China verlängert mehrere steuerliche Anreize für Kleinunternehmen bis Ende 2027

Posted by Written by Qian Zhou Reading Time: 5 minutes

China hat mehrere Steueranreize für Kleinunternehmen bis Ende 2027 verlängert, darunter Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer sowie der Zugang zu Vorzugsbehandlungen. Wir erörtern in diesem Zusammenhang die Anwendung der Anreize und die wichtigsten Eckdaten in diesem Zusammenhang.


Am 2. August 2023 veröffentlichten das chinesische Finanzministerium (MOF) und die staatliche Steuerverwaltung (STA) gemeinsam mehrere Ankündigungen, in denen die Steuervergünstigungspolitik für kleine Unternehmen bis Ende 2027 verlängert wurde.

Die Verlängerung folgt unmittelbar auf die Exekutivsitzung des Staatsrats an diesem Montag, in der der Staatsrat eine Verlängerung der in den letzten drei Jahren umgesetzten Gewerbesteuer- und Gebührensenkungen forderte.

Die Steuervergünstigungen umfassen:

  • Die Anreize für die Körperschaftsteuer (CIT) für kleine und einkommensschwache Unternehmen (Small and low-profit enterprises; SLPE).
  • Die Befreiungen und Ermäßigungen von der Mehrwertsteuer (MwSt.) für Kleinsteuerzahler.
  • Die Senkung von “sechs Steuern und zwei Gebühren” für Kleinsteuerzahler, SLPEs und Einzelunternehmen.
  • Die Richtlinie zur Senkung der Einkommensteuer (IIT) für Einzelunternehmen.
  • Steuerliche Vorzugsbehandlung für Kleinunternehmen, Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen, um die Finanzierungskosten zu senken.

Vor der Verlängerung sollten ursprünglich all diese steuerlichen Anreize für Kleinunternehmen bis Ende 2023 oder 2024 auslaufen.

Chinas jüngste Ausweitung mehrerer Steueranreize für kleine Unternehmen
Präferenz-Richtlinien Ursprüngliches Verfallsdatum Spätestes Verfallsdatum
CIT-Anreiz für SLPEs 31. Dezember 2024 31. Dezember 2027
Mehrwertsteueranreize für Kleinsteuerzahler 31. Dezember 2023 31. Dezember 2027
Senkung von “sechs Steuern und zwei Gebühren” für Kleinsteuerzahler, SLPEs und Privatunternehmen (verbessert) 31. Dezember 2024 31. Dezember 2027
IIT-Anreiz für Kleinunternehmen (Verbessert) 31. Dezember 2024 31. Dezember 2027
Steuerliche Maßnahmen zur Senkung der Finanzierungskosten von Kleinunternehmen 31. Dezember 2023 31. Dezember 2027

 

In diesem Artikel befassen wir uns im Folgenden mit den aktualisierten Steuervergünstigungen.

Körperschaftssteuer (CIT)-Anreize für kleine und gewinnschwache Unternehmen

SLPEs beziehen sich auf Unternehmen, die in nicht restriktiven und nicht verbotenen Geschäften tätig sind und die folgenden drei Bedingungen erfüllen:

  • Jährliches zu versteuerndes Einkommen von höchstens 3 Millionen RMB (ca. 458.500 US-Dollar);
  • Anzahl der Mitarbeiter nicht mehr als 300; und
  • Der Gesamtwert des Vermögens darf 50 Millionen RMB (ca. 7,7 Millionen US-Dollar) nicht überschreiten.

Alle Arten von SLPEs in China können einen reduzierten Körperschaftsteuersatz von 20 Prozent in Kombination mit einer Reduzierung ihrer Steuerbemessungsgrundlage genießen. Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 25 Prozent.

Die Senkung der Steuerbemessungsgrundlage eines SLPE erfolgte vor 2023 progressiv wie folgt:

  • Für den Teil des zu versteuernden Einkommens, der 1 Million RMB (ca. 152.800 US-Dollar) nicht übersteigt, werden 12,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen.
  • Für den Teil des zu versteuernden Einkommens, der mehr als 1 Million RMB beträgt, aber 3 Millionen RMB (ca. 458.500 US-Dollar) nicht übersteigt, werden 25 Prozent des zu versteuernden Einkommens in die Steuerbemessungsgrundlage eingerechnet.

