Kalkulation der Mehrwertsteuer in China

Posted by Reading Time: 8 minutes

By Dezan Shira & Associates
Übersetzt bei: Kristine Horbach

Chinas Mehrwertsteuerreform ist die größte Steuerreform des Landes seit 1994. Sie wurde 2012 als Pilotprojekt in Shanghai eingeführt und wurde 2016 in ganz China umgesetzt. Shanghai für neue Regulierungen als Testboden zu benutzen, stellt eine beliebte Methode zur Umsetzung, neuer Reformen zu einem späteren Zeitpunkt, im ganzen Land dar.

Die Reform ersetzte die Business Tax (BT), welche vorher neben der Mehrwertsteuer bestand und in einigen Industrien erhoben wurde. Durch die Mehrwertsteuerreform werden Güter und Dienstleistungen einheitlich behandelt: Eine disproportionale Besteuerung von Dienstleistungen entfällt, wodurch Chinas Steuersystem vereinfacht wird.

Chinas Behörden arbeiten kontinuierlich an weiteren Verbesserungen des Systems:

Im August 2017 hat der State Council angekündigt, die nicht standardisierte Steuerstruktur zu verbessern, das Compliance-System zu vereinfachen und die Mehrwertsteuergesetze weiterzuentwickeln.

Im Juli 2017 hat Chinas State Administration of Taxation (SAT) bereits das Mehrwertsteuersystem vereinfacht und die Kategorien von 4 auf 3 Klassen, herabgestuft. Es gibt nun die drei Steuerstufen 6%, 11% und 17%. Die Stufe von 13% wurde aufgehoben.

Es werden weitere Reformen der Mehrwertsteuer folgen, da die Behörden weitere Vereinfachungen und Angleichungen anstreben. Bis es soweit ist, stellt das Mehrwertsteuersystem ausländische Investoren, die keine Experten des chinesischen Steuerrechts sind, immer noch vor Herausforderungen.

In diesem Artikel erläutern wir die Grundlagen der chinesischen Mehrwertsteuerberechnung.

Einstufung der Steuerzahler in verschiedene Kategorien

Steuerzahler werden, auf der Grundlage ihres jährlich zu versteuernden Einkommens, in eine, von zwei Kategorien eingestuft: Generelle Steuerzahler oder Kleinunternehmer.

Steuerzahler, die aufgrund ihres Jahresumsatzes nicht als Kleinunternehmer anerkannt werden, werden als generelle Steuerzahler eingestuft.

Die Obergrenzen für den Umsatz betragen:

  • 500.000 RMB (75,400 US-Dollar) für industrielle Steuerzahler (Unternehmen, die hauptsächlich in der Herstellung von Gütern oder Bereitstellung von zu versteuernden Dienstleistungen tätig sind)
  • 800.000 RMB (120,570 US-Dollar) für kommerzielle Steuerzahler (Unternehmen, die im Großhandel oder Retailgeschäft tätig sind)
  • 5 Millionen RMB (754,000 US-Dollar) für nach der Reform Mehrwertsteuer zahlende Unternehmen.

Kleinunternehmer unterliegen einem einheitlichen, reduzierten Mehrwertsteuersatz von 3%. Generelle Steuerzahler unterliegen einem Satz zwischen 6% und 17%. Kleinunternehmer können im Gegensatz zu den generellen Steuerzahlern empfangene- nicht mit gezahlter Mehrwertsteuer verrechnen, genießen keine Mehrwertsteuerbefreiung beim Export und erhalten keine Erstattungen.

Steuerzahler, die unter der Obergrenze liegen oder erst kürzlich ihr Unternehmen gegründet haben, können freiwillig den Status als genereller Steuerzahler erlangen, vorausgesetzt sie können eine ordnungsgemäße Buchführung nachweisen.

Die Steuerexperten von Dezan Shira & Associates haben die Erfahrung gemacht, dass lokale Steuerbehörden bei der Einstufung oft auf ungeschriebene Kriterien zurückgreifen. Diese „sanften“ Kriterien können beispielsweise das registrierte Kapital, die Größe der gemieteten Bürofläche sowie die Anzahl der Mitarbeiter sein.

