Änderungen im chinesischen Markenrecht ab dem 1. Mai

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PEKING – Am 30. August 2013 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses die „Entscheidung zur Änderung des Markenrechts“ (Presidential Decree Nr. 8) bekanntgegeben. Obwohl in China die meisten Marken weltweit registriert sind, bleiben Missbrauch und Plagiate weitverbreitet.

Die Änderungen des Markenrechts sollen den Schutz von Marken und geistigem Eigentum stärken. Effizienz, Schutz und Bestrafung sind die drei Schlagworte des neuen Gesetzes, das am 1. Mai in Kraft getreten ist.

Die wesentlichen Änderungen umfassen:

Festsetzung einer maximalen Bearbeitungsdauer

Als Reaktion auf Beschwerden bezüglich langer Bearbeitungszeiten legt das neue Gesetz Obergrenzen für die Bearbeitungsdauer von Anträgen zur Markeneintragung sowie von Revisions- und Widerspruchsverfahren fest.

  • Das Markenbüro soll Bearbeitung von Anträgen zur Markeneintragung innerhalb von neun Monaten ab Erhalt aller relevanten Unterlagen abschließen.
  • Sofern ein Antragsteller Widerspruch gegen die Verweigerung einer beantragten Markeneintragung einlegen möchte, muss dies innerhalb von 15 Tagen dem Gremium für erneute Prüfung und Urteilsfällung mitgeteilt werden. Die Überprüfung selbst sollte wiederum nicht länger als neun Monate dauern, wobei unter bestimmten Umständen eine Verlängerung um drei Monate gewährt werden kann.
  • Bei Anfechtung der Eintragung einer genehmigten Marke muss das Markenbüro innerhalb von 12 Monaten entscheiden, ob der Anfechtung stattgegeben wird. Eine Verlängerung um sechs Monate ist unter Umständen möglich.

 

Anerkennung von akustischen Marken

Der neue Gesetzestext hält fest, dass „jedes Kennzeichen, ob Text, Grafik, Objekt, Farbkombination oder Geräusch usw., die sich eignet, die Eigenschaften einer natürlichen beziehungsweise juristischen Person oder einer anderen Organisation von anderen abzugrenzen, als Marke eingetragen werden kann. Auch eine Kombination aus diesen Merkmalen kann als Marke geschützt werden.“

Erstmals können also auch akustische Alleinstellungsmerkmale in China als Marke anerkannt werden. Dies können zum Beispiel Klingeltöne sowie musische und nicht-musische Klänge beziehungsweise Geräusche (zum Beispiel natürliche, menschliche oder tierische Geräusche) sein, aber auch Kombinationen daraus.

Außerdem können Antragsteller verschiedene Merkmale einer Marke in einem einzigen Antrag schützen lassen, auch wenn diese unterschiedlichen Kategorien angehören. Zuvor waren getrennte Anträge nötig. Die Antragsunterlagen können digital oder ausgedruckt eingereicht werden.

 

Schutz allgemein bekannter Marken

Der neue Gesetzestext hält fest, dass „allgemein bekannte Marken“ kein Besitz sind und sollten somit von der Verpackung, Werbung und Ausstellung von Produkten verbannt werde. Unternehmen die eine allgemein bekannte Marke in Ihrem Unternehmenslogo verwenden, müssen mit einer Strafzahlung von RMB 100.000 rechnen. Im weiteren Vorgehen in Streitfällen muss eine Ermittlung von allgemein bekannten Marken erfolgen um somit ihren Missbrauch zu verbieten.

 

Schutz nicht-eingetragener Marken

Eigentümer einer nicht-eingetragenen Marke sind ermächtigt anderen Unternehmen die Eintragung ihrer Marke oder die Verwendung einer ähnlichen zu verbieten. Besonders wenn der Anmelder sich der Existenz der Marke, die er eintragen lassen möchte, durch Vertrags- oder Handelsbeziehungen oder durch sonstige Beziehungen mit dem Eigentümer bewusst ist. Bei einer arglistigen Zuwiderhandlung hinsichtlich exklusiver Markenrechte, ist eine Schadenersatzzahlung von bis zu höchstens RMB 3 Millionen vorgesehen.

 

Verbesserung des Widerspruchsverfahrens

Bisher wurden Einsprüche gestatten, die im Namen unparteiischer Dritter erfolgten, um so die Geheimhaltung hinsichtlich der Identität des Einspruchslegers zu sichern. Damit Dritte keine Möglichkeit mehr erhalten aus Einsprüchen einen Profit zu schlagen, besagt das neue Markenrecht, dass ausschließlich interessierte Parteien und Anteilseigner einen Einspruch einlegen dürfen. Darüber hinaus betont das Gesetz die Wichtigkeit der Beweisdarlegung. Ein Strafe wird nur bei arglistigen Einsprüchen erwogen, die dem Unternehmen, der die Marke einträgt, einen finanziellen Schaden zufügt.

 

Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit

Der neue Gesetzestext hält fest, dass Patent- und Markenämter in gleichermaßen Ehrlichkeit und Vertrauen als behördliche Prinzipien einführen sollten und dass sie der betrauten Partei über das Verbot der Eintragung informieren. Diese Prinzipien sollen auch in den Rechtsverfahren zum Markenrecht angewendet werden.

Das Gesetz zum Markenrecht wurde in China im Jahr 1982 zum ersten Mal In Kraft gesetzt. Es folgten zwei Fassungsänderungen in 1993 und 2001.

 

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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