Hong Kong wird OECD Standard zum Austausch von Steuerinformation einführen

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Hong Kong – Die Regierung Hong Kongs hat bekannt gegeben, dass sie die Standards der OECD (Organization for Economic Cooperation and Development) bezüglich des automatischen Austausches von Steuerinformation einführen wird. Dieser Standard soll Transparenz gewährleisten und grenzüberschreitende Steuerflucht erschweren. Steuerinformation

Diese neue Richtlinie wurde im Laufe dieses Jahres von der OECD herausgegeben und besagt, dass Regierungen detaillierte Kontoinformation von den jeweiligen Finanzinstituten einholen sollen. Diese Daten sind automatisch an die Behörden am Wohnsitz des Kontoinhabers zu übergeben.

Hong Kongs Finanzsekretär Professor K.C. Chan betonte: „Es ist von enormer Bedeutung für Hong Kong die neuesten globalen Standards bezüglich Steuertransparenz zu befolgen, um den Ruf und Status als internationales Finanz- und Wirtschaftszentrum zu bewahren. Die Regierung wird die neuen Richtlinien mit jedem Partner, der die Bedingungen dafür erfüllen kann, auf gegenseitiger Basis einführen.

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Im September hat die OECD aber auch ihre Empfehlungen zum Umgang mit dem Problem der „Aushöhlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung“ (BEPS – Base Erosion and Profit Shifting) veröffentlicht. Laut dem OECD Generalsekretär Angel Gurría hat die G-20 BEPS als ein bedeutendes Risiko für Steuereinkommen und -hoheit sowie fairer Besteuerung ausgemacht. Die neuen Empfehlungen sind ein erster Versuch, diesem komplexen Problem entgegenzuwirken.

Die OECD hat sieben Evaluationsbeiträge veröffentlicht, wobei bis Dezember 2015 bis zu 15 fertig gestellt sein sollen:

  • Die Kohärenz von Unternehmenseinkommenbesteuerung auf internationalem Level durch neue Steuermodelle und Vertragsbestimmungen zu garantieren, um Diskrepanzen zwischen Abmachungen zu vermeiden (Aktion 2)
  • Neuausrichtung der Besteuerung um die ursprünglichen Vorteile und Nutzen der internationalen Standards wiederherzustellen und Missbrauch von Steuerabkommen zu verhindern. (Aktion 6)
  • Gewährleistung, dass die Ergebnisse der Transferpreispolitik mit Wertschöpfung einhergehen, indem Probleme der Transferpreispolitik im Gebiet der immateriellen Vermögenswerte beseitigt werden. (Aktion 8)
  • Die Transparenz für Steuerbehörden und die Sicherheit sowie Vorhersehbarkeit für Steuerzahler zu erhöhen, indem die Transferpreisdokumentation verbessert wird sowie Verfassen einer länderspezifischen Vorlage zur Berichterstattung. (Aktion 13)
  • Die Herausforderung für die Besteuerung im Hinblick auf die digitale Wirtschaft zu lösen.
  • Die schnelle Umsetzung des BEPS-Aktionsplans durch Entwicklung eines multilateralen Instruments um bilaterale Steuerabkommen zu ändern oder abzuschaffen (Aktion 15)
  • Bekämpfung schädlicher Steuervorgehensweisen (Artikel 5)

Die OECD hofft, dass sobald diese eingeführt und um die fehlenden acht ergänzt sind, „diese Maßnahmen, mit der gleichzeitigen Gewährleistung von Gewiss- und Vorhersehbarkeit, die Übereinstimmung des Unternehmenssteuergesetzes in einer grenzübergreifenden Umgebung gewährleisten, neue Substanzanforderungen im Bereich der Steuerabkommen und Transferpreispolitik einführen und Transparenz schaffen.“

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