Mehrwertsteuerverarbeitung mittels Software

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Dies ist der zweite Artikel aus einer neuen Serie zur Verwendung von Software in der Buchhaltung in China.

19. Januar – In diesem Artikel erläutern wir das System der Mehrwertsteuer (VAT – Value Added Tax) in China und wie Sie diese mittels elektronischer Datenverarbeitung abwickeln können.  Dabei wird zuerst auf die allgemeinen Regelungen der Mehrwertsteuer eingegangen um im zweiten Teil des Artikels graphisch die Abwicklung mittels einer lokalen Buchhaltungssoftware darzustellen.

Teil 1:

Grundsätzlich gilt, dass jedes Unternehmen oder jedes Individuum, dass Güter verkauft, weiterverarbeitet, importiert oder Austausch- und Reparaturdienstleistungen durchführt, Mehrwertsteuer zahlen muss. Dies ist von der chinesischen Regierung festgelegt.

  • Wie wird die Mehrwertsteuer berechnet und erhoben?

Theoretisch wird die Mehrwertsteuer für den Wert des Geschäftsprozesses erhoben, d.h. die Mehrwertsteuerberechnung ist (Verkaufspreis – Kaufpreis) * MwSt-Satz. De facto wird die Mehrwertsteuer als Differenz zwischen der Ausgangssteuer und der Vorsteuer  berechnet. Ein Unternehmen zahlt beim Einkauf von Gütern usw. die Vorsteuer entsprechend der Formel Warenwert * Steuer-Satz an seine Lieferanten.

Beim Verkauf seiner eigenen Produkte oder Dienstleistungen zahlt der Kunde die Vorsteuer ebenfalls entsprechend der Formel Warenwert * MwSt-Satz an das verkaufende Unternehmen und das ist für dieses Unternehmens dann die Ausgangs- Mehrwertsteuer. Dann wird die Vorsteuer von der eingenommenen Mehrwertsteuer abgezogen und somit ergibt sich die eigentliche Mehrwertsteuer.

  • Wer muß Mehrwertsteuer bezahlen?

Es gibt 2 Arten der Steuerzahler: normale Steuerzahler und mittelständische Steuerzahler. Mittelständische Steuerzahler sind Unternehmen, deren Jahresumsatz 500.000 RMB (die primär Güter produzieren oder zu versteuernde Dienstleistungen verkaufen) bzw. 800.000 RMB (für Groß- und Einzelhandelsfirmen) nicht übersteigt.

Für normale Steuerzahler beträgt der Mehrwertsteuersatz 17% und die Vorsteuer ist abziehbar. Die mittelständischen Steuerzahler – deren MwSt-Satz zwischen 3 and 6 % liegt und die Vorsteuer nicht abzugsfähig ist – werden auf Basis des erzielten Umsatzes für den Verkauf von Gütern oder der Provision für zu versteuernde Leistungen besteuert. Somit ist die Steuerformel für mittelständische Steuerzahler = Verkaufswert * anwendbarer Steuersatz.

Teil 2:

Wie wird die Mehrwertsteuer in einem Buchhaltungssystem abgewickelt?

In den folgenden beiden durchgängigen Beispielen wird die Berechnung der Mehrwertsteuer in einem Buchhaltungssystem veranschaulicht. Um sich die Screenshots anzusehen, öffnen Sie die Gallerie.

Beispiel A:

Das erste Beispiel zeigt die automatische Berechnung der Vorsteuer- und der Ausgangssteuer auf der Grundlage der Werte in den entsprechenden Geschäftsprozessen. Die Vorsteuer wird bei der Bestellung von Produkten (Bild 1) und in der Eingangsrechnung (Bild 2) berechnet. Die Ausgangssteuer wird im Kundenauftrag (Bild 3) und in der dazugehörenden Ausgangsrechnung (Bild 4) angezeigt.

Einzelbeschreibung der Screenshots:

Bild 1: Bei dieser Bestellung von verschiedenen Produkten können Sie den Mehrwertsteuersatz (roter Kasten), den Mehrwertsteuerbetrag (grüner Kasten) und die Abrechnungswährung (rote Elipse) sehen.

