China verschärft die Aufsicht über den Zustrom ausländischer Devisen

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24. Juli – Chinas „State Administration of Foreign Exchange“ (SAFE) veröffentlichte am 6. Mai ein Rundschreiben mit dem Titel: Verstärkung der Administration von Devisenzuströmen (Huifa [2013] Nr. 20). Das Schreiben zielt darauf ab, den Handel mit falschen Warenbezeichnungen zu unterbinden und die Direktion über den Zufluss ausländischen Kapitals zu verstärken, um somit die Aufwertung des Renminbi zu verlangsamen. Nachstehend folgen weitere Ausführungen.

Verschärfte Aufsicht über Unternehmen

Ein definierendes Merkmal des Schreibens ist die Verschärfung der Aufsicht über Importeure und Exporteure die Geld über den Austausch von Gütern ins Land schaffen. Das SAFE richtet innerhalb des Schreibens eine deutliche Warnung an Unternehmen, deren Währungsströme nicht deckungsgleich mit den Güterströmen oder aussergewöhnlich hoch sind. In einem solchen Fall muss ein Unternehmen SAFE gegenüber innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Erklärung abliefern.

Gelingt es einem Unternehmen nicht innerhalb dieser Frist eine Erklärung der Diskrepanz zu erbringen wird es von SAFE als B-Klasse Unternehmen eingestuft und unterliegt darüberhinaus einer ausführlicheren Prüfung. Das Unternehmen wird erst wieder als A-Klasse Unternehmen aufgeführt, sobald sich die relevanten Indikatoren für drei aufeinanderfolgende Monate innerhalb einer akzeptablen Bandbreite befinden.

Das Rundschreiben erwähnt folgende Einschränkungen von B-Klasse Unternehmen:

  1. Das resultierende Handels-Einkommen des Unternehmens in Fremdwährung wird nur abgewickelt und überwiesen nachdem die externen Zahlungen erfolgt sind.
  2. Die Aufwände und Erträge des gleichen Handelsgeschäfts müssen über dieselbe Depotbank abgewickelt werden.
  3. Die Währung in welcher Aufwände und Erträge eins Handelsgeschäftes abgewickelt werden, muss dieselbe sein, unabhängig ob es sich dabei um Renminbi oder eine ausländische Währung handelt.

Anforderungen an Banken

Die Positionen jeder Geschäftsbank, welche für Währungsverkäufe- und Abwicklungen zur Verfügung stehen, hängen von der Menge an inländischen Devisen-Krediten und Devisen Beständen des inländischen Marktes ab.

Berechnungsformel:

Die Untergrenze für sämtliche integrierten Positionen aller Banken in der Abwicklung und dem Verkauf von Devisen = (Bestand inländischer Devisen-Kredite am Ende des letzten Monats – Bestand Devisen Guthaben am Ende des Monats x den entsprechenden Referenzsatz des Verhältnisses zwischen Krediten und Guthaben) x Angleichungskoeffizient der Zahlungsbilanz.

Der Referenzsatz zwischen Krediten und Guthaben entspricht 75 Prozent für chinesische Banken und 100 Prozent für ausländische Banken. Banken, die einen höheren Referenzsatz aufweisen, müssen diesen innerhalb der ersten 10 Arbeitstagen des Monats über die Untergrenze anpassen.

SAFE Aufsicht

Das Rundschreiben verpflichtet SAFE ebenso die Aufsicht über auffällige Kapitalzuströme zu verstärken und die Initiative zu ergreifen bei den Unternehmen vor Ort Inspektionen durchzuführen. Generell soll SAFE Banken und andere Unternehmen, welche Regeln bezüglich des Umgangs mit Devisen verletzen Strafen oder gar die Weiterführung der betroffenen Geschäftsaktivitäten unterbinden.

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Weiterführende Links (auf Englisch):

China Releases Administrative Measures on Foreign Debt Registration 

China Simplifies Rules on Foreign Exchange Administration of FDI

China Reforms Foreign Exchange Administration for Trade in Goods