Gerichtliche Auslegung für Streitfälle zwischen Firmen mit ausländischer Beteiligung veröffentlicht

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20. August – Der chinesische Oberste Volksgerichtshof hat kürzlich eine Stellungnahme veröffentlicht, die einige Bestimmungen für Verträge zwischen Firmen mit ausländischer Beteiligung bei Streitfällen klarstellt.

Die „Vorschriften des Obersten Volksgerichtshofs zur Behandlung von Streitfällen, die Firmen mit ausländischer Beteiligung einschließen“ sind am 16. August in Kraft getreten. Darin wird festgelegt, dass ein Vertrag, der während der Gründung oder Veränderung eine Firma mit ausländischer Beteiligung geschlossen wurde, und erst gültig wird, nach dem die zuständige Behörde eine Bestätigung gegeben hat, mit dem Datum der Bestätigung wirksam ist.

Falls ein Vertrag nicht von einer zuständigen Behörde bestätigt wird, erklärt das Gericht ihn für ungültig und lehnt eventuelle Anträge von beteiligten Parteien ab, die Gültigkeit anzuerkennen.

Die Stellungsnahme legt auch die Regeln für finanzielle Beteiligungen der Aktionäre von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung fest. Falls ein Aktionär Güter beigetragen hat, aber noch keine offizielle Registrierung vorgenommen hat, erkennt das Gericht die Beitragsverpflichtungen des Investoren an, solange er innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist die Registrierungsformalitäten erledigt.



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