Gerichtsentscheidung der Hong Kong Sonderverwaltungszone (SVZ) bestätigt Justizrechte der Volksrepublik (VR) China

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Von Richard Hoffmann, Dezan Shira & Associates

22. FebruarDas Berufungsgericht der Hong Kong Sonderverwaltungszone (SVZ) hat entschieden, dass es eine Rechtsstreitigkeit nicht anhören kann, die zwei in Hong Kong ansässige Unternehmen involviert. Eine der beiden Parteien hat erfolgreich eine Gerichtsbarkeit in der Volksrepublik China (VR China) dazu aufgerufen, sich dort dem Rechtsstreit anzunehmen und ein endgültiges Urteil darüber zu fällen. Dies konnte trotz der Tatsachen geschehen, dass beide Parteien mit ihren Geschäftssitzen in Hong Kong beziehungsweise Macau ansässig sind, dort Geschäftstätigkeiten durchführen, das Management dort vor Ort haben, genauso wie Aktionäre und Direktoren der Unternehmens. Zudem wurde der Vertrag, der Gegenstand der Rechtsstreitigkeit ist, in Hong Kong unterzeichnet und wird dort ausgeführt.

Das Urteil des Berufungsgerichtes der Hong Kong SVZ hat große Auswirkungen auf Unternehmensstreitigkeiten, die in Hong Kong ansässige Unternehmen involvieren, die in der VR China Geschäftstätigkeiten durchführen. Um daher solche Probleme zu vermeiden, sollten Unternehmen, die grenzüberschreitend arbeiten, eine Gerichtsbarkeit ihrer Wahl in ihrem Vertrag festlegen, sowie die Wahl ihrer Rechtsvorschriften angeben.

Wenn diesem Punkt bei Vorvertragsverhandlungen keine Aufmerksamkeit gewidmet wird, liegt die Wahrscheinlichkeit höher, dass eine der Parteien erfolgreich die Zuständigkeit der Gerichte der VR China (0der anderswo) aufrufen kann, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Lesen Sie zu diesem Thema bitte auch unseren Artikel über Schiedsgerichtbarkeit als Alternative, um teuren und zeitaufwendigen Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet der VR China vorzubeugen.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.