In China verfasst und von Experten gelesen
– weltweit in über 160 Ländern





China Briefing ist ein monatlich erscheinendes Magazin und ein täglicher Nachrichtenservice über Geschäftstätigkeiten in China. Wir behandeln Themen betreffend der Chinesischen Wirtschaft, dem Chinesischen Markt, ausländischen Direktinvestitionen und den Chinesischen Gesetzen und Steuerrecht.



Market Indexes

Shanghai

Shenzhen


Staatliche Steuerbehörde klärt Umsetzungsfragen zur Körperschaftsteuer

15. März – Am 22. Februar hat die Staatliche Steuerbehörde das Rundschreiben 79 veröffentlicht, um einige spezifische Fragen bezüglich der Körperschaftsteuer zu klären. Dazu gehören der Zeitpunkt der Ergebnisermittlung, die steuerliche Behandlung spezieller Ausgaben, sowie die Festlegung der Besteuerungsgrundlage für Anlagevermögen.

Diese Klarstellungen beziehen sich auf die steuerliche Behandlung von Ausgaben die im Zusammenhang mit steuerfreiem Einkommen, Ingangsetzungskosten und Bewirtungsausgaben stehen.

Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreiem Einkommen

Artikel 28 der Umsetzungsbestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes bestimmt, dass Ausgaben, welche durch nicht zu versteuerndes Einkommen hervorgerufen wurden, bezüglich der Körperschaftsteuer nicht abzugsfähig sind. Der Artikel geht jedoch nicht auf die Abzugsfähigkeit von Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreiem Einkommen ein.

Das Rundschreiben 79 stellt nun klar, dass diese Ausgaben abzugsfähig sind, sofern nicht andere relevante Bestimmungen im Wege stehen.

Ingangsetzungskosten

Gemäß dem früheren Rundschreiben 98, das im März 2009 veröffentlich wurde, kann ein Unternehmen wählen, ob es die Kosten im Gründungsjahr auf einen Schlag abziehen möchte oder die Ausgaben als Vermögensgegenstand über längere Zeit abschreiben möchte. Sobald die Wahl für eine Alternative gefallen ist, kann die Entscheidung nicht mehr revidiert werden.

Das Rundschreiben 79 sagt nun aus, dass Ingangsetzungskosten nicht als Verlust der aktuellen Periode ausgewiesen werden dürfen. Stattdessen sind sie gemäß Artikel des Rundschreibens 98 zu behandeln.

Bewirtungskosten
Die Umsetzungsbestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes sagen aus, dass 60 Prozent der angefallenen Bewirtungskosten abzugsfähig sein können. Die Summe sollte aber 0,5 Prozent der gesamten Einkünfte des jeweiligen Jahres nicht überschreiten.

Für die Berechnung der Obergrenze der Bewirtungsausgaben sind laut des neuen Rundschreibens Dividenden, Erträge von Beteiligungsgesellschaften und Erlöse aus Wertpapiergeschäften als Ausgangspunkt geeignet. Unternehmen, die Kapitalinvestitionen tätigen, können diese Bewirtungskosten nun von vorhergehend genannten Einkommen abziehen.


Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), oder Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.

Haben Sie manchmal Probleme mit chinesischen Buchhaltungs-, oder Wirtschaftsbegriffen? Für angemeldete Nutzer bieten wir nun eine kostenlose Übersetzungsliste der wichtigsten Buchhaltungs- und Wirtschaftsbegriffe zum Herunterladen an. Die Liste bietet Ihnen neben dem deutschen Begriff, die Übersetzung ins Pingyin und ins Englische und chinesische Schriftzeichen.

This entry was posted in Steuern und Finanzen. Bookmark the permalink.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>



Dezan Shira & Associates bietet diverse Dienstleistungen für Unternehmen an, die Direktinvestitionen in Asien planen. Dies beinhaltet die Unterstützung in chinesischem Recht und Steuern,, chinesischer Buchhaltung sowie Unternehmensprüfungen. Wenn Sie mehr über Dezan Shira & Associates erfahren möchten, kontaktieren Sie bitte einen unserer Spezialisten unter anfragen@dezshira.com, laden Sie sich unsere Unternehmensbroschüre herunter oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de


Asia Briefing Buchhandel

Unsere Bestseller zum Thema Geschäfte in China und Ratgeber für Finanzen, Steuern und Chinas Regionen
Klicken Sie hier um alle Titel zu sehen

China Briefing Book Store China Briefing Book Store China Briefing Book Store China Briefing Book Store China Briefing Book Store China Briefing Book Store China Briefing Book Store China Briefing Book Store China Briefing Book Store

Jetzt auch als PDF erhältlich