Behandlung von Eigentum in chinesischen Eheverträgen und Testamenten bei Ehen mit einem ausländischen Partner

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Von Richard Hoffmann und Lily Gao

07. März – Eine traurige, aber unausweichliche Frage, die in China hin und wieder aufkommt, ist die Behandlung von Testamenten bezüglich der Aufteilung der Vermögensgegenstände in einer Ehe zwischen einem ausländischen und einem chinesischen Staatsbürger, falls einer der beiden Partner stirbt. In einem derartigen Fall findet sollte zunächst der Umfang der vererbten Güter festgestellt werden.

Umfang der vererbten Güter

Üblicherweise wird der Nachlass in jene Güter unterschieden, die beide Partner gemeinsam besitzen, sowie solche, die sich im Eigentum nur eines Gatten befinden. Die einschlägigen chinesischen Gesetze erlauben es, dass das Ehepaar in einer schriftlichen Erklärung festlegt, ob Gegenstände, die vor und nach der Hochzeit in das Eigentum des Paares übergegangen sind, als Gemeinschaftseigentum oder Eigentum eines einzelnen angesehen werden. Dies bedeutet, dass Eheverträge in China anerkannt werden. Achtung: Diese Erklärung muss auf Chinesisch verfasst werden und sollte möglichst durch einen Notar beglaubigt werden.

Falls eine solche Vereinbarung zwischen den Eheleuten nicht getroffen wurde, stellen die relevanten chinesischen Gesetze eine Liste mit folgenden Gütern bereit, die als Gemeinschaftseigentum behandelt werden:

  • Gehälter und Zulagen
  • Gewerbeeinkünfte
  • Lizenzgebühren
  • Güter, die von einer dritten Partei gespendet oder geerbt wurden (Ausnahmen bilden solche Güter, die von der dritten Partei ausdrücklich an einen Ehepartner gegeben wurden)
  • Andere Güter, die sich in gemeinsamen Besitz befinden

Ebenfalls halten die Gesetze eine Liste mit folgenden Sachgegenständen bereit, die im Eigentum nur eines Ehepartners stehen:

  • Güter, die sich bereits vor der Hochzeit im Eigentum nur eines Ehepartners befanden
  • Schmerzensgeld, Entschädigungszahlungen für körperliche Gebrechen usw., die einer der Parteien aufgrund einer Körperverletzung zustehen
  • Gegenstände, die in einem Testament oder Vermächtnis ausdrücklich einer Person zugestanden werden
  • Persönliche Gebrauchsgegenstände (beispielsweise Kleidung)
  • Andere Güter, die als Eigentum nur einer Partei angesehen werden

Die Aufteilung des Nachlasses
Entsprechend der Gesetze der Volksrepublik China wird die Hälfte der Gegenstände, die während der Ehe erworben wurden, bei der Aufteilung des Nachlasses als Eigentum des Ehepartners angesehen, solange schriftlich nichts anderes festgelegt wurde. Dies bedeutet, dass sich der Nachlass aus jenen Gegenständen zusammensetzt, die nur Eigentum des Verstorbenen waren, sowie der Hälfte des Gemeinschaftseigentums. Falls der Verstorbene in seinem Testament nicht regelt, wie mit diesem Nachlass verfahren wird, wird das Erbe in folgender Reihenfolge aufgeteilt:

  1. Ehepartner, Kinder und Eltern
  2. Geschwister und Großeltern

Laut chinesischen Gesetzen und Bestimmungen kann der Verstorbene jedoch in seinem Testament festlegen, in welcher Weise die erwähnten Verwandten oder sonstige Leute bei der Aufteilung des Nachlasses berücksichtigt werden.

Nachlass in ausländischem Besitz
Laut der chinesischen Gesetze werden Vermögensgegenstände, die sich im Eigentum von Ausländern befanden, unter den folgenden Umständen berücksichtigt:

Falls ein chinesischer Staatsbürger Güter eines Verstorbenen erbt, die sich außerhalb Chinas befinden, gilt für bewegliche Sachen die Rechtsprechung am Wohnsitz des Verstorbenen. Dasselbe gilt für Güter in China, die sich im Besitz eines Ausländers befanden. Sollte es sich um immobile Güter wie Grundstücke handeln, gelten die Gesetze des Standorts des Vermögensgegenstandes.

Wenn ein Ausländer Gegenstände eines Verstorbenen im chinesischen Staatsgebiet erbt, gilt für bewegliche Sachgegenstände die Rechtsprechung am Wohnsitz des Verstorbenen. Analog zum oben genannten Fall gilt dies ebenso für Güter eines chinesischen Staatsbürgers, die sich außerhalb Chinas befinden, Im Falle von immobilen Sachgegenständen wie Grundstücken, gilt wiederum die Rechtsprechung des Standortes, an dem sich die Vermögensgegenstände befinden.

Testamente

  • Es ist Ausländern in China erlaubt, ein Testament zu verfassen um die Aufteilung des Nachlasses im Todesfall zu regeln
  • Das Testament muss in Chinesisch geschrieben werden
  • Das Testament muss notariell beglaubigt werden um rechtsgültig zu sein


Richard Hoffmann und Lily Gao des Beratungsteams von Dezan Shira & Associates in Peking. Bei Fragen zu Direktinvestitionen sowie persönlichen Angelegenheiten, die das Leben in China betreffen, wenden Sie sich bitte an beijing@dezshira.com.

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