Geistiges Eigentum (IP) in China – Welche Schutzmöglichkeiten gibt es noch (Teil 3/7)

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Von Richard Hoffmann

20. April – Der 3. Teil beschäftigt sich mit weiteren Schutzmöglichkeiten für Ihr geistiges Eigentum (IP). Bitte beachten Sie, dass der 2. Teil bei seiner Veröffentlichung am 13. April nicht vollständig war. Das war bis zum 20. April der Fall. Heute wurden die notwendigen Ergänzungen zu dem Artikel gemacht.

Welche Rolle spielt das Wettbewerbsrecht?

Unabhängig von der Registrierung der geistigen Eigentumsrechte besteht der Schutz des chinesischen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Geschützt werden Unternehmensgeheimnisse, das heißt technische Informationen und Informationen zur Betriebsführung, die nicht allgemein bekannt sind und dem Berechtigten wirtschaftlichen Nutzen bringen können, praktisch anwendbar sind und hinsichtlich derer der Berechtigte Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen hat. Als Geheimhaltungsmaßnahmen gelten sowohl Vertraulichkeits- oder Wettbewerbsvereinbarungen sowie tatsächliche Maßnahmen, wie physische oder elektronische Zugangsreglementierungen. Eine gesetzliche Geheimhaltungspflicht des Arbeitnehmers lässt sich aus dem chinesischen Arbeitsgesetz ableiten, wenn der Arbeitgeber entsprechende betriebliche Regeln aufgestellt hat.

Geheimhaltungsvereinbarungen

Neben der Registrierung der einzelnen Schutzgüter sollte sichergestellt sein, dass die Angestellten zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet sind. Diesbezüglich bieten sich entsprechende vertragliche Strafklauseln im Rahmen des Arbeitsvertrages an, um eine Geheimhaltung zu gewährleisten. Zudem sollten klare Regelungen über den Umgang mit vertraulichen Informationen erstellt und Zugangskontrollen durchgeführt werden. Auch bei Geschäftspartnern können bereits während der Vertragsverhandlungen separate vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden, um eine Geheimhaltung zu gewährleisten.

Wettbewerbsverbote

Neben Geheimhaltungsvereinbarungen können zudem Wettbewerbsverbote vereinbart werden, um etwa einen Wechsel der Arbeitnehmer zu Konkurrenzunternehmen zu verhindern. Diesbezüglich müssen jedoch die strikten Vorgaben des chinesischen Arbeitsgesetzes gewahrt werden.

Für weitere Informationen zu den Themen Arbeitsrecht und Vertragsgestaltung wenden Sie sich bitte an Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com).                           

Einen ausführlichen Beitrag zu dem Thema “Verwaltung Ihres Personals – Umgang mit Arbeitskräften in China” finden Sie in China Briefing, 10. Ausgabe 2009.

Hier können Sie den 1., 2., 4., 5., 6. und 7. Teil dieser Serie lesen.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.