Geistiges Eigentum (IP) in China – Einführung (Teil 1/7)

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Von Richard Hoffmann

07. April – Die Produkt- und Markenpiraterie in China begann mit der wirtschaftlichen Öffnung Ende der 1970er Jahre und ist mittlerweile zu einem Massenphänomen geworden, welches sich auf nahezu alle Konsum-, Investitions- und Produktionsgüterindustrien in allen Preis- und Qualitätssegmenten ausgebreitet hat. Der Schutz von Geistigem Eigentum (IPR) in China ist daher ein Anliegen, welches vielen international tätigen Unternehmen Sorge bereitet.

Auch wenn die chinesische Regierung sich in letzter Zeit erheblich bemüht hat, ein Bewusstsein in der Bevölkerung dafür zu schaffen, dass Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte eine Straftat darstellen, sieht die Realität oftmals noch anders aus. Die Konsequenzen für die Rechteinhaber sind erheblich. Neben unmittelbaren Umsatzverlusten besteht die Gefahr in Produkthaftungsprozesse für gefälschte Waren verwickelt zu werden. Minderwertige Fälschungen können zudem den Ruf einer Marke oder eines Unternehmenskennzeichens irreparabel schädigen.

Daher ist es für in China tätige Unternehmen unerlässlich, sich über entsprechende Schutzvorkehrungen zu informieren und diese in ausreichendem Umfang zu nutzen, um eine effektive Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen und den Wettbewerbsvorsprung zu wahren.

Wie Sie Ihr geistiges Eigentum in China schützen können

Um gegen Rechtsverletzungen juristisch vorgehen zu können ist eine gesonderte Registrierung der jeweiligen Schutzrechte in China unbedingt notwendig. Ausländische Eintragungen sind in der VR China wirkungslos. Insofern ist es für ausländische Unternehmen auch dann sinnvoll Schutzrechte zu registrieren, wenn sie (noch) nicht auf dem chinesischen Markt aktiv sind, um sich zumindest für die Zukunft einen Markteintritt offen zu halten oder gegen Marken- und Produktpiraterie vorgehen zu können. Erfolgt keine Eintragung können die eigenen Produkte oft legal kopiert werden. Im schlimmsten Fall muss man selbst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn wenn es dem Konkurrenten gelingt, etwa durch sog. Reverse Engineering, eine Nachkonstruktion zu erstellen, kann dieser selbst ein Patent in China anmelden und den ursprünglichen „Erfinder“ in Anspruch nehmen. Zwar kann sich der Originalhersteller auf sein Vorbenutzungsrecht berufen. In diesem Fall obliegt ihm jedoch die Beweislast, wobei von den chinesischen Gerichten sehr hohe Anforderungen an eine Exkulpation (Entlastung) gestellt werden.

Lohnt sich ein Schutz überhaupt?

Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Registrierung oftmals mit Kosten und aufwendigen Formalitäten verbunden ist. Bei einigen Schutzrechten muss zudem bei der Registrierung die Technologie offen gelegt werden, wodurch erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten entstehen. Insofern stellt sich für viele Unternehmen die Frage, ob eine Geheimhaltung der Erfindung nicht sinnvoller ist als eine Registrierung. Hier sollte eine möglichst genaue Abwägung vorgenommen werden zwischen den Anmelde- und potentiellen Rechtsverfolgungskosten einerseits und dem potentiellen Schaden andererseits, der aus einer fehlenden Registrierung resultiert.

Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass In den meisten Fällen der zu erwartende Verlust für die betroffenen Unternehmen deutlich größer ist, wenn keine Registrierung vorgenommen wird.            

Dezan Shira & Associates unterhält eine spezielle Abteilung für das Geistige Eigentum, welche die Registrierung von Patenten und Markennamen in den Ländern, in denen wir tätig sind, koordiniert und kann diesbezüglich auch verschiedene grenzübergreifende Anträge abwickeln. Um die für Sie ideale Lösung zu ermitteln kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com).                                                             

Hier können Sie den 2., 3., 4., 5., 6. und 7. Teil unserer Serie lesen.

China fordert stärkeren Schutz geistigen Eigentums mit Auslands- und Internet Bezug

 

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.