Umwandlung einer Repräsentanz in eine WFOE

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Wenn ausländische Investoren die Umwandlung ihrer zuvor gegründeten Repräsentanz (RO) in eine Gesellschaft mit ausschließlich ausländischer Beteiligung (WFOE) planen, dann sind sowohl die Reihenfolge der Maßnahmen sowie ihr Timing zueinander wichtige Überlegungen, um einen reibungslosen Übergang von einer Unternehmensform zur anderen zu gewährleisten. Das Herzstück dieses Umwandlungsprozesses ist der Transfer der Angestellten von der RO zur neuen WFOE. Dieser wird sowohl den Fluss der folgenden Ereignisse, als auch den Zeitpunkt ihres Eintretens festlegen.

Der Grund hierfür ist einfach: Wenn ein Investor vorhat, entweder alle oder einen Teil seiner momentan indirekt durch eine Arbeitsvermittlungsagentur, wie etwa FESCO, angestellten Mitarbeiter zu behalten, so muss die WFOE Gründung als erstes erfolgen. Dadurch würde die Übernahme der Angestellten ohne Unterbrechung der Geschäftstätigkeiten oder Verschlechterung des Arbeitsverhältnisses möglich.

Eine neugegründete WFOE sollte jedoch keine Mitarbeiter anstellen bevor sie Gehälter aus ihren eigenen Bankkonten auszahlen kann, da dies die WFOE unnötigen rechtlichen Risiken sowie Personalrisiken aussetzen würde. Des Weiteren kann die RO den Deregistrierungsprozess nicht starten, bevor alle Arbeitsverhältnisse mit lokalen Angestellten rechtmäßig gekündigt wurden, auch wenn sie durch Arbeitsvermittlungsverträge begründet wurden.

Im Allgemeinen müsste die neue WFOE bereits einige Wochen vor der Deregistrierung der RO vollständig gegründet sein, sowie alle weiteren Formalitäten erledigt werden, damit die Angestellten von der RO in die WFOE übernommen werden können. Optimaler Weise könnte der Transfer der Angestellten direkt nach der Eröffnung des Kapitalkontos sowie des normalen RMB Kontos der WFOE starten. Dies würde bedeuten, dass Kapital von der Firmenzentrale im Ausland überwiesen werden kann um die täglichen Abläufe der WFOE, inklusive Angestelltengehälter, zu finanzieren.
Als nächsten Schritt, muss die WFOE nun zwei Sozialleistungskonten aufsetzen, namentlich ein Sozialversicherungskonto und ein Wohnungsfonds Konto, mit welchen die Konten der Angestellten nach dem Transfer verknüpft werden müssen.

Um den Mitarbeiter Transferprozess zu beginnen, könnte die RO als erstes FESCO benachrichtigen, um die Arbeitsverhältnisse mit allen Mitarbeitern zu beenden. Je nach individueller Situation der RO, kann entscheiden werden, ausgewählte Mitarbeiter zu transferieren und dem Rest zu kündigen. Unter der optimistischen Annahme, dass kein Angestellter etwas gegen Transfer oder Kündigung einzuwenden hat, könnte FESCO die Beendigung der Arbeitsverhältnisse recht rasch durchführen. Sollten jedoch Mitarbeiter Transfer bzw. Kündigung nicht zustimmen, wird mehr Zeit benötigt werden um eine Lösung auszuhandeln. Damit der Prozess möglichst reibungslos verläuft, ist es in beiden Szenarios wichtig, dass ausländische Investoren ihre Restrukturierungspläne klar kommunizieren und eine Übereinkunft über Transfers und Kündigungen erzielen.

Sobald die Arbeitsverhältnisse bei der Vermittlungsagentur beendet wurden, können Angestellte fast sofort für die neue WFOE arbeiten. Ausländische Investoren sollten jedoch bedenken, dass, nach chinesischem Recht, der neue Arbeitsvertrag innerhalb von 30 Tagen nach Arbeitsantritt in der neuen WFOE unterschrieben werden sollte. Anderenfalls könnte der Arbeitgeber verpflichtet sein den doppelten Lohn für jeden Monat ohne unterschriebenen Vertrag auszuzahlen.

Die Personalunterlagen der Angestellten, auf Chinesisch dang’an, müssen ebenfalls zur neuen WFOE übertragen werden.

 

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