China erlässt Steuervergünstigungen für Anbieter von Energiesparlösungen

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28. Februar – In China wurde vor kurzer Zeit ein Rundschreiben veröffentlicht, das sich der Förderung des nachhaltigen Nutzens von Ressourcen und dem Gewinnen von grünen Energien widmet. Maßnahmen, die zur Stärkung umweltbewussten Verhaltens beitragen sollen, sind Steuervergünstigungen für Unternehmen, die Energiesparprojekte durchführen. Bei diesen Projekten müssen allerdings gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt werden, damit die beteiligten Parteien in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen zu können.

Das Rundschreiben „Richtlinien bei der Mehrwertsteuer (VAT), Gewerbesteuer (BT) und Körperschaftsteuer (CIT) zur Förderung von energiesparenden Maßnahmen im Dienstleistungssektor (caishui [2010] No.110) “, wurde in Zusammenarbeit des Finanzministeriums (MoF) und der staatlichen Steuerbehörde (SAT) herausgegeben. Es trat am 01. Januar 2011 in Kraft. Das Schreiben erläutert die Behandlung der VAT und BT. Die CIT wurde separat diskutiert.

1. VAT und BT

Gemäß dem oben genannten Rundschreiben, müssen Anbieter von Energiesparlösungen ihre Einkünfte aus Energie-Management Projekten vorübergehend nicht versteuern. Desweiteren unterliegen Produkte, die Anbieter von Energiesparlösungen an Kunden liefern, vorübergehend nicht der normalerweise anfallenden VAT, solange dort schon anerkannte zugelassene Energie-Management Projekte bestehen.

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit diese beiden Ausnahmen angewendet werden können:

  • Die im Energie-Management Projekt angewendete Technologie, welche von dem Dienstleister angeboten wird, muss den Anforderungen entsprechen, die in den Allgemeinen Technischen Regeln für Energiespardienstleistungen (GB/T24915-2010) näher beschrieben sind. Diese Regeln wurden von der „General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine and the Standardization Administration“ öffentlich bekannt gegeben.
  • Das Format und der Inhalt des Vertrages über die Energieeinsparmaßnahme, der zwischen dem Anbieter der Energiesparlösung und dem Energie verbrauchenden Unternehmen herrscht, muß dem chinesischen Vertragsrecht und den „General Technical Rules for Energy Performance Contracting  (GB/T24915-2010) entsprechen.

2. CIT

Zertifizierte Anbieter von Energiesparlösungen, die an Energie-Management Projekten beteiligt sind, welche die relevanten Bestimmungen des CIT-Gesetzes erfüllen, sind vom ersten bis zum dritten Jahr des Projektes von der Steuer befreit. Die Steuerbefreiung beginnt in dem Steuerjahr, in welchem das Unternehmen die erste Zahlung aus dem Vertragsverhältnis erhält. Vom vierten bis zum sechsten Jahr des Projektes muß das Unternehmen nur die Hälfte der gesetzlich festgelegten 25 Prozent CIT abführen.

Desweiteren wird in dem Rundschreiben erwähnt, dass ein Unternehmen, das solche Dienstleistungen in Anspruch nimmt, dass zu versteuernde Einkommen in dem relevanten Zeitraum um alle tatsächlich angefallenen, vertretbaren und im Rahmen des Energie-Management Vertrages angefallenen Ausgaben reduzieren kann. Aus steuerlichen Zwecken wird außerdem kein Unterschied mehr zwischen Servicegebühren und Kaufpreisen von Vermögensgegenständen gemacht.

Zusätzlich zu den bereits genannten Regelungen, muß der Anbieter von Energiesparlösungen die folgenden Kriterien erfüllen, um sich für die Ausnahmeregelungen zu qualifizieren:

  • Das Unternehmen muß ein Stammkapital von mindestens RMB 1 Million (cirka Euro 110.398) besitzen und in der Lage sein, professionelle Dienstleistungen zum Energiesparen unabhängig anzubieten.
  • Das Energie-Management Projekt, welches durch das Unternehmen umgesetzt wird, das Energiesparlösungen anbietet, muß die Kriterien 1 bis 8 der Kategorie Vier erfüllen, die im Abschnitt über „Energy Saving Emission Reduction Technology Transformation” des „Rundschreiben über den Katalog an (zu testenden) Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, Projekte zur Erhaltung der Energie und des Wassers, die eine bevorzugte Behandlung bei der CIT erlauben (Caishui [2009] No. 166)“ stehen. Die Mitteilung wurde in Zusammenarbeit vom MoF, dem SAT und der Nationalen Entwicklungs- und Reform Kommission (NDRC) veröffentlicht.
  • Das gesamte Volumen der Investitionen des Unternehmens, welches Energiesparlösungen anbietet, muß mehr als 70 Prozent (einschließlich) des Energie-Management Projektes betragen.
  • Das Unternehmen, das Energiesparlösungen anbietet, muß Angestellte beschäftigen, die in diesen Angelegenheiten kompetent und professionell sind, damit die Umsetzung eines solchen Projektes gut überwacht werden kann.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.