Professional-Service_CB-icons-2017 Fragen Sie unsere Experten hierzu: Steuer Services von Dezan Shira & Associates

Generelle Berechnungsmethode

Steuerzahler können zwei Verfahren zur Berechnung der zu zahlenden Mehrwertsteuer anwenden: Die generelle Berechnungsmethode und eine vereinfachte Berechnungsmethode. Es kann festgehalten werden, dass die generelle Berechnungsmethode von generellen Steuerzahlern und die vereinfachte Methode von Kleinunternehmern anzuwenden ist.

Unter Anwendung der generellen Berechnungsmethode ist die abzuführende Mehrwertsteuer, die Differenz zwischen erhaltener und gezahlter Mehrwertsteuer:

  • Abzuführende Mehrwertsteuer = Erhaltene Mehrwertsteuer – Gezahlte Mehrwertsteuer

Erhaltene Mehrwertsteuer bezieht sich auf die Mehrwertsteuer, die auf die Umsätze von erbrachten Leistungen berechnet wurde.

  •  Erhaltene Mehrwertsteuer = Umsatz x Mehrwertsteuersatz

Der Umsatz bezieht sich auf den gesamten Preis sowie alle Gebühren, die der Steuerzahler für die Erbringung der zu versteuernden Leistung erhalten hat. Um den Nettopreis zu berechnen, kann der Steuerzahler folgende Formel verwenden.

  •  Nettopreis = Bruttopreis / (1 + Mehrwertsteuersatz)

Gezahlte Mehrwertsteuer bezieht sich auf die Mehrwertsteuer, die der Steuerzahler gezahlt hat, wenn er eine Dienstleistung in Anspruch genommen, Güter erworben, Güter hat verarbeiten oder Güter hat reparieren lassen.

Gezahlte Mehrwertsteuer, die von der erhaltenen Mehrwertsteuer abzugsfähig ist, schließt den Mehrwertsteuerbetrag ein, der auf folgenden Dokumenten spezifiziert ist:

  • Eine Rechnung des Verkäufers, auf der die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen ist
  • Ein vom Zoll ausgestelltes Importdokument
  • Ein Steuerdokument, das Auskunft gibt über von ausländischen Unternehmen oder Individuen erbrachte Leistungen, ausgestellt von den Steuerbehörden oder einer chinesischen Agentur. In diesem Fall werden zusätzlich der Vertrag, ein Zahlungsbeleg und die ausgestellte Rechnung benötigt.

Unsere Steuerspezialisten von Dezan Shira & Associates liefern folgendes Beispiel:

Eine Designagentur kauft von einem Zulieferer Designleistungen in Höhe von 600 RMB und erbringt dann Designleistungen in Höhe von 1.000 RMB an einen Kunden. Der Mehrwertsteuersatz für Designleistungen beträgt 6 %.

Die zu zahlende Mehrwertsteuer beträgt somit:

1000 RMB x 6 % – 600 RMB x 6 % =24 RMB

Wenn die erhaltene Mehrwertsteuer geringer als die gezahlte Mehrwertsteuer ist, kann der Steuerzahler die Differenz in die nächste Periode vortragen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die gezahlte Mehrwertsteuer nicht von der erhaltenen Mehrwertsteuer abgezogen werden kann. Hierzu zählen Leistungen, die grundsätzlich nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, von der Mehrwertsteuer ausgenommene sind oder Leistungen, die unter eine vereinfachte Kalkulation fallen.

Wenn ein Steuerzahler Leistungen verschiedener Steuerkategorien anbietet, sollte die Berechnung für jeden Steuersatz getrennt vorgenommen werden, da ansonsten der höchste Steuersatz anzuwenden ist.

