Strategische Erwägungen bei der WFOE-Gründung in China, Teil 1: Geschäftsbereich und Grundkapital

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Chinas Konsummarkt wächst anhaltend rapide und das Verlangen nach globalen Marken und westlicher Technologie ist stärker denn je. Die Errichtung einer formellen Geschäftspräsenz in China bietet immense Möglichkeiten, doch gleichzeitig sind die Risiken zahlreich und das Geschäftsumfeld vertrackt. Beispielsweise sind Chinas regulatorische Rahmenbedingungen gemessen an internationalen Standards, zwar nicht sehr komplex, der Umgang damit ist jedoch nicht ungefährlich. Einmal getroffene Entscheidungen können sich als ungünstig entpuppen und sind nur schwer rückgängig zu machen, weshalb Unternehmen mit ungewollten Konsequenzen konfrontiert werden können. Deswegen ist es von höchster Bedeutung, sich im Vorfeld mit erfahrenen Experten zusammenzusetzen und wohl durchdacht eine Strategie auszulegen.

Der erste Teil dieser mehrteiligen Serie geht auf bei der Standorteröffnung in China zu erwägenden Schlüsselstrategien ein. Dabei diskutieren wir über Geschäftsbereiche, Finanzierung und das Grundkapital.

Geschäftsbereich

Während für Unternehmen einiger Länder „alles gesetzlich Erlaubte“ als Satzung und Rahmen der Geschäftsaktivitäten zu definieren scheint, trifft dies in China nicht zu. Das genaue Vorgehen eines Unternehmens, das sich vollständig im Besitz ausländischer Rechtspersonen befindet (WFOE), muss bei der Registrierung bedacht und detailgetreu festgelegt werden. Zunächst muss sie bei den chinesischen Behörden beim Handelsministerium (MOFCOM) und anschließend bei der Administration of Industry and Commerce (AIC) zur Überprüfung eingereicht werden. Jedes Wort wird dabei genauestens begutachtet, um beurteilen zu können, ob die geplante Geschäftsaktivität offiziell eingeschränkt ist und/oder auf informelle Barrieren stößt, oder auf sonstige Weise die überprüfenden Behörden missfällt. Eine Verhandlung findet statt, wenn das aus dem Antrag resultierende Geschäftsmodell nicht dem ursprünglich angestrebten entspricht. In diesem Fall ist ein guter Vermittler notwendig, der im ständigen Kontakt zu Ihrem Team steht, mit Ihren Leistungen vertraut ist und somit als effektiver Fürsprecher fungieren kann.

Ein weiterer wichtiger Grund beim Aushandeln eines erstrebenswerten Geschäftsmodells Vorsicht walten zu lassen ist, dass, wenn es erst einmal abgeschlossen ist, Änderungen sehr schwer und nur unter hohem Zeitaufwand durchzuführen sind. Die Anmeldung zur Firmengründung beim MOFCOM (und die Verhandlung über dem Umfang der geschäftlichen Tätigkeiten) und die anschließende Eintragung beim AIC müssten wiederholt werden, mitsamt einem oder mehreren Monaten Zeit für die Formalitäten zur nachträglichen Genehmigung, inklusive Steuerregistrierung, wobei der Geschäftsbereich zur Definition der, für die WFOE geltenden, Steuern dient.

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Obwohl es nicht der Normalfall ist, dass die chinesischen Behörden Unternehmen für die wiederholte Überschreitung des offiziell genehmigten Geschäftsrahmens (um Aktivitäten außerhalb des Kerngeschäfts nachzugehen) tadeln, ist es sehr wichtig die Rechnungstellung der jeweiligen erbrachten Leistungen an den Geschäftspartner genau zu nehmen. Die Klienten oder Kunden werden normalerweise auf eine offizielle Rechnung bestehen, basierend auf dem entsprechenden Umsatzsteuersatz, um diese steuertechnisch verrechnen bzw. absetzen zu können. Somit wäre es nicht ungewöhnlich, wenn sie Zahlungen für eine falsch ausgestellte Rechnung verweigern. Deshalb, weil eine Umsatzsteuerrechnung nicht zu einem korrekten Steuersatz für Geschäftsaktivitäten, die im Rahmen des Geschäftsbereiches nicht spezifiziert sind, ausgestellt werden kann, ist es unerlässlich, einen ausreichend weitläufigen und zweckdienlichen Geschäftsumfang auszuhandeln. Dabei sollte schon im Vorfeld der antizipierte Umfang der Geschäftsaktivitäten und die vom Kunden und Klienten benötigten Rechnungen besonders berücksichtigt werden.

Finanzierung und Grundkapital

China ist zwar dazu übergegangen, von einem Mindestgrundkapitals als Vorbedingung abzusehen, doch in der Praxis wird jede Anmeldung einer Unternehmensgründung von Fall zu Fall von den Behörden des MOFCOM überprüft, wofür ein Mindestbetrag von 200.000 RMB bis 500.000 RMB für ein reguläres WFOE, im Falle eines Produktions-WFOE meist sogar erheblich mehr, erforderlich ist. Die Behörden überprüfen dabei eine Machbarkeitsstudie, die als Teil der Unternehmensanmeldung miteingereicht wird (eine Prognose der erwarteten Kosten und Gewinne in den ersten drei Jahren des WFOE) und nutzen diese zur groben Orientierung, um das Mindeststammkapital festzulegen. Das injizierte Kapital kann anschließend zur Finanzierung der Geschäftsaktivitäten des WFOE genutzt werden bis es sich selbstständig finanzieren kann, andernfalls müsste das eingetragene Kapital erhöht werden.

