Ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (CPAs) benötigen zur Durchführung temporärer Wirtschaftsprüfung Lizenz von Chinas Finanzministerium (MoF)

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25. April – Ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (CPAs), welche von ausländischen Auftraggebern mit der Durchführung einer temporären Wirtschaftsprüfung auf dem chinesischen Festland beauftragt wurden, müssen sich um eine Zulassung für derartige Tätigkeiten bei der Finanzabteilung der jeweiligen Provinz bemühen.

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