Erklärung zum gelb markierten Produkt:

Es werden 80 Stück zu einem Vorsteuerstückpreis von RMB 1 eingekauft. Der Preis mit Steuern ist RMB 1,17 bei einer Steuerrate von 17 Prozent. Insgesamt wird die Bestellung dieses Produktes RMB 93,6 kosten, RMB 13,6 entfallen auf die Mehrwertsteuer.

Bild 2: Die Eingangsrechnung zeigt Ihnen den Eingang verschiedener Waren, wieder ist der Steuersatz rot und der Steuerbetrag grün markiert.
Produkt Nr. 7 (gelb markiert) ist das selbe wie im vorherigen Screenshot. Die unterste Zeile gibt Ihnen die Summen an. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist RMB 3.092,70 davon sind RMB 449,38 der Mehrwertsteuerbetrag.

Bild 3: Dies ist der Screenshot eines Kundenauftrags. Rot markiert ist wieder der Steuersatz, grün der Steuerbetrag. Das gelb markierte Produkt wurde 10 mal bestellt, kostet pro Stück Brutto RMB 5.128,21 und Netto RMB 6.000. Die Mehrwertsteuer für dieses Produkt (Summe) ist RMB 8.717,95. Insgesamt ist der Auftrag RMB 180.000 schwer, davon entfallen 26.153,85 auf die Mehrwertsteuer.

Bild 4: Die Ausgangsrechnung zeigt Ihnen die Summe der zu bezahlenden Mehrwertsteuer für die jeweiligen Produkte (grün markiert), die Steuerrate (rot markiert). Gelb markiert ist wieder das Produkt, das schon im dritten Bild beschrieben wurde.

Bild 5: Die Übersicht der Vorsteuer bietet Ihnen wieder die Informationen zu Steuersatz (rot) Vorsteuerbetrag (grün) und die Summen (in diesem Bild nicht sichtbar).

Bild 6: Genauso sehen Sie in der Übersicht der Ausgangssteuer die Steuerrate (rot) und den Ausgangssteuerbetrag (grün).

Beispiel B: Hier werden verschiedene Arten von Rechnungen zur Verfügung gestellt, um unterschiedliche Steuersätze für Belege mit und ohne Steuer anwenden zu können. Letzteres gilt beispielsweise für Dienstleistungen. Weiterhin sind in den Basisdaten und in jeder Einzelrechnung die jeweilige anzuwendende Steuer anpassbar. In Bild 7 ist eine Ausgangsrechnung für einen Prozess unter Anwendung von 5 % Steuer abgebildet.

Bild 7: Hier wird eine Ausgangsrechnung beschrieben, die einem Steuersatz von 5 Prozent unterliegt (rot markiert). Grün markiert ist der Steuerbetrag, in der letzten Zeile sehen Sie die Gesamtbeträge.

Beispiel C: Wenn ein Beleg im Hauptbuch gebucht wird, wird der Steuerbetrag auf ein spezielles Steuerkonto gebucht. Alle steuerwirksamen Konten haben entsprechende Unterkonten wodurch die zu zahlende Mehrwertsteuer automatisch berechnet wird wenn die Unterkonten akkumuliert, d.h. abgerechnet werden. Dies ist in Bild 8 veranschaulicht.

Bild 8: Hier werden die Unterkonten für die zu zahlende Mehrwertsteuer, die Vorsteuer und die Bruttoumsatzsteuer (Output Tax) angezeigt und verrechnet.

Mit einem Klick auf ein Bild öffnen Sie dieses im Original-Format.

Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von Herrn Eberhard Hoffmann (Eberhard_Hoffmann@abic-is.com) und Michael Chiao (Michael_Chiao@abic-is.com) von ABiC Information Systems zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Fragen zur Verwendung von Buchhaltungssoftware in China haben, kontaktieren Sie ABiC-IS bitte per E-Mail.

Bei Fragen zu allgemeinen Steuer- und Buchhaltungsthemen in Bezug auf China kontaktieren Sie bitte Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com).

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