Chinas jährliche Wirtschaftsprüfung und Compliance Anforderungen

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Gemäß dem Gesellschaftsrecht der Volksrepublik China sowie anderer relevanter Regulierungen sind alle Unternehmen, die in China mit ausländischem Kapitel finanziert werden (FIEs) wie Gesellschaften mit ausschließlich ausländischer Beteiligung (WFOEs), Joint Ventures (JVs), ausländisch investierte Handelsunternehmen (FICEs) und Repräsentanzen (ROs), dazu verpflichtet, die gesetzliche jährliche Wirtschaftsprüfung sowie andere Compliance Prozesse einzuhalten.

Worin bestehen die Kernpunkte der jährlichen Wirtschaftsprüfung?

Bei JVs, WFOEs und FICEs sind die Konten, die mit Einkauf und Umsätzen in Verbindung stehen, in der Regel die anfälligsten Bereiche der jährlichen Wirtschaftsprüfung und daher wird in der Regel zusätzliche Zeit damit verbracht, diese Konto zu prüfen und sicherzugehen, dass die Buchhaltungsdaten korrekt und exakt sind. Dies wird dahingehend umgesetzt, dass die Transaktionen mit den zugehörigen Verträgen, Rechnungen, Bestellungen und Bestandsveränderungen verglichen werden.

Zusätzlich ist es für FIEs, die neu auf dem chinesischen Markt sind, üblich, dass diese den Großteil ihrer Geschäftsvorgänge mit verbundenen Unternehmen im Ausland durchführen. Beispielsweise importieren sie vor ihrer ausländischen Dachgesellschaft und verkaufen die Produkte inländisch, oder sie exportieren in China erworbene Waren zu ihren ausländischen Geschäftspartnern. Diese Vorgänge können Fragen zu Verrechnungspreisen aufwerfen und für die ausländische Firma zu einer Nichtkonformität mit dem chinesischen Steuerbüro führen.

Da ihre täglichen Geschäftstätigkeiten im Vergleich zu anderen Arten von FIEs relativ simpel gestrickt sind, liegt der Fokus bei ROs auf Spesenkonten und Finanzaufstellungen.

Weshalb sind jährliche Wirtschaftsprüfungen für FIEs in China so wichtig?

FIEs können ihre Gewinne oder Dividenden erst nach Abschluss ihrer jährlichen gesetzlichen Wirtschaftsprüfungen und Regelung aller relevanten Steuerpflichten in ihre Heimatländer verteilen und rückführen. Nichteinhaltung der jährlichen Wirtschaftsprüfung und Compliance kann zu zusätzlichen Kosten, Strafen oder gar des Entzugs der Geschäftslizenz führen.

Anfänglich als FIEs in China eröffneten, waren viele von ihnen nicht mit den chinesischen Bilanzierungsstandards und steuerlichen Regelungen vertraut. Dies führte vor Allem bei kleinen und mittelgroßen FIEs zur Häufung von fehlerhaften buchhalterischen Behandlungen und Steuererklärungen. Die jährliche Wirtschaftsprüfung ist eine gute Möglichkeit die internen Kontrollsysteme zu verstärken. Durch den Vorgang der jährlichen Wirtschaftsprüfung finden Prüfer Fehler in der Geschäftstätigkeit, helfen den FIEs bei der Verbesserung ihrer Finanzberichte in Übereinstimmung mit den chinesischen Bilanzierungsstandards und stellen sicher, dass Buchhaltungsdaten sachgerecht dargestellt werden.

Neue und revidierte Rechnungslegungsstandards von 2014

Die Geschäftsberichte der FIEs unterliegen Chinas Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GAAP), die auf zwei Standards basieren: Die Bilanzierungsstandards für Wirtschaftsunternehmen (ASBEs) und die Bilanzierungsstandards für Mittelstandsunternehmen (ASSBEs). Für die meisten in China etablierten Unternehmen werden üblicherweise die ASBEs angenommen, die in ihrer Struktur den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) ähneln.

