Frist für Mehrwertsteuernachlass

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26. November – Die Staatliche Steuerbehörde in China hat ein Rundschreiben erlassen, in
welchem sie die Frist für Steuernachlässe auf Mehrwertsteuerabzugsbelege auf den 1. Januar
2010 legt.

Das Rundschreiben betrifft Steuerzahler, welche nach dem 1. Januar 2010 besondere
Mehrwertsteuerquittungen als Rechnungen für Frachttransporte über Land oder inländische
Gewässer oder für motorisierte Fahrzeuge erhalten. Für diese Rechnungen muss innerhalb
von 180 Tagen nach Ausstellung eine Beglaubigung beantragt werden.

Nach Ausstellung der Bescheinigung müssen Steuerzahler fristgerecht bei der Steuerbehörde
einen Mehrwertsteuernachlass beantragen.

Für weitere Informationen zum chinesischen Steuerrecht, wenden Sie sich bitte an Olaf
Griese: Olaf.Griese@dezshira.com