Einkommensteuer in China

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[ Von der Buchhaltungsabteilung von Dezan Shira & Associates ]

15. Januar – China hat ein mehrstufiges System zur Bestimmung der Steuerpflicht von Ausländern, welches zu einiger Verwirrung geführt hat. Insbesondere die 90-Tage und 183-Tage Regel gab in der Vergangenheit Anlass zu Mißverständnissen. Alle Personen, die von ihrer Firma nach China entsandt werden und ihr Gehalt außerhalb Chinas (zum Beispiel in ihrer Heimat) beziehen, werden, nachdem sie 183 Kalendertage in der Volksrepublik gelebt haben, nach chinesischem Recht besteuert. Für Leute die aus einem Land kommen, mit dem China kein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat, gilt dies schon nach 90 Tagen. Die Einkommensteuer wird dann auf die Anzahl der Tage gerechnet, die die jeweilige Person in China verbracht hat.

Vor allem Expats, die neu nach China gekommen sind, sollten sich dieser Regeln im bewusst sein, da die Beweispflicht beim Steuerzahler liegt. Bei Nichteinhaltung der Regeln, können Bußgelder verordnet, oder auch der Reisepass eingezogen werden. Neuankömmlinge müssen sich zu Beginn ihres Aufenthalts um den Erhalt eines Arbeits-Visums, einer Aufenthaltsgenehmigung und um die Registrierung als Steuerzahler kümmern. Dies sollte zum Start des Arbeitsverhältnisses in China passieren und wird normalerweise vom Arbeitgeber durchgeführt. Je mehr Zeit verstreicht bis diese Dokumente beantragt und erhalten wurden, desto schwerwiegender können die Konsequenzen sein. Zum Ende der Aufenthaltsdauer in China muss jedes Individuum sein Einkommen für diese Periode mit den Behörden abgleichen. Die Daten über die Aufenthaltsdauer, den Visumtyp und die Einwanderungsaufzeichnungen werden von den Einwanderungsbehörden an die Steuerverwaltung weitergegeben.

Die chinesische Regierung betrachtet eine Person dann als Steuerbürger, sobald diese für mehr als fünf Jahre in China gelebt hat, ohne während dieses Zeitraumes 90 Tage pro Jahr außerhalb des Landes gewesen zu sein – oder alternativ – ohne in einem Jahr 30 hintereinanderliegende Tage außerhalb des Landes gewesen zu sein. Als Steuerbürger ist man dazu verpflichtet, eine Einkommensteuer auf alle weltweit erhaltenen Einkommen zu entrichten. Dies bezieht sich also auch auf Einkommen, die im Ausland, zum Beispiel durch Mieteinnahmen oder Dividendenerträge, erzielt wurden. Solche Einkommen sind, wenn man in diesen Status des Steuerbürgers fällt, den chinesischen Steuerbehörden bekannt zu machen. Steuern, die schon im Ausland entrichtet wurden, können von den Steuern, die in China zu entrichten sind, abgezogen werden.

Personen, die ein Jahreseinkommen von mehr als 120.000 Yuan haben, müssen ihre Einkommensteuererklärung über die Einkommen des Jahres 2009 bis März 2010 einreichen. Dies ist jedoch nur eine Zusatzverpflichtung. Weiterhin gilt die Verpflichtung, dass Personen, die unter eines der nachfolgenden Kriterien fallen, monatlich ihre Steuerangaben an die Steuerbehörde angeben müssen. Die verschiedenen Kriterien sind: Die jeweilige Person hat ein Einkommen von mehr als 120.000 RMB, oder die Person erhält Einkommen aus mehr als einem Ort in China, oder die Person erhält ihr Einkommen teilweise – oder vollständig – aus dem Ausland. Weiterhin muss man die monatliche Steuererklärung abgeben, wenn man zu versteuerndes Einkommen erhalten hat und noch keine Steuern bezahlt hat, oder unter eines der anderen, vom Staatsrat erlassenen Kriterien fällt.

Diese Auflage ist verpflichtend für all jene, die die obigen Kriterien erfüllen. Ungeachtet dessen, ob eine Person die monatliche Einkommensteuer stets korrekt angegeben und bezahlt hat, muss man dennoch die Jahreseinkommensteuererklärung der Steuerbehörde zustellen.

Die Informationen, die für die Einkommensteuererklärung benötigt werden, sind: Name, Nationalität, Einreisedatum, Typ der Identifikation, Beruf, Arbeitsgeber, Wohnsitz, Adresse in China, Postleitzahl, Rufnummer. Weiterhin sind folgende Steuerdaten erforderlich: Jahreseinkommen (aus allen Quellen), Steuerleistung, Steuervorauszahlung, Steuereinbehaltung, Steuergutschriften aus dem Ausland, Steuerschulden und -gutschriften in China.

Bei welchem Steuerbüro man diese Unterlagen abzugeben hat, hängt von der individuellen Situation ab. Steuerzahler, die in China angestellt sind, müssen ihre Unterlagen dem lokalen Steuerbüro am Ort ihres Arbeitgebers zukommen lassen. Steuerzahler, die Gehälter von mehr als einem Unternehmen in China erhalten, müssen ihre Steuerangaben beim lokalen Büro an einem der Standorte eines der Unternehmen einreichen. Dabei sollte man jedes Jahr das gleiche Büro verwenden. Steuerzahler, die keinen Arbeitgeber in China haben und ihr Einkommen, zumindest teilweise, aus Geschäftstätigkeiten in China generieren, sollen ihre Steuerangaben am Ort einer dieser Geschäftstätigkeiten abgeben. Steuerzahler, auf die keine der obigen Situationen zutrifft, sollen ihre Steuerangaben an ihrem Wohnort in China einreichen.