Im Jahr 2014 wurden einige Neuerungen an Chinas Rechnungslegungsstandards (CAS) bekannt gegeben. Im Folgenden sind die aktuellsten Anpassungen der Standards dargelegt.

Professional Service_CB icons_2015 Dazu: Services von Dezan Shira & Associates

Bilanzierungsstandard für Unternehmen [Nr. 2] – Langfristige Kapitalinvestments

Der Standard gilt derzeit nicht für Kapitalinvestments wie sie im Standard für Finanzierungsinstrumente definiert werden. Eine der hauptsächlichen Änderungen beinhaltet, dass Geschäftsberichte nicht länger aufzeigen müssen welche Anteile der Investor in seiner Beteiligung oder Tochtergesellschaft hält. Diese werden stattdessen unter Kapitalrücklagen aufgeführt – eine Abweichung von den internationalen Verfahren.

Die neuen Regelungen ändern die Berechnungsmethoden für Transaktionen zwischen zusammengehörenden oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen. Die Normen für die Offenlegung von Informationen über Tochterunternehmen, zusammengehörende oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen wurden unter den Bilanzierungsstandard für Unternehmen Nr. 41 verschoben.

Bilanzierungsstandard für Unternehmen [Nr. 9] – Vergütung von Angestellten

Dieser neue Standard verdeutlicht, dass Zahlungen für befristete Arbeit inbegriffen sind und erweitert deren Definition. Die Änderung berücksichtigt jetzt auch die erhaltenen Leistungen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Bilanzierungsstandard für Unternehmen [Nr. 33] – Gemeinsame Geschäftsberichte

Die Änderung führte eine neue Definition des Begriffs „Kontrolle“ ein. Dieser wurde bisher so definiert, dass der Kapitalanleger die Entscheidungsgewalt hatte, finanzielle und betriebliche Richtlinien festzulegen und Nutzen aus den Geschäftsfeldern des Investitionsempfängers ziehen konnte.

Von nun an bedeutet „Kontrolle“, dass der Kapitalanleger die Möglichkeit zur Teilhabe an den Tätigkeiten des Investitionsempfängers hat um variable Rendite daraus zu ziehen und gleichfalls die Einfluss auf die Höhe der empfangenen Rendite nehmen kann. Die Aktivitäten des Investitionsempfängers müssen mit der Rendite des Kapitalanlegers in Verbindung stehen. Die Möglichkeit zur Beteiligung kann in Form von Stammaktien oder Derivaten daraus bestehen; dem Recht zur Bestimmung und Absetzung von Vorständen; oder betrieblichen Entscheidungen. Diese Kriterien erlauben eine objektivere Beurteilung und berücksichtigen die Art und Weise, wie der Kapitalanleger die Beteiligung aufgebaut und entworfen hat.

Bilanzierungsstandard für Unternehmen [Nr. 39] – Marktbewertung

Im Jahr 2014 wurde ein neues Regelwerk für die Bestimmung des Zeitwertes veröffentlicht. Dieses schließt unter Anderem Inventar, anteilsbasierte Vergütung, Vermögensminderungen und Angestelltenvergütung ein. 

Bilanzierungsstandard für Unternehmen [Nr. 40] – Joint Arrangements

Ein Joint Arrangement besteht aus einer gemeinsamen Kontrolle eines Unternehmens durch zwei oder mehr Teilhaber. Kein Beteiligter kann das Unternehmen selbstständig kontrollieren.

Es gibt zwei verschiedene Arten: Joint Venture Unternehmen (营企业) und Gemeinschaftsunternehmen (共同经营).

Ein Joint Arrangement wird dann als Joint Venture Unternehmen bezeichnet, wenn eine gesonderte juristische Person geschaffen wird. Im Falle, dass die Beteiligten Vermögen und Haftung im Joint Arrangement, wie im Falle einer Partnerschaft, aufteilen, so wird dieses als Gemeinschaftsunternehmen bezeichnet.

 

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