Gewerbeerlaubnis für Personengesellschaften mit ausländischer Beteiligung im März erhältlich

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26. Februar – Bei der Staatlichen Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel ist ab heute die Gewerbeerlaubnis für Personengesellschaften mit ausländischer Beteiligung und deren Zweigniederlassungen erhältlich.

Die Erlaubnis beinhaltet die Registrierungsnummer, Namen, Hauptgewerbestandort, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftszweck, Teilhaber, Dauer der Personengesellschaft, Gründungsdatum, Registrierungsbehörde, Ausstellungsdatum und vorläufige Anweisungen.

Personengesellschaften mit ausländischer Beteiligung bieten neben einem Joint Venture und einer Gesellschaft mit ausschließlich ausländischer Beteiligung eine Alternative für ausländische Investoren in den chinesischen Markt einzusteigen. Diese Gesellschaftsform kann aus zwei oder mehreren ausländischen Firmen oder Einzelpersonen oder ein oder mehrere ausländischen Firmen oder Einzelpersonen haben die Möglichkeit eine Gesellschaft mit einer oder mehreren chinesischen Firmen oder Einzelpersonen zu bilden.


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