Die Abwicklung von In- und Exportgeschäften in China in einem lokalen ERP-System

Posted by Reading Time: 3 minutes

Dies ist der dritte Artikel aus einer neuen Serie zur Verwendung von Software in der Buchhaltung in China. Der erste Artikel behandelte die Mehrwertsteuer (VAT) und der zweite Artikel ging auf das Golden Taxation System in China näher ein.

22. Februar – Für in China ansässige Firmen, die Artikel/Materialien importieren um sie nach der Mehrwertschöpfung wieder zu exportieren sind folgende Punkte von Relevanz.

  • Der sogenannte „HS Code”

Diese Bestimmung steht fuer „Harmonized System Code” und bestimmt die steuerliche Bewertung der für den o.g. Verwendungszweck eingesetzten Artikel/Materialien. Es ist eine bereits seit längerem gültige und international anerkannte Bestimmung. Es verlangt bestimmte Dokumente, die bei Steueransprüchen anzuwenden sind.
Im ERP-System wird im Materialstamm der „HS Code“ nebst weiteren import- und export relevanten Daten verwaltet. Der „HS Code“ wird in die Zollerklärung und in alle weiteren notwendigen Dokumente für die Import-/Export-Abwicklung übernommen.
In dem unten angeführten Screen Shot sehen Sie ein solches Beispiel aus der Praxis.

Der „HS Code“ ist: 848210 (Kugellager)

1

Verwaltung des HS Code und weiterer Import/Export relevanter Stammdaten


  • Zollerklärung und Liquidationsabfertigung

Wenn ihre bestellten/gekauften Materialien beim Zoll eintreffen, muss der Materialeigner eine Reihe von Dokumenten bereitstellen um eine Zollfreigabe schlechthin erteilt zu bekommen.
In der Regel ist dies ein komplexer und aufwendiger Vorgang den viele Firmen dadurch lösen sich einer entsprechenden Agentur zu bedienen.

Mittels des ERP-Systems kann dieser Aufwand erheblich reduziert werden.

Die meisten Dokumente werden in den geforderten Formaten und dem entsprechenden Format systemseitig bereitgestellt.
Es beinhaltet Bill of Loading (B/L), Packing List, Rechnung usw. All diese Dokumente sind innerhalb des Systems leicht erstellbar und nachverfolgbar.

Die nachfolgend beschriebenen drei Dokumente zeigen dies.

2

Verwaltung der Importbestellung: Basis-Informationen, Zahlungsbedingungen, Transportversicherung, Klauseln, etc.


3

Verwaltung des Importdokuments: Rechnung, Bill of Loading, Versicherungsprovision, Zollerklärung, etc.


4

Verwaltung der Packing List


Eine Steuerrückzahlung ist möglich bei Import von Materialien welche nach Weiterverarbeitung/Veredelung wieder exportiert werden. Dafür werden neben einem speziell kontrollierbaren Lager auch entsprechende Dokumente zur Überprüfung des Verbleibs dieser Materialien benötigt. Hier bietet das ERP-System alle dafür notwendige Dokumentationen, welche direkt bei den entsprechenden Behörden eingereicht werden können. Desweiteren wird systemseitig ein anerkanntes Steuerrückerstattungsdokument erstellt, welches in gedruckter Form dem entsprechenden Amt übermittelt werden kann.

Zollpflichtiges Lager / Zollverschlussware ist dann von Bedeutung wenn Material importiert und nach der Weiterverarbeitung exportiert wird. Solche Materialien können in der Regel zollfrei eingeführt werden.

Bedingung ist ein sog. Zollager “Bonded Warehouse”. Die darin eingelagerten Materialien, die zur weiteren Verwendung bestimmt sind, unterliegen einer Reihe von Vorschriften die es zu berücksichtigen gilt. Das gilt auch für solche Fälle, wenn ein solches Material nicht wieder exportiert, sondern für den lokalen Markt Verwendung findet.
Um die notwendige Abwicklung durchzuführen, bietet das ERP-System kundenorientierte Lösungen für die verschiedensten Varianten an.
Das physisch gleiche Material welches getrennt als gebundenes und nicht gebundenes Material geführt wird, kann unter zwei unterschiedlichen Nummern geführt werden und damit auch unterschiedlich bewertet werden.

Andersherum und auch zum Zwecke von Erleichterung der Stücklistenpflege können solche Materialien auch unter einer Materialnummer geführt und in unterschiedlichen Lagern und auch unter unterschiedlichen Losnummern verwaltet werden. Eine getrennte Bewertung ist auch in diesen Fällen möglich.


Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von Herrn Eberhard Hoffmann (Eberhard_Hoffmann@abic-is.com) und Michael Chiao (Michael_Chiao@abic-is.com) von ABiC Information Systems zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Fragen zur Verwendung von Buchhaltungssoftware in China haben, kontaktieren Sie ABiC-IS bitte per E-Mail.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), oder Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.

Haben Sie manchmal Probleme chinesischen Buchhaltungs-, oder Wirtschaftsbegriffen? Für angemeldete Nutzer bieten wir nun eine kostenlose Übersetzungsliste der wichtigsten Buchaltungs- und Wirtschaftsbegriffe zum Herunterladen an. Die Liste bietet Ihnen neben dem deutschen Begriff, die Übersetzung ins Pingyin, chinesische Schriftzeichen und ins Englische.