Ausländisch investierte Unternehmen (FIEs) benötigen besonderen Rechnungsstempel für Fapiaos
24. März – Seit dem 01. Februar 2011 müssen in China alle Fapiaos, also Rechnungen, die von der Steuerbehörde herausgegeben wurden, mit einem besonderen Rechnungsstempel versehen werden. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, können mit einer Geldstrafe von bis zu RMB 10.000 (cirka Euro 1.091) belangt werden. Diese Vorgehensweise in der VR China bei den Fapiaos wurde durch den Staatsrat am 20. Dezember 2010 verkündet.
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