Neu: Steuerbefreiung für Import von Spitzentechnologie und Betriebsmittel

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29. April – Das Finanzministerium, die Zentralverwaltung des Zolls und die staatliche Steuerbehörde haben kürzlich das Zollrundschreiben Nr. 55 (2009) aktualisiert und das Zollrundschreiben Nr. 17 (2010) veröffentlicht, das zum 15. April wirksam geworden ist.

Darin werden im Wesentlichen folgende Punkte behandelt:

  1. Importierte Produkte und Betriebsmittel, die den Anforderungen der „Vorläufigen Regelungen für Einfuhrzölle auf Technische Betriebsmittel“ entsprechen, haben Anrecht auf Befreiung von Zöllen und Einfuhrmehrwertsteuer.
  2. Der sogenannte Katalog nicht steuerbefreiter Produkte und technischer Betriebsmittel (zuletzt in 2010 abgeändert) erlangt zum 26. April Wirksamkeit. Technologie, Ersatzteile für Betriebsmittel und Betriebsmittel für den Eigenbedarf sind ab sofort von Einfuhrzöllen befreit.
  3. Neue Anträge auf Steuerbefreiung sollten zwischen 26. April und 26. Mai 2010 bei den Steuerbehörden eingereicht werden. Dies betrifft folgende Güter:

U-Bahnwaggons, elektrische Triebwagengarnituren, Hochleistungslokomotiven, große Schieneninstandhaltungsmaschinen, Betriebsmittel, die dem Umweltschutz dienen und eine umfassende Ressourcennutzung fördern sowie Baumaschinen

  1. Ab 26. April können Neuantragsteller die Zollabfertigung für importierte Betriebsmittelteile und Rohstoffe mit den entsprechend notwendigen Dokumenten und Zertifikaten weiterer relevanter Behörden beantragen.
  2. Die Befreiung von Zöllen und Einfuhrsteuer ist für städtische Schienenverkehrsprojekte ab 1. Juni 2010 wirksam und schließt auch importierte Schlüsselkomponenten und mechanische Betriebsmittel mit ein.



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