Das Jahreseinkommen beinhaltet: Gehälter, Einkommen von Produktion oder sonstigen Geschäftstätigkeiten, die von selbständigen Arbeitnehmern durchgeführt werden, Einkommen für Dienstleistungen, Einkommen aus Lizenzgebühren, Kapitalerträge, Boni, Mieteinnahmen, Verkaufserlöse und Einkommen aus weiteren Quellen.

Steuerraten und Steuerpflichten

Die ersten 4.800 Yuan, die ein Expat in China verdient sind von der Steuer befreit (die lokalen Steuerbüros haben Bezugswerte für Gehälter, die sie als angemessen ansehen. Diese können sich jedoch unterscheiden, je nach Nationalität und Bildungsstand des Expats). Die lokalen Behörden haben die Befugnis, die angegeben Einkommen anzuzweifeln und höher anzusetzen, wenn sie der Meinung sind, dass das angegebene Einkommen zu niedrig und unangemessen für die jeweilige Position ist. Um zu entscheiden, ob eine Person absichtlich versucht seine Steuerlast durch die Angabe eines niedrigeren Einkommens zu verringern, kann die Steuerbehörde auch die Offenlegung aller Einkommen fordern.

Im weltweiten Vergleich sind die chinesischen Einkommensteuersätze wohl als hoch einzustufen. So zahlen Personen mit einem monatlichen Einkommen zwischen 5.000 Yuan und 20.000 Yuan 20 Prozent Einkommensteuer. Monatsgehälter zwischen 20.001 Yuan und 40.000 Yuan werden mit 25 Prozent besteuert, solche zwischen 40.001 Yuan und 60.000 Yuan mit 30 Prozent. Die Einkommen zwischen 60.001 Yuan und 80.000 Yuan unterliegen einem Steuersatz von 35 Prozent, solche zwischen 80.001 Yuan und 100.000 Yuan einem von 40 Prozent. Alle Personen die mehr als 100.000 Yuan pro Monat verdienen, haben einen Steuersatz von 45 Prozent zu zahlen.

Neben den hohen Einkommensteuersätzen sind die Regelungen über die steuerfreien Bestandteile eines Expat-Vertrages als moderat anzusehen. Dennoch sollte man bei der Zusammenstellung der Vergütungsbestandteile vorsichtig sein, da gewisse Bestandteile im Arbeitsvertrag genau definiert werden müssen. Es geht dabei darum, ob auch wirklich der vollständige Wert einer Zusatzvergütungsoption genutzt werden oder nicht. Nehmen wir folgendes Beispiel: Erhält ein Expat in seinem Vertrag eine Wohnungszulage von 5.000 Yuan von seinem Arbeitgeber, nutzt jedoch nur 3.000 Yuan davon für die Mietzahlung (eine vom Vermieter ausgestellte Rechnung ist erforderlich), so sind die verbleibenden 2.000 Yuan zu versteuern.

Es ist wichtig zu sehen, dass Einkommen aus ausländischen Quellen teilweise von der Steuer befreit werden können (Dies trifft nicht zu, wenn das Gehalt teilweise in China und teilweise im Ausland bezahlt wird. Ist dies der Fall, so muss das gesamte Gehalt angegeben werden). Zusätzlich können die Beiträge zu Kapitalversicherungen, der staatlichen Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherungen und Bausparverträgen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Diese sind dann ebenfalls nicht zu versteuern.

Weitere wichtige Informationen für Expats in China

Expats, die für mindestens ein Jahr in China gelebt haben und deren Einkommen aus Quellen innerhalb Chinas stammen, sind dazu verpflichtet die Einkommensteuer in China zu bezahlen und die jährlichen Steuererklärungen einzureichen. Ist jedoch ein Expat als “Senior Manager” in einem chinesischen Unternehmen angestellt, so muss er seine Einkommensteuer in China bezahlen, soweit er nicht unter die oben genannte 90- oder 183-Tage-Regel fällt. Diese Person muss jedoch auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Expats, die mehr als ein Jahr und weniger als fünf Jahre in China leben, sind dazu verpflichtet ihr gesamtes Einkommen abzüglich der aus dem Ausland bezogenen Einkommen anzugeben. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die monatlichen Einkommensteuerformulare im Namen des Arbeitnehmers zu bearbeiten. Der Arbeitnehmer ist wiederum dazu verpflichtet, die Jahreseinkommenserklärung auszufüllen und abzugeben.

Personen, die lediglich die Steuer bezahlt haben ohne jedoch die Jahreseinkommenserklärung abzugeben, können einer Steuerprüfung durch das Steuerbüro unterzogen werden. Gleichzeitig kann eine Strafgebühr für die verspätete Abgabe der Formulare verordnet werden. Unvollständige Formulare gelten ebenso als nicht eingereicht.

Haben Sie Fragen zur Einkommensteuer oder der Steuerrechtslage für Expats in China, senden Sie bitte eine E-Mail an Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com) oder Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com).