Wie man Schutz für Warenzeichen in China anmeldet

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Hier wird das Anmeldeverfahren zur Anmeldung zum Warenzeichenschutz in China erläutert

20. Februar  – Der Rechtstreit zwischen Proview und Apple in China um die Nutzung des iPad-Warenzeichens geht in die nächste Runde. Zeitungen und Internetforen sind voll mit Meldungen und Kommentaren zu diesem Thema. Wenn man aber durch den aufgewühlten Staub hindurch blickt, kann man feststellen, dass der Fall Proview-Apple ein besonderer ist, der auch nicht unbedingt repräsentativ für Angelegenheiten des Warenzeichenschutzes in China steht. Eigentlich ist die Anmeldung von Warenzeichen zu deren Schutz in China ein einfaches Verfahren. Es ist nicht einmal teuer.

Anmerken muss man jedoch, dass es freilich in China immer noch Diskrepanzen zwischen Judikative und Exekutive gibt. Das heißt, dass ein im Gericht gefälltes Urteil oder ausgesprochener Schiedsspruch nicht unbedingt genau so umgesetzt wird. Allgemein gesprochen, es herrscht ein Vollzugsdefizit in China, eine lückenhafte oder gar unklare Rechtslage ist nicht unbedingt immer der Ursprung eines Problems. Lokalregierungen sind dazu angehalten – alleine schon wegen der Steuereinnahmen – ein wirtschaftlich attraktives Umfeld für Investitionen zu schaffen, das auch Unternehmer aus dem Ausland in den Bann ziehen soll. Dieses Umfeld muss zum großen Teil von KMUs leben, dessen Innovationskräfte für die Weiterentwicklung der chinesischen Wirtschaft benötigt werden. Daher kann man schon aus diesem Zusammenhang die Notwendigkeit erkenne, dass auch der Schutz von Markenrechten kleiner innovativer chinesischer Unternehmen vonnöten ist. Diese benötigen ihre immateriellen Vermögenswerte dringend für das wirtschaftliche Überleben. Hier kann auch der einzelne Unternehmer an seinem Wirtschaftsstandort in China die Trommel für einen fairen, transparenteren Umgang miteinander rühren. Dieses Interesse dürfte über alle Nationalitätsgrenzen hinweg eine Vielzahl von Anhängern haben. Die lokale- sowie nationale Regierung sollte ein großes Interesse daran haben, über gute und nachhaltig produzierende Unternehmen am jeweiligen Standort zu verfügen.              

Vor diesem Hintergrund überrascht es umso mehr, dass gerade das Unternehmen mit dem Apfel im Logo nun in den selben – in diesem Fall, ein saures Exemplar – beißen muss. Wenn ein ausländisches Unternehmen in den Markt eintritt, sollte die Registrierung des Warenzeichen einer der ersten Schritte sein, die ausgeführt werden.                

Ein Warenzeichen kann Wort, Begriff, Zeichen, Design, Farbkombination, Produktkonfiguration, Buchstaben- oder Zahlengruppierungen umfassen, die von einem Unternehmen genutzt werden, um Produkte oder Dienstleistungen zu kennzeichnen. Diese sollen dazu dienen, die eigenen Produkte und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen. Bei Kunden und Klienten sollen dadurch Missverständnisse über den Ursprung einer Leistung vermieden werden. 

In der Praxis gibt es vier Arten von Warenzeichen, die von der chinesischen „Trademark Law“ folgendermaßen geordnet werden:

  • Allgemeine Zeichen: Dort sind „Warenzeichen für Güter“ und „Warenzeichen für Dienstleistungen“ eingeschlossen.
  • Kollektivmarken: Zeichen, die für Körperschaften, Verbände und anderen Organisationen geschaffen wurden. Deren Mitglieder dürfen diese Kollektivmarken für kommerzielle Aktivitäten nutzen, um deren Mitgliedschaft in der Organisation hervorzuheben.
  • Zertifizierungsmarken: Zeichen, die im Besitz von Organisationen oder Verbänden sind, die in der Lage sind, bestimmte Güter und Dienstleistungen zu überwachen. Sie können von Unternehmen und Einzelpersonen außerhalb der Organisation genutzt werden, um Ursprung, Material, Qualität der Fertigungsmethode oder andere bestimmten  Eigenschaften der Güter oder Dienstleistungen hervorzuheben.
  • Bekannte Warenzeichen: Im Fall von Warenzeichen, die in China bekannt sind oder, wo es während des Verfahrens zur Anmeldung einen Rechtstreit gibt, und eine Partei glaubt, dass ein Warenzeichen ein bekanntes ist, könnte das „Trademark Office“, die „Trademark Review“ oder das „Adjudication Board“ festlegen, ob dieses Warenzeichen die Anforderungen erfüllt, um als bekanntes Warenzeichen anerkannt zu werden. 

