China hebt die steuerfrei Beträge für Gewerbesteuer (BT) und Umsatzsteuer (VAT) an

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04. November – Im Rahmen seiner strukturellen Steuerreform hebt China die Grenzwerte für steuerfrei Beträge bei der Erhebung der Gewerbesteuer (BT) und der Umsatzsteuer (VAT) an. Diese Maßnahmen wurden mit Beginn des Monats November gültig. Ziel dieser Maßnahmen ist, Unternehmen, besonders kleinere Unternehmen, steuerlich zu entlasten.

In der Bekanntmachung vom chinesischen Finanzministerium (MoF) „Decision on Revising ‚Implementation Details on Interim VAT Provisions‘ and ‚Implementation Details on Interim BT Provisions’ (MoF Erlass Nr. 65)“, die am 28. Oktober veröffentlicht wurde, legt das MoF fest, dass die neuen Grenzwerte für VAT-freie Beträge aus Verkäufen auf folgende Werte angehoben werden:

  • VAT-steuerfrei Betrag aus dem Verkauf von Gütern: Monatliche Beträge von zwischen mindestens 5.000 bis maximal 20.000 RMB (vormals 2.000 bis 5.000 RMB)
  • VAT-steuerfrei Betrag aus dem Verkauf versteuerbarer Dienstleistungen: Monatliche Beträge von zwischen mindestens 5.000 bis maximal 20.000 RMB (vormals 1.500 bis 3.000 RMB)
  • VAT-steuerfrei Betrag für den Verkauf bei einer einzelnen Transaktion: Beträge zwischen mindestens 300 bis maximal 500 RMB pro Transaktion/Tag (vormals 150 bis 200 RMB)

Die Grenzwerte für die steuerfrei Beträge bei der Erhebung der BT wurden ebenfalls erhöht und zwar auf die folgenden Werte:

  • Grenzwert für den BT-steuerfrei Betrag bei fristgerechten Steuererklärung: Monatlicher Geschäftsumsatz von zwischen mindestens 5000 bis maximal 20.000 RMB (vormals 1.000 bis 5.000 RMB)
  • Grenzwert für den BT-steuerfrei Betrag bei der Zahlung der jeweiligen Transaktion: Geschäftsumsatz von zwischen mindestens 300 bis maximal 500 RMB pro Transaktion/Tag (vormals 100 RMB)

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