ausgestellt wurde, oder durch eines, welches von der verantwortlichen Bank in dem Land beglaubigt wurde, in welchem die Person ansässig ist. Ausländer, die legal einen Wohnsitz in China haben, können den selben Nachweis durch einen persönlichen Besuch bei der verantwortlichen Versicherung erbringen.

Wenn es zu Streitfragen mit Betreff Sozialversicherung zwischen dem sozialversicherten Ausländer und seinem Arbeitgeber oder dem chinesischen Unternehmen kommt, haben beide Parteien die Möglichkeit einen Vermittler oder Schiedsausschuss einzuschalten, sowie Klage einzureichen. Wo der Arbeitgeber oder das chinesische Unternehmen die Rechte oder Interessen des sozialversicherten ausländischen Arbeitnehmers verletzt, kann der Ausländer auch danach ersuchen, dass die Verwaltungsabteilung des zuständingen Sozialversicherers oder, die mit der Einsammlung der Beiträge betraute Agentur diese gemäß des Gesetzes durchführt.

Für ausländische Angestellte, die aus Ländern stammen, die ein bilaterales oder multilaterales Abkommen mit China haben, sollte die Abwicklung der Sozialversicherung gemäß diesen Abkommens erfolgen.

Der Sozialversicherer wird eine Sozialversicherungsnummer und Karte an sozialversicherte Ausländer herausgeben.

Mit der Arbeitserlaubnis von Ausländern betraute Abteilungen müssen Informationen, die das Arbeitsverhältnis des Ausländers im Land betreffen an die verantwortliche Sozialversicherung weiterleiten.

Ausländer und chinesische Unternehmen, die eine Anmeldung bei der Sozialversicherung versäumen oder, die der Beitragszahlung für ihre ausländischen Angestellten nicht nachkommen, werden gemäß den relevanten Vorschriften des Sozialversicherungsgesetzes bestraft.

Das Sozialversicherungsgesetz legt fest, dass Arbeitgeber, die ihrer Pflicht nicht nachkommen und Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung nicht anmelden, dieses Versäumnis innerhalb einer bestimmten zeitlichen Frist nachholen müssen. Diejenigen, die diese Auflage nicht erfüllen, werden mit einer Geldstrafe bestraft, die höher ist als die einfache Menge des säumigen Sozialversicherungsbetrags und kleiner ist als die dreifache Menge dessen, und der verantwortliche Angestellte, der dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, wird mit einer Geldstrafe von mehr als 500 RMB (cirka 57,18 Euro) und weniger als 3.000 RMB (cirka 343,08 Euro) bestraft.

Für Ausländer, die nicht den vollen fälligen Betrag für die Sozialversicherung innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums entrichtet haben, wird bestimmt den vollen Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nachzuzahlen. 0.05 Prozent des geschuldeten Betrags werden dann zu diesem Betrag für jeden verspäteten Tag dazugerechnet. Derjenige säumige Beitragszahler, der innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, wird von der verantwortlichen Verwaltungsabteilung mit einer Geldstrafe bestraft, die höher ist als der einfache geschuldete Betrag und kleiner ist als der dreifache dessen.

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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
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