China Regulatory Brief

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Shanghai FHZ führt Voruntersuchungen für entsprechende Ausfuhren ein – Sojabohnen erhalten eine MwSt. Befreiung – Bankautomaten erhalten eine Angleichung der Zollsätze und Steuerposition ab dem 1. Juni

Shanghai FHZ führt Voruntersuchungen für entsprechende Ausfuhren ein

Die Shanghai Entry-Exit Prüfstelle sowie das Büro für Quarantäne verkündeten, dass eine Voruntersuchung mit Wirkung ab dem 1. Mai 2014 in der Shanghai Freihandelszone (FHZ) eingeführt wird. Eine Prüfbescheinigung wird für geeignete Wareneinfuhren als Beweis für das Bestehen der Voruntersuchung ausgestellt. Warenausfuhren mit einer Prüfbescheinigung werden von weiterer Untersuchung befreit. Das Ergebnis dieser Reformen ist eine Zeitersparnis von 50 Prozent bei der Zollabfertigung. Zum Beispiel: importierte Kosmetikartikel, die einer Bearbeitungszeit von zwölf Arbeitstagen bedurften, werden nun innerhalb von fünf Tagen abgefertigt.

Sojabohnen erhalten eine MwSt. Befreiung

Am 8. Mai erging eine gemeinsames Rundschreiben durch das Ministery of Finance (MOF) und das State Administration of Taxation (SAT) über die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Sojabohnenvorräte (Cai Shui [2014] No. 38). Diesem zur Folge nach, sollen Sojabohnen von der MwSt. befreit werden und spezielle MwSt.-Rechnungen werden an steuerbefreite Unternehmen ausgestellt. Das Rundschreiben trat am 1. Mai 2014 in Kraft.

Bankautomaten erhalten eine Angleichung der Zollsätze und Steuerposition ab dem 1. Juni

Die Zollkommission „Customs Tariff Commission of the State Council“ erließ erst kürzlich eine Ankündigung hinsichtlich der Angleichung der Steuerpositionsnummern und der temporären Zollsätzen für Importe für Bankautomaten (Shui Wei Hui [2014] No.9). Laut dieser Ankündigung wird der Name „cash dispensers“ unter der Steuerposition 84734010 geändert werden und fort an als „cash dispensers and loop cash dispensers“ geführt werden. Ein vorrübergehender Zollsatz für Importe von fünf Prozent wird ab dem 1. Juli 2014 bestehen.

 

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