Wenn ein ausländisches Unternehmen oder Individuum zu versteuernde Leistungen in China erbringt und keine Gesellschaft in China betreibt, hat die steuerzahlende Partei die Steuer anhand folgender Formel zu berechnen:

  • Abzuführende Summe =

Vom Leistungsempfänger gezahlter Preis / (1 + Mehrwertsteuersatz) x Mehrwertsteuersatz

Vereinfachte Berechnungsmethode

Unter Anwendung der vereinfachten Berechnungsmethode, ist die gezahlte Mehrwertsteuer nicht abzugsfähig und ein einheitlicher Steuersatz von 3 %, ist anzuwenden:

  • Abzuführende Mehrwertsteuer = Umsatz x Mehrwertsteuersatz (3 %)

Mehrwertsteuersatz in Höhe von null Prozent und von der Mehrwertsteuer befreite Leistungen

Der Export von Leistungen unterliegt einem Mehrwertsteuersatz in Höhe von null Prozent oder ist von der Mehrwertsteuer befreit. Sowohl Leistungen, die einem Steuersatz von 0% unterliegen als auch solche, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, unterliegen keiner abzuführenden Mehrwertsteuer.

Worin liegt der Unterschied zwischen Leistungen, die einem Steuersatz von 0% unterliegen und Leistungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind? Bei Leistungen, die einem Steuersatz von 0% unterliegen, kann die gezahlte Mehrwertsteuer auf exportierte Leistungen auf die abzuführende Mehrwertsteuer angerechnet und/oder erstattet werden. Bei von der Mehrwertsteuer befreiten Leistungen, kann keine Anrechnung oder Erstattung erfolgen.

Gemäß der relevanten Vorschriften, ist eine Besteuerung mit 0% einer Steuerbefreiung vorzuziehen, wenn grundsätzlich beide Methoden in Frage kommen. Der Erbringer von mit 0% zu versteuernden Leistungen kann sich dazu entschließen, Mehrwertsteuer zu zahlen oder stattdessen eine Befreiung von der Mehrwertsteuer beantragen. Er kann jedoch nicht in den folgenden 36 Monaten eine 0% Besteuerung wählen.

Da das Verfahren zum Erhalt einer Steuererstattung für mit 0% zu besteuernden Leistungen sehr komplex ist, wählen Steuerzahler, die nur einen geringen Betrag an Mehrwertsteuer gezahlt haben, häufig den Weg der Steuerbefreiung.

Kalkulationsmethoden für Güter und Dienstleistungen, die mit null Prozent besteuert werden

Im Zusammenhang mit Leistungen, die mit 0% besteuert werden, ist die Befreiungs-, Kredit- und Erstattungsmethode von Steuerzahlern anzuwenden, die die generelle Berechnungsmethode anwenden. Ausländische Unternehmen, die sowohl Leistungen, die mit 0% versteuert als auch andere Leistungen erbringen, unterliegen den Regelungen der Befreiungs- und Erstattungsmethode. Die Anwendung der Methoden erfolgt folgendermaßen:

  • Die Befreiungs-, Kredit und Erstattungsmethode:

Eine Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht erfolgt. Die gezahlte Mehrwertsteuer wird auf die abzuführende Mehrwertsteuer angerechnet, eventuelle Überschüsse werden erstattet

  • Die Befreiungs- und Erstattungsmethode:

Es erfolgt eine Befreiung von der Mehrwertsteuer. Die im Einkauf gezahlte Mehrwertsteuer wird erstattet.

Für Leistungen, die mit 0% versteuert werden, können keine speziellen Mehrwertsteuerrechnungen ausgestellt werden. Erbringer solcher Leistungen haben folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um entsprechend eingestuft zu werden:

  • ein Formular, zur Beantragung der Anerkennung als Exportsteuererstattungsberechtigten, sowie die vom Erstattungssystem generierten elektronischen Daten.
  • Die Geschäftslizenzen und Genehmigungen für Transportleistungen
  • Der Zeitplan, der Transportplan sowie die Verträge über internationale Transportleistungen
  • Das Technologieexportvertragszertifikat für Forschung& Entwicklung sowie Design-Dienstleistungen
  • Die Zertifizierungsqualifikation, das Registrierungsformular für Außenhandelsbeteiligte und die Warenein- und -ausfuhren

Nach Anerkennung der Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen mit einem Mehrwertsteuersatz von Null, müssen die Erbringer dieser Dienstleistungen innerhalb der entsprechenden Steuerperiode im darauffolgenden Monat (oder Quartal) Mehrwertsteuererklärungen einreichen und Rückerstattungen bei der Steuerbehörde beantragen. Der Erbringer der Dienstleistungen sollte alle relevanten Dokumente sammeln und zwischen dem folgenden Monat (oder Quartal) nach der Umsatzrealisierung und dem 30. April des Folgejahres eine Rückerstattung beantragen. Wird dies versäumt, ist er nicht länger berechtigt, eine Erstattung zu erhalten.

