MwSt-Rückerstattungen für Vertragschließungen von in China ansässigen Herstellern im Ausland

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21. Oktober – Die Staatliche Steuerbehörde hat mit dem Erlass Guoshuihan (2009) 538 das ihr untergeordnete Steueramt über die Rückerstattung (Befreiung) der Export-Mehrwertsteuer auf Projekte mit ausländischen Verträgen für Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, informiert.

Gemäß dem Rundschreiben sollen Firmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, welche den allgemeinen Mehrwertsteuer Gesetzen unterstehen und Waren aus Unternehmungen mit ausländischen Verträgen exportieren, folgenden Regelungen unterliegen:

• Die Regelung zum „Erlass, Ausgleichs und der Rückerstattung“ der Mehrwertsteuer gilt sowohl für selbst produzierte Waren, wie auch für nicht selbst produzierte Waren, vorausgesetzt die Güter haben nach den jetzigen Gesetzten Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen und die Exportgeschäfte werden aus Gründen der Buchführung als Umsätze abgerechnet.
• Mehrwertsteuer wird erhoben, wenn Waren unter den aktuellen Gesetzen speziell von der Mehrwertsteuerbefreiung/Rückerstattung ausgenommen wurden.
• Der Export von anderen Gütern, inklusive Privatbesitz, wird von der Mehrwertsteuer bereit.

Für professionelle Beratung und Unterstützung bei Themen, die Steuern und Steuerbefreiung in China betreffen, wenden Sie sich bitte an Olaf Griese: Olaf.griese@dezshira.com oder Richard Hoffmann: Richard.hoffmann@dezshira.com.