Guangdong überarbeitet Gewerbesteuerraten für Unterhaltungsindustrie

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08. April – Das Steuerbüro in der Provinz Guangdong hat kürzlich eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Gewerbesteuer in der Unterhaltungsindustrie herausgegeben.

Die Gewerbesteuerraten von jetzt 5, 10, und 15 Prozent, basierend auf den jeweiligen Unterhaltungskategorien, sind ab dem 1. Januar 2010 gültig.

Für allgemeine Unterhaltungseinrichtungen wie Bars, Billard- und Bowlinghallen beträgt die Gewerbesteuerrate 5 Prozent; für Internetcafés und Golfanlagen beträgt sie 10 Prozent und für Nachtclubs und Karaoke Bars beträgt sie schließlich 15 Prozent.

Das Steuerbüro der Provinz wird demnächst ein Onlinesystem zur Steuererhebung fertigstellen und das Steuersystem der Unterhaltungsindustrie entsprechend anpassen. Steuerzahler müssen dann dort die Steuerabrechnungen einreichen und sich dem neuen System entsprechend anpassen.


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