So schützen Sie sich gegen gefälschte Rechnungen in China

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PEKING – Im Juni letzten Jahres wurde bekannt, dass Rechnungsbetrug im großen Stil die offizielle chinesische Import- und Exportstatistik um ein Vielfaches aufgeblasen hatte. Schätzungen zu Folge lag die tatsächliche Zahl bei nur etwa der Hälfte des veranschlagten Werts. Die chinesische Devisenverwaltung reagierte darauf umgehend mit einer verschärften Verfolgung von Rechnungsdelikten, insbesondere in Chinas Wirtschaftszonen, die besonders im Verruf standen. Rechnungsbetrug verzerrt jedoch nicht nur internationale Handelsstatistiken, sondern kann auch erhebliche Steuerverluste bei unwissentlich betroffenen Firmen verursachen.

Die Ausstellung falscher Lieferantenrechnungen kann verschiedene Gründe haben; der häufigste ist die Verschleierung von illegal erwirtschafteten Gewinnen. Während der Lieferant profitiert, wird der Rechnungsempfänger bei der Warenausfuhr für den Mangelbetrag zur Haftung gezogen, wenn dieser die Rechnung zur Geltendmachung seiner Vorsteuer einreicht.

Die chinesischen Gesetze verbieten Institutionen und Einzelpersonen die Ausstellung unsachgemäßer Rechnungen an sich selbst oder andere. Es wird jedoch Raum gelassen für die Möglichkeit, dass Firmen im guten Glauben unwissentlich gefälschte Rechnungen akzeptieren. Damit die Unschuldsvermutung greift, muss deutlich sein, dass der Empfänger keinen illegalen Profit aus der Transaktion zieht und dass:

  • eine reale Transaktion zwischen Käufer und Verkäufer stattgefunden hat;
  • der Rechnungsbetrag dem gezahlten Kaufpreis entspricht; und
  • der Käufer sich der unsachgemäßen Ausstellung der Rechnung beziehungsweise der Rechnungstellung durch Dritte nicht bewusst war.

Im umgekehrten Fall heißt das, dass eine Rechnung in böser Absicht akzeptiert wurde, wenn ein unrechtmäßiger Steuervorteil geltend gemacht wurde oder eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist.

Allerdings kann selbst eine Rechnung, die gemäß der Definition in gutem Glauben akzeptiert wurde, im Rahmen der Steuererklärung straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte bei der Rechnungsprüfung festgestellt werden, dass zum Vorsteuerabzug eingereichte Rechnungen gefälscht sind, wird im Regelfall lediglich eine Korrektur um den fälschlich in Rechnung gestellten Betrag vorgenommen und die Handlung bleibt ansonsten straffrei.

Im Hinblick auf die Einkommensteuererklärung kann sich die Situation aufgrund der regionalen Unterschiede in der Steuerverwaltung allerdings deutlich komplizierter gestalten. In der Praxis werden gefälschte Rechnungen meist nicht für den Vorsteuerabzug akzeptiert. Sofern der Steuerpflichtige die gefälschte Rechnung durch eine ordnungsgemäße Rechnung ersetzt, kann sie jedoch erneut für die Vorsteuer eingereicht werden.

Ausländische Firmen, die in China tätig sind, schützen sich am effektivsten, indem sie hohe Standards bei der Auswahl ihrer Lieferanten anwenden.

Eine sorgfältige Due Diligence der chinesischen Geschäftspartner kann das Risiko von Rechnungsbetrug deutlich verringern. Es ist außerdem ratsam, alle Geschäftstransaktionen umfangreich zu dokumentieren und den Geschäftskontakt mit Lieferanten zu vermeiden, die bei der Bitte um Akteneinsicht zögernd oder gar ablehnend reagieren.

 

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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