Praktische Hilfestellung bei der CCC Zertifizierung und für das After Sales Geschäft – Teil 1

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Im ersten Teil dieser mehrteiligen Serie wird der Zusammenhang zwischen den deutschen Zolltarifnummer und die Zertifizierungspflicht in China thematisiert.

Der Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation (WTO) im Dezember 2001 ging einher mit umfangreichen Reformen der Handelsgesetzgebung. Die Änderungen stellen eine beträchtliche Reduzierung der tarifären Handelshemmnisse dar und es ergab sich das Bedürfnis, den Verbraucherschutz in China auf einheitliche Art und Weise zu regeln. Dabei entstand die China Compulsory Certification (CCC), die die Zertifizierungssysteme des China Import and Export Commodity Inspection Bureau (CCIB) und der China Commission for Conformity Certification of Electrical Equipment (CCEE) ersetzt. CCC gilt somit gleichermaßen für Importware und lokal hergestellte Produkte. Mit dieser Vereinheitlichung wurde ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung von ausländischen und chinesischen Unternehmen und zu einem transparenteren Verbraucherschutz vollzogen.

Der offizielle Katalog der CCC-pflichtigen Produkte unterliegt der China National Regulatory Commission for Certification and Accreditation (CNCA). Die erste Version des Katalogs wurde im Juli 2002 in der Bekanntmachung Nummer 6 von CNCA veröffentlicht und enthielt 323 Zolltarifnummern oder HS Codes; mittlerweile ist der Katalog auf 497 Zolltarifnummern angewachsen. HS steht für harmonisiertes System und basiert auf einer vereinheitlichten Anwendung von Zolltarifnummern gemäß WTO Bestimmungen. Konkret bedeutet das, dass die ersten vier Stellen der Zolltarifnummer in allen WTO Ländern identisch sind. Die chinesischen Zollämter sind seither zusammen mit den China Inspection and Quarantine Büros (CIQ) für die Durchsetzung der CCC Bestimmungen in China verantwortlich und orientieren sich dabei sehr stark an den Zolltarifnummern der betreffenden Waren.

Die betroffenen Produktgruppen sind:

  1. Elektrische Leitungen und Kabel (4 Kategorien)
  2. Elektrische Schalter und Anlagen für Schutz oder Verbindungen (6 Kategorien)
  3. Niedrigspannungsanlagen (9 Kategorien)
  4. Niedrigleistungsmotoren (1 Kategorie)
  5. Elektrische Werkzeuge (16 Kategorien)
  6. Schweißmaschinen (15 Kategorien)
  7. Haushaltsgeräte und ähnliches (18 Kategorien)
  8. Audio- und Videoapparate (12 Kategorien)
  9. Informationstechnikanlagen (11 Kategorien)
  10. Beleuchtungsgeräte (2 Kategorien)
  11. Kraftfahrzeuge und Sicherheitszubehör (16 Kategorien)
  12. Reifen für Kraftfahrzeuge (3 Kategorien)
  13. Sicherheitsgläser (3 Kategorien)
  14. Landwirtschaftliche Maschinen (2 Kategorien)
  15. Terminalanlagen für Telekommunikation (9 Kategorien)
  16. Feuerlöschgeräte (15 Kategorien)
  17. Sicherheitsprodukte (5 Kategorien)
  18. WLAN-Produkte (1 Kategorie)
  19. Bauprodukte (3 Kategorien)
  20. Kinderprodukte (7 Kategorien)

 

Die deutsche Zolltarifnummer gibt einen ersten Hinweis darauf, ob eine Ware zertifizierungspflichtig ist. Vergleicht man die ersten vier Stellen der deutschen Zolltarifnummer eines Produktes mit denen im CCC Katalog und kann keine Übereinstimmung feststellen, ist es aus CCC Sicht unbedenklich. Stimmt der deutsche HS Code in den ersten vier Stellen mit einem HS Code im CCC Katalog überein, kann man davon ausgehen, dass diese Ware kritisch ist. Obwohl das Produkt in diesem Fall noch nicht automatisch zertifizierungspflichtig sein muss, wäre eine weitergehende Klärung unbedingt ratsam.

Bei der Überprüfung können folgende vier Fälle eintreten:

  1. Die Produkte stehen explizit auf der Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte. In diesem Fall können sie nur noch mit CCC Zertifikat, Sondergenehmigungen (Exemption) oder auf Basis des Testing Processing Program (TPP) nach China exportiert werden.
  2. Die Zolltarifnummer des Produkts fällt unter eine der Zolltarifnummern, die aufgrund der aktuellen Zollbestimmungen zertifizierungspflichtig sind. Die technische Spezifikation des Produktes liegt hingegen nicht im Bereich der zertifizierungspflichtigen Produkte. In diesem Fall wird die Ausstellung einer Negativbescheinigung empfohlen.
  3. Die Zolltarifnummer des Produkts fällt nicht unter eine der Zolltarifnummern, die aufgrund der aktuellen Zollbestimmungen zertifizierungspflichtig sind. In diesem Fall kann das Produkt aus CCC Sicht ohne Bedenken nach China geliefert werden.
  4. Für eine Reihe von Produkten besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Zertifizierung. Ablauf und Kosten entsprechen der CCC Zertifizierung.

 

 

 Teil 2 und Teil 3 erscheinen in den nächsten Wochen und befassen sich sowohl mit dem Prozess der Zertifizierung als auch die Alternativen dazu.

Autor des Artikels: Stefan Fischer
Geschäftsführer von Cisema GmbH
Nähere Informationen zur CCC Zertifizierung unter www.cisema.de

 

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