Zuvor war gemäß den im März 2023 veröffentlichten Ankündigungen des MOF und des STA der  progressive Ansatz der reduzierten Steuerbemessungsgrundlage zu einem einheitlichen Standard vereinfacht worden. Somit würden SLPEs im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 einem Körperschaftsteuersatz von 20 Prozent auf 25 Prozent ihres steuerpflichtigen Einkommens unterliegen, was bedeutet, dass der effektive Körperschaftsteuersatz für SLPEs auf 5 Prozent vereinheitlicht wurde.

Laut der jüngsten MOF STA Announcement [2023] No.12 gilt dieser CIT-Anreiz für SLPEs nun bis zum 31. Dezember 2027.

Die Ermittlung der SLPEs erfolgt auf der Grundlage des Ergebnisses der jährlichen Körperschaftsteuerabrechnung (oder des jährlichen Körperschaftsteuerabgleichs). Neu gegründete Unternehmen, die als allgemeine Mehrwertsteuerzahler (General VAT Taxpayer) registriert sind, können diese begünstigte Körperschaftsteuerpolitik vor der ersten jährlichen Körperschaftsteuerabrechnung in Anspruch nehmen, wenn sie den Standard für den Sektor, die Anzahl der Mitarbeiter und den Gesamtvermögenswert von SLPEs erfüllen.

Da die SLPE-Bewertung auf Unternehmensebene (und nicht auf Konzernebene) durchgeführt wird, können auch kleine Tochtergesellschaften ausländischer multinationaler Unternehmen (MNEs) in China von diesen Körperschaftsteuerkürzungen profitieren.

Mehrwertsteueranreize für Kleinsteuerzahler

China bietet kleinen Steuerzahlern Mehrwertsteuervorteile, einschließlich eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes und einer erhöhten Mehrwertsteuerschwelle.

Kleinsteuerzahler beziehen sich hier in der Regel auf Steuerzahler, deren jährlicher umsatzsteuerpflichtiger Umsatz 5 Millionen RMB (ca. 0,77 Millionen US-Dollar) nicht übersteigt.

Körperschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Unternehmen und Einzelunternehmen, die nicht häufig mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen, auch wenn ihr jährlicher steuerpflichtiger Umsatz die festgelegte Norm übersteigt, können sich jedoch dafür entscheiden, als Kleinsteuerzahler behandelt zu werden (anstatt als allgemeine Steuerzahler registriert zu werden).

Mehrwertsteuerbefreiung

Laut einer gemeinsamen Ankündigung des MOF und der STA vom 9. Januar 2023 sind Kleinsteuerzahler mit einem monatlichen Umsatz von weniger als 100.000 RMB (ca. 14.740 US$) im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 von der Mehrwertsteuer befreit.

Das heißt, wenn der Monatsumsatz des Kleinsteuerzahlers unter 100.000 RMB (ca. 14.740 US-Dollar) liegt oder wenn der Quartalsumsatz unter 300.000 RMB (ca. 44.220 US-Dollar) für Kleinsteuerzahler liegt, die ein Quartal als Steuerzahlungszeitraum wählen, unterliegt der Steuerpflichtige nicht der Mehrwertsteuer.

Laut der jüngsten MOF STA Announcement [2023] No.19 gilt diese Richtlinie zur Mehrwertsteuerbefreiung nun bis zum 31. Dezember 2027.

Ermäßigte Mehrwertsteuersätze

In ähnlicher Weise können laut derselben oben genannten Ankündigung im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 Kleinsteuerzahler, die einem Mehrwertsteuersatz von 3 Prozent unterliegen, einen ermäßigten Abgabensatz von 1 Prozent erhalten. Für die Mehrwertsteuerpositionen, die einem Mehrwertsteuer-Vorauszahlungssatz von 3 Prozent unterliegen, gilt ein reduzierter Vorauszahlungssatz von 1 Prozent.

Laut der jüngsten MOF STA Announcement [2023] Nr. 19 gilt diese Mehrwertsteuersenkungspolitik nun bis zum 31. Dezember 2027.