Internationale Transportdienstleister sollten Frachtlisten oder andere Nachweise bereitstellen, die geeignet sind, die Erlöse aus der Leistungserbringung zu belegen. Dienstleister aus den Bereichen Forschung& Entwicklung sowie Design sollten das entsprechende Registrierungszertifikat für den Technologie-Exportvertrag und den von der ausländischen Vertragspartei unterzeichneten Vertrag vorlegen.

Professional-Service_CB-icons-2017 Fragen Sie uns nach der besten Unternehmens – Struktur für Ihr Steuermodell

Mehrwehrtsteuerbefreiung

Um eine Mehrwertsteuerbefreiung von Exporten zu erreichen, muss ein vom ausländischen Leistungsempfänger unterschriebener Vertrag vorgelegt werden. Zusätzlich muss das gesamte Einkommen durch Leistungserbringung im Ausland erzielt werden. Unternehmen, die Geschäfte innerhalb des Konzerns durchführen, müssen beachten, dass keine Steuerbefreiung erfolgen kann, wenn ein Tochterunternehmen für die Dienstleistung bezahlt.

Steuerzahler, die von der Mehrwertsteuer befreite Exportleistungen erbringen, sollten auf eine separate Buchführung achten und nicht abzugsfähige Mehrwertsteuerzahlungen ordnungsgemäß berechnen. Für von der Mehrwertsteuer befreite Zahlungen dürfen keine Rechnungen mit Mehrwertsteuerausweis erstellt werden.

Steuerzahler, die von der Mehrwertsteuer befreit werden wollen, müssen einen entsprechenden Antrag bei der Steuerbehörde stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Hierzu zählt unter anderem der ins chinesische übersetzte Vertrag, ein Nachweis darüber, dass die Leistung im Ausland erbracht wurde, ein Nachweis darüber, dass der Leistungsempfänger im Ausland ansässig ist und ein Nachweis darüber, dass der Transport ins Ausland erfolgt ist.

 

Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden Sie bitte eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de, wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter.

Folgen Sie uns auf Twitter und besuchen Sie unser Facebook!

WeiterführendeLektüre

 

dsa brochure

Dezan Shira & Associates Brochure

Dezan Shira & Associates is a pan-Asia, multi-disciplinary professional services firm, providing legal, tax and operational advisory to international corporate investors. Operational throughout China, ASEAN and India, our mission is to guide foreign companies through Asia’s complex regulatory environment and assist them with all aspects of establishing, maintaining and growing their business operations in the region. This brochure provides an overview of the services and expertise Dezan Shira & Associates can provide.


DSA Guide_An Introduction to Doing Business in China 2017_Cover90x126

An Introduction to Doing Business in China 2017

This Dezan Shira & Associates 2017 China guide provides a comprehensive background and details of all aspects of setting up and operating an American business in China, including due diligence and compliance issues, IP protection, corporate establishment options, calculating tax liabilities, as well as discussing on-going operational issues such as managing bookkeeping, accounts, banking, HR, Payroll, annual license renewals, audit, FCPA compliance and consolidation with US standards and Head Office reporting.


CB-Mag-Sep-2017China’s Investment Landscape: Identifying New Opportunities

China’s foreign investment landscape has experienced pivotal changes this year. In this issue of China Briefing magazine, we examine how foreign investors can capitalize on China’s latest FDI reforms. First, we outline new industry liberalizations in both China’s FTZs and the country at large. We then consider when an FTZ makes sense as an investment location, and what businesses should consider when entering one. Finally, we give an overview of China’s latest pro-business reforms that streamline a wide range of administrative and regulatory measures.


Professional-Service_CB-icons-2017Dezan Shira & Associates