Dreidimensionale Warenzeichen sind erst seit dem Jahr 2001 Teil der chinesischen Trademark Law. Sie werden in Artikel 8 des Gesetzes behandelt. Im Jahr 2009 wurde vorgeschlagen, diesen Artikel folgendermaßen umzuschreiben:

“Jedes sichtbare Zeichen, welches ermöglicht zwischen Gütern und Dienstleistungen zu unterscheiden… einschließlich Wörtern, Geräten, Buchstaben, Zahlen, dreidimensionalen Symbolen, Farben oder jeglicher Kombination aus den genannten Elementen kann sich um die Eintragung als Warenzeichen bemühen. Wo es angemessen erscheint, könnte auch ein Klangbild, Geruch oder bewegte Bilder als Warenzeichen beim „Trademark Office“ angemeldet werden. Konkrete Vorschriften, wie man solche Warenzeichen anmeldet, sollten in einem separaten Gesetzesentwurf behandelt werden…”

Werbeslogans können als Warenzeichen registriert werden, falls sie von herausragender Originalität und Unterscheidungskraft sind.

Generell gilt bei der Eintragung von Warenzeichen das Prinzip, „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Die Anmeldung eines Warenzeichens gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren, ab dem Tag der Genehmigung. Die Zulassung kann unendlich viele Male erneuert werden. Jede Erneuerung verlängert die Gültigkeit des Warenzeichenschutzes um weitere zehn Jahre und gilt ab dem Zeitraum, an dem der vorhergehende Zeitraum abgelaufen wäre.

Es wird ausländischen Investoren sehr ans Herz gelegt, die Anmeldungen von Warenzeichen in China auch mit chinesischen Schriftzeichen durchzuführen. Dabei spielt nicht nur eine Rolle, dass chinesische Kunden ein Warenzeichen besser erkennen, wenn es in ihrer Landessprache geschrieben wurde, sondern der Warenzeichenbesitzer kommen dadurch auch in den Besitz des Warenzeichens in chinesischen Schriftzeichen. 

Man sollte außerdem hervorheben, dass, ungleich mit vielen anderen Ländern, die Warenzeichen-Gesetzgebung den Unternehmensnamen nicht umfasst. Zusätzlich muss gesagt werden, dass sich die für die Anmeldung des Unternehmens verantwortlich zeichnende Verwaltungseinheit von den Behörden unterscheidet, die sich mit Warenzeichen befassen. Das hat dazu geführt, dass sich dort Unternehmen anmelden, die Warenzeichen anderer mit sich führen, oder umgekehrt.

Durch die schnelle Ausbreitung des Internets, stellen immer mehr Leute fest, wie wichtig Domain-Namen sind. Normalerweise wird ein Unternehmen versuchen ein Warenzeichen oder Unternehmensnamen auch als Domain-Namen anzumelden — ein zusätzlicher Domain-Name kann auch mit „.cn“ enden, was wichtig für Marketing eines Unternehmens in China sein kann. Auch bei der Vergabe der Domain-Namen gilt, „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Es ist sehr wichtig, dass ein Warenzeichen oder Unternehmensname eingetragen wird, bevor  andere dies tun. Eine Einfache Recherche des Unternehmensnamen und der Warenzeichen im Unternehmensbesitz im Internet wird sie von der Wichtigkeit eines guten Domain-Namens überzeugen. Die Gebühr zur Anmeldung eines Domain-Namens, die jährlich erhoben wird, ist sehr gering.     

Zum Schluss wenden wir uns wieder dem Ausgangspunkt des Artikels zu, nämlich der nicht endenden Proview-Apple Saga. Eine detailierte und unterhaltendere Zusammenfassung des Sachverhalts kann man im China Hearsay Blog des in Peking wirkenden Anwalts Stan Abrams, der für Angelegenheiten des geistigen Eigentums zuständig ist, nachlesen.

Dezan Shira & Associates kann alle Anmeldungen für Warenzeichen zum Schutz bearbeiten. Bitte kontaktieren Sie hierfür Richard Hoffmann unter legal@dezshira.com oder besuchen Sie die Webseite des Unternehmens unter www.dezshira.com/de.

Lese- und Informationsmaterial zu ähnlichen Themen aus dem Asia Briefing Buchladen (in englischer Sprache):

Intellectual Property Rights in China (Second Edition)
Conducting Due Diligence in China

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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
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