In China gibt es so etwas wie eine Shell Company (Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit) nicht. Alle WFOEs stehen in der Pflicht, nachhaltig zu wirtschaften, sonst laufen sie Gefahr, unerwünschten Untersuchungen der Steuer- und Aufsichtsbehörden unterzogen zu bekommen.

Deshalb ist es wichtig, die Finanzierung und Nachhaltigkeit einer WFOE vom Moment der Gründung bis zur Rentabilität zu planen und das Stammkapital dementsprechend anzulegen. Investoren müssen die richtige Balance finden und einerseits die Kapitalspritze zum Anfangswachstum injizieren, aber andererseits nicht zu viel, dass es ungenutzt auf dem Konto für Auslandswährungen liegenbleibt und keinen Ertrag erwirtschaftet. Investoren die ausländischen Gerichtsbarkeiten entstammen, könnten spekulieren, dass die Fonds doch einfach zu den Anteilseignern zurückfließen könnten, wenn sie nicht gebraucht werden. Leider erweist sich die Umkehr bzw. der Rückfluss von Stammkapital in der Praxis in China als unmöglich. Daher sollte die Höhe des zur langfristigen Tragfähigkeit notwendigen Grundkapitals im Vorfeld mit Bedacht festgelegt werden.

Investoren, die nicht mit baldiger Rentabilität sondern mit fortlaufenden Geschäftskosten rechnen und solche, deren WFOE unerwartet die Zielvorgaben nicht erreicht, können Ressourcen zur alternativen Finanzierung beziehen. Selbstredend besteht eine Option darin, das offiziell eingetragene Kapital des WFOE zu erhöhen und zusätzliches Kapital einzuspeisen. Dies ist eine kostenfreie Transaktion und somit steuertechnisch gesehen eine hocheffiziente Option. Dennoch besteht die Herausforderung darin, dass diese Methode die Abänderung der bisherigen Geschäftslizenz vorsieht, mit Berücksichtigung des erhöhten Stammkapitals und zusätzlich eingeflossener Gelder. Dies ist ein zeitintensiver, langwieriger Prozess, da Investoren ihren Geschäftsplan und die Machbarkeitsstudie erneut beim MOFCOM einreichen müssen. Die Geschäftslizenz müsste neu ausgestellt werden und eine Handvoll formaler Zulassungen bei den Behörden auf den neusten Stand gebracht werden, wobei die WFOE in der Zwischenzeit alle Bargeldreserven aufgebraucht haben könnte.

Professional Service_CB icons_2015 Mehr dazu: Änderung des Stammkapitals eines Unternehmens in China

Ein alternativer Finanzierungsmechanismus zu dem oft gegriffen wird, ist eine sogenannte Transaktion zu nahestehenden Unternehmen zwischen Anteilseigner und WFOE. Bei so einer Transaktion werden dem Mutterkonzern „Beratungsdienstleistungen“ erbracht, wofür die WFOE als Gegenleistung Zahlungen zur Finanzierung der Geschäftskosten erhält. Da dies eine Transaktion auf Ebene des laufenden Geschäfts ist, kann die Überweisung trotz Chinas Beschränkungen bei Devisen- und Kapitalkonten, rasch abgewickelt werden. Die Kehrseite dabei ist, dass bei dieser Transaktion die Umsatzsteuer von mindestens 6 Prozent anfällt – dem Steuersatz für „moderne Dienstleistungen“ wie Beratung – und außerdem Gegenstand der Körperschaftsteuer ist, sollten dadurch Gewinne erzielt werden. Soll eine WFOE durch dieses alternative System finanziert werden, müssen Transaktionsgebühren und die Umsatzsteuer miteinkalkuliert und als Ausgaben eingeplant werden. Trotz der zwielichtig erscheinenden Natur dieser Transaktion, ist es ein gewöhnliches Mittel zur Finanzierung von WFOEs, wenn Investoren nicht wiederholt das Stammkapital erhöhen wollen. Viele solcher WFOEs sind von vornherein als Kostenstelle ohne die Erwirtschaftung angemessener, wenn überhaupt vorhandener Erträge vorgesehen.

Da China die Gründung ausländischer Non-Profit-Organisationen praktisch nicht erlaubt, lassen sich viele Investoren, die sich für den Geschäftsbetrieb in China entscheiden, in Form eines WFOE (für Non-Profit-Unternehmen) nieder und greifen zu derartigen Finanzierungsmechanismen, um den nötigen Kapitalfluss zum Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können.

Professional Service_CB icons_2015 Mehr dazu: Strategische Erwägungen bei der WFOE-Gründung in China, Teil 2: Holdinggesellschaft und Firmenname

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