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Chinesische Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht Richtlinien für die Anlagepolitik von Versicherungsfonds

17. August – Das Rundschreiben, welches am 30. Juli publiziert wurde, gibt vor, dass Versicherungsfonds nur folgendermaßen benutzt werden dürfen: Für Bankguthaben, den Kauf von Anleihen, Aktien, Wertschriftenfonds, Investitionen in Immobilien, und ähnliche Formen, welche in den Bestimmungen des Staatsrats vorgesehen sind.

Des Weiteren betont das Rundschreiben, dass Versicherungsfonds für die folgenden Absichten nicht benutzt werden können:

• Zur Verwahrung in nicht im Bankenwesen tätigen Finanzinstituten

• Zum Kauf von Aktien, auf welche von der Börse besonders hingewiesen wurde

• Für Investitionen in Firmenkapital und Grundstücke von Unternehmen, von welchen weder stetiger Geldfluss noch Anlagen mit Mehrwert erwartet werden können

• Zur unmittelbaren Investition in die Entwicklung von Grundstücken und Gebäuden

• Zur Beteiligung an Risikokapital

• Um für eine Person oder ein Darlehen zu bürgen, außer im Falle einer Sonderrückstellung

• Für andere Geschäfte, welche das CIRC verbietet

Außerdem hält das Rundschreiben fest, dass die Benutzung von Versicherungsfonds den von Auflagen vorgeschriebenen Quoten unterliegt. Diese besagen, dass zu gegebenem Zeitpunkt die Gesamtsumme der von Versicherungsfonds in Bankkonten, Staatsanleihen, Noten der Zentralbank, und nicht-kommerziellen Banken angelegten Gelder nicht mehr als fünf Prozent der Gesamtanlagen des Unternehmens im vorherigen Quartal betragen dürfen.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), oder Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.

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