Dienstleistungsvereinbarungen zwischen Unternehmenszentrale und Tochtergesellschaft

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Ausländische Unternehmen in China können eine Vielzahl an Dienstleistungsvereinbarungen mit anderen Unternehmen unterzeichnen, einschließlich mit ihren Unternehmenszentralen. In vielen Fällen sind Dienstleistungsvereinbarungen zwischen Unternehmenszentralen und Tochtergesellschaften legitim, wobei die erstere Rechnungsführung, geistiges Eigentum oder Beratungsleistungen für die letztere zur Verfügung stellt, oder die Tochtergesellschaft erbringt im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit Dienstleistungen an Ihre Unternehmenszentrale. In anderen Fällen jedoch können diese Vereinbarungen mit einem Verdacht auf „konstruierte Kanäle“ betrachtet werden, die liquide Mittel zwischen Unternehmenszentrale und Tochtergesellschaft befördern. Beachten Sie, dass ein Steuerbeamter stets das Recht hat, die Legitimität einer Dienstleistungsvereinbarung in Frage zu stellen.

Planung für Dienstleistungsvereinbarungen

Unternehmen, die ein anderes Hauptgeschäft als das Anbieten von Dienstleistungen haben, sowie Handelsunternehmen (Foreign-Invested Commercial Enterprises – FICE) oder Fertigungsunternehmen, müssen den Großteil ihres Umsatzes aus dem Hauptgeschäft ableiten, können aber auch Dienstleistungen anbieten, die mit dem Hauptgeschäft verwandt sind.

Muss ein ausländisches Unternehmen eine Dienstleistungsvereinbarung eingehen um in Zukunft Dienste anzubieten, sollten diese Dienste in ihrem Geschäftsbereich einbezogen werden, wie in den Beispielen rechts dargestellt wird.

Dienstleistungsvereinbarungen variieren aufgrund der Art der Leistung die angeboten wird: Beratungsleistung, Leistungen von Auftragsagenturen (wobei die Tochtergesellschaft nach Klienten/Kunden/Anbieter für die Unternehmenszentrale sucht), Kundendienst oder technische Kundenbetreuung, etc.

Verglichen mit Kaufverträgen sind die Vorschriften von Dienstleistungsvereinbarungen meist relativ einfach; sie schließen die angebotene Dienstleistung, Gebühren, Zahlungsmethoden, Haftungen sowie andere allgemeine Regeln mit ein.

Es wird empfohlen Dienstleistungsvereinbarungen vor der Unterzeichnung von den lokalen Behörden bestätigen zu lassen.

In der China Briefing November Ausgabe besprechen wir Dienstleistungsvereinbarungen zwischen Unternehmenszentralen und chinesischen Tochtergesellschaften, einschließlich:

•  Planung für Dienstleistungsvereinbarungen

•  Steuerverpflichtungen

•  Überweisungsverfahren

•  Betriebsstätten durch Dienstleistungen

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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Zugehörige Lektüre

In dieser Ausgabe der China Briefing wenden wir uns noch einmal an das Thema der internationalen Transaktionen, insbesondere jene von nahestehenden Unternehmen. Die letztjährigen Ausgabe zu diesem Thema war durch die Behandlung der Themen Verkauf von Waren an Kunden in China, Überweisung von Dienstleistungsgebühren, Überweisung von Lizenzgebühren, Überweisung von Dividenden, Umgang mit Unternehmensgründungskosten und Handhabung zeitgemäßer Dokumentation sehr umfangreich.

Inhalte

  • Dienstleistungsvereinbarungen für Unternehmenszentral und Tochtergesellschaften
  • Ein kurzer Überblick zu Chinas Auflagen zur Verrechnungspreisgestaltung
  • Pilotprojekt zur grenzüberschreitenden Abwicklung in RMB