Das Freihandelsabkommen zwischen China und der Schweiz ist in Kraft getreten

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Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China trat am 1. Juli 2014 in Kraft. Um den bilateralen Handel zu fördern, verzichteten beide Seiten auf einige Zolltarife und senkten andere. Das allumfassende Abkommen richtet sich auch auf die Zollverfahren zwischen den zwei Ländern sowie Angelegenheiten hinsichtlich geistigen Eigentums- und Streitschlichtungsverfahren.

China wird 84,2 % aller Zölle auf Importe aus der Schweiz abschaffen, teilweise mit sofortiger Wirkung oder schrittweise innerhalb der nächsten 5 bis 10 Jahre. Insgesamt wurden 96,5 % aller Zölle auf Schweizer Produkte gesenkt. Chinesische Konsumenten können nun mit erschwinglicheren Preisen für schweizer Waren wie Käse, Luxusuhren, Chemikalien und Maschinen rechnen. Im Gegenzug baut die Schweiz stufenweise 99,7 % aller Zölle auf chinesische Importe ab. Hiervon sind vorwiegend Textil-, Agrar- und Industrieprodukte betroffen.

Die Schweiz ist die zweite europäische Nation nach Island, die ein Freihandelsabkommen mit China schließt. Analysten gehen davon aus, das China bis 2035 größter Exportmarkt für die Schweiz sein wird und damit sogar Deutschland überholt. Derzeit ist China der größte Importeur für Schweizer Industrieprodukte in ganz Asien und ist damit auch der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz. Bilateraler Handel zwischen China und der Schweiz betrug in 2013 mehr als USD 22,5 Milliarden.

Ein weiteres bilaterales Abkommen, welches am 9. Juni 2014 in Kraft trat, thematisiert die Arbeits- und Beschäftigungskooperation zwischen den zwei Nationen. Der Schweizer Regierung zufolge werden die zwei Abkommen gemeinsam das Wirtschaftswachstum sowie die wirtschaftliche Entwicklung beider Länder enorm fördern.

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