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Steuerbehörde gibt Steuerbefreiungen für Green Equipment

11. Juni – Die Staatliche Steuerbehörde hat kürzlich eine Mitteilung bezüglich der Körperschaftsteuerausnahmen für Unternehmen, die in umweltfreundliche und energiesparende Geräte investieren, veröffentlicht.

Guoshuihan [2010] Nr. 256, herausgegeben am 02. Juni, legt fest, dass allgemeinen Umsatzsteuerzahler seit dem 01. Januar 2009 die Umsatzsteuer auf Käufe von Gegenständen des Anlagevermögens von der Umsatzsteuer auf Umsätze abziehen können, wenn sie in qualifizierte umweltfreundliche und energiesparende Ausrüstung investieren. Qualifizierte Ausrüstung ist den folgenden Verzeichnissen definiert:

  • Verzeichnis über Geräte für den Umweltschutz mit Anreizen zur Körperschaftsteuer
  • Verzeichnis über Energieeinsparung und Wasser-sparende Geräte mit Anreizen zur Körperschaftsteuer
  • Verzeichnis über Geräte für sichere Produktion mit Anreizen zur Körperschaftsteuer

Zusätzlich zu diesen Verzeichnissen, müssen die qualifizierten Einrichtungen auch spezielle Umsatzsteuerbelege erhalten haben.

Wenn allgemeine Umsatzsteuerzahler die Umsatzsteuer bei Anschaffungen abziehen, ist die die Umsatzsteuer beim Kauf  nicht mehr im gesamten Anlagekapital auf spezielle Ausrüstung enthalten, da sonst das gesamte Anlagekapital auf Sonderausstattungen für den Gesamtbetrag des Steuerbetrags auf den speziellen Umsatzsteuerbelegen ausmachen würde. Für Unternehmen die beim Kauf spezieller Ausrüstung allgemeine Umsatzsteuerbelege benutzen, entspricht der Gesamtbetrag des Anlagekapitals für besondere Einrichtungen der Höhe der Steuerbeträge auf den Preis auf den allgemeinen Umsatzsteuerbelegen.



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