Einfuhrbeschränkung für Wolle aus Neuseeland

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8. Dezember – Das Handelsministerium und die Zentralverwaltung des Zolls hat eine Einfuhrbeschränkung für Wolle und Wollbekleidung aus Neuseeland bekannt gegeben.

Die neuen Richtlinien klären die Verteilung und die Anwendung der Einfuhrbeschränkung. So müssen Importeure ein Argrarprodukt-Import-Zertifikat besitzen, um Wolle importieren zu dürfen. Anmeldeformulare für die Einfuhr von Wolle können von der Webseite des Handelsministeriums heruntergeladen werden.