Neues Gesetz über Kapitalgesellschaften in Hongkong tritt in Kraft

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HONGKONG – Genehmigt durch den „Legislative Council“ am 12. Juli 2012, trat am 17. März Hongkongs neues Gesetz über Kapitalgesellschaften nach einem einjährigen Entscheidungsprozesses in Kraft – Companies Ordinance (Cap. 622, „new CO“).
Diese Rechtsverordnung
setzt sich aus 921 Paragrafen und 11 Verzeichnissen zusammen und dient laut Aussage von Hongkongs Medien der Erfüllung der folgenden vier Ziele: Verbesserung der Unternehmensführung, Gewährleistung besserer Regulierungen, Unternehmensförderung, Rechtsmodernisierung

Insgesamt stärkt die Verordnung die Position der Aktionäre gegenüber der Unternehmensleitung und erweitert die Befugnisse der Register für Unternehmen, während hingegen auch einige bürokratische Hindernisse zur Ermöglichung einer reibungslosen Geschäftsausübung entfernt werden. Durch letztere Vorschrift sollen einige unnötige Kosten, die bei der Geschäftsausübung anfallen, reduziert werden (siehe unten „Erleichterung der Geschäftstätigkeit“) um somit Hongkongs Position als internationales Handelszentrum zu stärken.

Im Folgenden sind konkrete Beispiele über die wesentlichsten Änderungen durch die Verordnung aufgeführt.

Unternehmensführung

Die Verordnung beinhaltet mehrere Maßnahmen, die für die Verbesserung der Unternehmenssteuerung in Hongkong entwickelt wurden. Jedes private Unternehmen muss mindestens eine natürliche Person zum Direktor ernennen (bei Nichtbefolgung droht ein Bußgeld), dessen Amtszeitüberschreitung von 3 Jahren einer Genehmigung durch die Aktionäre bedarf.

Die Beteiligung der Aktionäre (besonders der Minderheiten) im Unternehmensentscheidungsprozess erhielt durch die Verordnung einen Aufschwung in Form einer Senkung der Wahlschwelle für die Blockierung von öffentlichen Anfragen oder Übernahmeangeboten – ein Angebot ist zerschlagen, wenn es eine Ablehnung durch mehr als 10% der desinteressierten Aktionäre erfährt.

Durch weitere Bestimmungen unterliegen Unternehmen der Bedingung, den Aktionären detaillierte Informationen über die Unternehmensausrichtung bereitzustellen, die dem umfassenden Geschäftsführerbericht beizulegen sind – dies steht im Einklang mit der erhöhten Transparenz, die von der Verordnung gefordert wird.

Letztlich verschärft die Verordnung die Restriktionen für Interessenkonflikte der Geschäftsleitung, durch Maßnahmen wie der Erweiterung des Personenkreises, dem der Bezug von Lohn verwehrt bleibt und der Notwendigkeit, dass diese sowie gleichartige Transaktionen die Zustimmung der desinteressierten Aktionäre erhält.

Bessere Regulierungen

Bestimmungen zur Gewährleistung von besseren Regularien befassen sich überwiegend mit der Aufklärung über die Rolle und die Macht des Registers für Unternehmen zur Erlangung und Durchsicht der Registerunterlagen für Unternehmen. Zum Beispiel werden Auditoren durch die Verordnung beauftragt, die Genauigkeit der Geschäftsberichte zu versichern (Fahrlässigkeit ist nach Gesetz strafbar). Teil der erweiterten Vollmachten der Rechnungsprüfer ist das Recht auf Erlangung von Informationen der Buchhaltung von nicht in Hongkong ansässigen Niederlassungen

Die Befähigung des Registrator zur Einleitung von Untersuchungsverfahren über Nichteinhaltungen und die Vollstreckung von Strafen wurde um dem Auferlegen einer Geldstrafe von bis zu US$ 25.000 erweitert – anwendbar auf Unternehmen, die geforderte Informationen nicht bereitstellen können.

Unternehmensförderung

Während viele der durch die Rechtsverordnung eingeführten Bestimmungen den Anschein vermitteln, sie seien eine Freiheitsbeschränkung für Geschäftspraktiken, nicht zur Erleichterung für Unternehmen in Hongkong, so zielt die Verordnung ebenfalls auf die Verabschiedung von Beschränkungen ab. Dies beinhaltet die Aufhebung der Voraussetzungen für Unternehmen zur Abhaltung einer Jahreshauptversammlung (abhängig von der Zustimmung der Aktionäre) und das Verbot der Kapitalverleihung von Unternehmen an Dritte, mit dem Zweck des Erwerbs der unternehmenseigenen Aktien.

Maßgeblich sieht die Verordnung die Ausweitung von Unternehmensgruppen vor, speziell KMUs, die sich für eine vereinfachte Berichtserstattung berechtigt haben.

Durch weitere verschiedene Bestimmungen verabschiedet die Verordnung, die Anforderung von offiziellen Unternehmenssiegeln und erlaubt Unternehmen Generalversammlungen in Form von Telekonferenzen abzuhalten.

Rechtmodernisierung

Die Verordnung vereinfacht die Sprache seines Vorgängers und hebt eine Reihe darin enthaltene, veraltete Konzepte auf, einschließlich Stückaktien, Gesellschaftsverträge sowie die Möglichkeit für Unternehmen der Ausgabe von Optionsscheinen.

Darüber hinaus wurde die Inkraftsetzung der neuen Rechtsverordnung von der “12 pieces of subsidiary legislation” begleitet sowie von verschiedenen ergänzenden Reformen zum Registergericht. Wenn auch bisher unwirksam, so ist es ein umstrittenes Gesetz in Bezug auf die Offenlegung von Informationen der Führungsebene mit dem Titel „Unternehmens (Adressen und Identifikationsnummern) -Verordnung“.

Nach Aussage des Hongkong Handelsregisters wird diese relevante, neue Vereinbarung erst nachdem die neue Verordnung offiziell eingeführt wurde wirksam.

Unter diesen Bestimmungen würden die vollständigen Angaben zur Ortsadresse sowie die Personalausweisnummern der Unternehmensleiter und deren Sekretäre der Öffentlichkeit zugänglich sein, ausgenommen von einer erfolgreichen Beantragung des beschränkten Zuganges zu den Daten. Aber selbst in diesem Falle können Registratoren ihr Zugriffsrecht auf relevante Informationen zu einer bestimmten Personengruppe geltend machen, wenn es sich um Straffälligkeit seitens der Direktion handelt

Laut Angabe ist der Druck zur Transparenz für Hongkongs Geschäftswelt ein Schritt in die richtige Richtung, da die Geschäftsführer vieler Unternehmen in Hongkong nicht in dieser Region wohnen. Dies wird in Zukunft einige Problematiken mit sich führen.

 

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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
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