Senkung von “sechs Steuern und zwei Gebühren” für Kleinunternehmen

Zuvor konnten laut der MOF STA Announcement [2022] No.10 Kleinsteuerzahler, SLPEs und Kleinunternehmen vor dem 31. Dezember 2024 eine Ermäßigung von “sechs Steuern und zwei Gebühren” innerhalb von 50 Prozent des Steuerbetrags (wie von den Provinzregierungen beschlossen) genießen.

Was sind die “sechs Steuern und zwei Gebühren” in China?
Sechs Steuern beziehen sich auf:
1. Städtische Instandhaltungs- und Bausteuer

2. Grundsteuer

3. Städtische und kommunale Landnutzungssteuer

4. Stempelsteuer (ohne Stempelsteuer für Wertpapiergeschäfte)

5. Steuer auf die Besetzung landwirtschaftlicher Flächen

6. Ressourcensteuer (ohne Steuer auf Wasserressourcen)

Zwei Gebühren beziehen sich auf:
1. Bildungszuschläge

2. Lokale Bildungszuschläge

Laut der jüngsten MOF STA Announcement [2023] No.12 soll nun die Ermäßigungsquote von “sechs Steuern und zwei Gebühren” für kleine Unternehmen auf 50 Prozent festgelegt werden, anstatt auf eine von der Provinzregierung beschlossene Quote innerhalb von 50 Prozent, und diese Steuervergünstigung gilt bis zum 31. Dezember 2027.

In  der MOF STA Announcement [2023] Nr. 12 wird auch klargestellt, dass kleine Unternehmen diese 50-prozentige Ermäßigung von “sechs Steuern und zwei Gebühren” auch dann genießen können, wenn sie laut Gesetz eine andere Vorzugsbehandlung der “sechs Steuern und zwei Gebühren” genossen haben.

Einkommensteuer (IIT)-Anreiz für Kleinunternehmen

Zuvor konnten Kleinunternehmen vor dem 31. Dezember 2024 eine 50-prozentige Ermäßigung ihres zu zahlenden IIT-Betrags für den Teil des steuerpflichtigen Einkommens erhalten, der 1 Million RMB (ca. 152.800 US-Dollar) nicht übersteigt.

Laut der jüngsten MOF STA Announcement [2023] No.12 wurde nun die Obergrenze des steuerpflichtigen Einkommens, das für diesen IIT-Anreiz für Kleinunternehmen in Frage kommt, auf 2 Millionen RMB (ca. 305.600 US-Dollar) angehoben, und diese Steuervorzugspolitik gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Steuerliche Maßnahmen zur Senkung der Finanzierungskosten von Kleinunternehmen

Um Klein- und Kleinstunternehmen bei der Mittelbeschaffung zu helfen, hat China Finanzinstitute von der Zahlung der Mehrwertsteuer auf ihre Zinserträge aus Kleinkrediten an Kleinunternehmen, Kleinstunternehmen und Privatunternehmen befreit. Außerdem sind Darlehensverträge, die zwischen Klein- oder Kleinstunternehmen und Finanzinstituten abgeschlossen werden, von der Stempelsteuer befreit.

Klein- und Kleinstunternehmen beziehen sich auf Unternehmen, die den Vorschriften für die Klassifizierung kleiner und mittlerer Unternehmen entsprechen. (Weitere Details entnehmen Sie bitte unserem China Briefing Artikel hier)

Kleinkredite beziehen sich auf Kredite für Kleinunternehmen, Kleinstunternehmen oder Kleinunternehmen mit einem Bankkredit von weniger als 1 Million RMB (einschließlich des Kapitalbetrags). Wenn das Kleinunternehmen keinen Bankkredit hat, beziehen sich die Kleinkredite auf Kredite eines einzelnen Unternehmens, bei denen sowohl die Kreditvertragssumme als auch der Kreditsaldo unter 1 Million RMB (einschließlich des Kapitalbetrags) liegen.

Zuvor galten beide Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023.

Laut der jüngsten MOF STA Announcement [2023] No.13 gilt diese bevorzugte Mehrwertsteuer- und Stempelsteuerpolitik zur Senkung der Finanzierungskosten von Kleinunternehmen bis zum 31. Dezember 2027.