Arbeitnehmer müssen ihre Abreise aus Hongkong anmelden

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28. Januar – Arbeitnehmer Hongkongs, die als Steuerzahler registriert sind und nun Hongkong für mehr als einen Monat verlassen möchten, müssen dies mindestens einen Monat vor Abreise beim Hongkonger Finanzamt anmelden, so dass alle Steuerverpflichtungen vor der Abreise geklärt werden können.

Dies trifft vor allem auf solche Personen zu, die vorhaben in einen anderen Staat zu immigrieren, oder sich für Studiumszwecke für längere Zeit ins Ausland begeben. Der Arbeitgeber ist in solchen Fällen dazu verpflichtet die Zahlung des Gehalts solange auszusetzen, bis das Finanzamt bestätigt, dass der Arbeitnehmer keine Steuerschulden hat. Sollten sich der Arbeitnehmer, oder der Arbeitgeber nicht an diese neuen Regeln halten, kann dies zu Strafen führen.

Der Arbeitgeber ist dafür zuständig das Finanzamt darüber zu unterrichten, ob ein Arbeitnehmer, der die Firma verlässt, auch Hongkong verlassen möchte. Wenn dies von der Firma angenommen wird, muss diese auch das wahrscheinliche Abreisedatum des Arbeitnehmers an das Finanzamt übermitteln. Die Firmen werden darauf hingewiesen, dass das Finanzamt zur Überprüfung der relevanten Unterlagen berechtigt ist, diese jederzeit bei den Unternehmen einzusehen. Diese sollten daher vollständig und geordnet sein. Zu den relevanten Dokumenten gehören das Kündigungsschreiben, die letzte Gehaltsabrechnung, das Arbeitsvisum und die Kündigung des Arbeitsvisums bei ausländischen Arbeitnehmern.

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