Repräsentanten eines Repräsentanzbüros in China sind zunehmend in Schwierigkeiten

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Chris Devonshire-Ellis und Richard Hoffmann

11. März – Mit zunehmend genaueren Untersuchungen der Repräsentanzbüros (ROs) ausländischer Firmen ausgelöst durch die Veränderungen in den Steuergesetzen seit dem 1. Januar 2010, geraten die Chefrepräsentanten zunehmend unter Druck bei Steuerprüfungen und anderen Fragen über die Tätigkeiten während 2009.

Die Staatliche Steuerbehörde (SAT) veröffentlichte am 20. Februar 2010 das Rundschreiben Nr. 18, welches ausdrücklich vorgibt, dass ROs Körperschaftsteuer auf ihr steuerpflichtiges Einkommen zahlen müssen. Dies gilt ebenfalls für Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Dabei sollen ROs die Kostenaufschlagsmethode oder die Methode der tatsächlichen Erlöse benutzen, um die erachteten Gewinnmargen zu bestimmen. Unter der neuen Verordnung, werden die Gewinnmargen von den festen 10 Prozent auf mindestens 15 Prozent angehoben.

Damit geht auch ein deutlicher Anstieg in der Anzahl der Buchhaltungsunterlagen der China ROs einher. Diese  müssen zur Zeit bei Steuerprüfungen vorgelegt werden. Chefrepräsentanten werden oftmals kritisch  durch das örtliche Steuerbüro  ausgefragt. Uns sind bereits Fälle begegnet, in denen Chefrepräsentanten aufgefordert wurden, persönlich das Steuerbüro zu besuchen, um bestimmte Anomalien in Buchhaltungsunterlagen zu erklären. Als rechtlich Verantwortliche sind die Chefrepräsentanten in China im Blickpunkt der chinesischen Behörden und verpflichtet diese Besprechungen nach Aufforderung wahrzunehmen.

Die Steuerbehörden sind unter ansteigendem Druck, die Benutzung der chinesischen ROs als quasi-Geschäfte und Handelsbüros, welche die in China ausgeführte Arbeit von den ausländischen Muttergesellschaften in Rechnung stellen lässt, zu unterbinden. Es war nie die Absicht, die ROs auf diese Art und Weise benutzen zu lassen und resultiert in einem Steuerverlust Chinas, der auch „Chinas entzogenes Einkommen“ genannt wird. Dies wird sowohl als illegal als auch unfair von ordnungsgemäß registrierten und kapitalisierten Firmen, wie Chinas heimischen Firmen, ausländisch investierten Handelsgesellschaften und Gesellschaften mit ausschließlich ausländischer Beteiligung, angesehen.

Die Anwendung des RO als eine Gesellschaft, die Handel betreibt und Arbeit verrichtet und zugleich die Rechnungslegung dem im Ausland tätigen Unternehmen überlässt, ist streng verboten und falls ROs solche Verfahrensweisen benutzt haben, sind die Folgen  in zweierlei Hinsicht gravierend. Erstens wird das Steuerbüro eine Begutachtung der Ausmaße der illegalen Handelsaktivitäten machen wollen und das steuerpflichtige Einkommen, das durch eine Holdinggesellschaft geschleust wurde, berechnen. Steuerflichtiges Einkommen, welches nicht steuerlich erklärt wurde, kann zu einer Geldstrafe von bis zu dem fünffachen des ausstehenden Betrages führen. Diese Strafe kann erheblich sein.

Der zweite Grund zur Besorgnis für den Chefrepräsentanten ist, dass Steuerhinterziehung in diesem Ausmaß in China eine Straftat ist. Unter diesen Umständen, wenn Probleme bekannt sind, mag es umsichtig für den Chefrepräsentanten sein, rechtlichen Rat bei in China tätigen Rechtsanwälten einzuholen und sich von ihnen in solchen Besprechungen vertreten zu lassen. Anfragen nach Besprechungen mit den Steuerbehörden sollten ebenfalls mit einem glaubwürdigen Steuerprüfer stattfinden. Steuerprüfer sind berechtigt mit dem Steuerbüro in China Details der Steuerpflicht zu besprechen und angesichts des verübten Unrechts zu versuchen, angemessene Absprachen zu treffen. Die meisten angesehenen Buchhaltungsfirmen  beschäftigen dieses Personal.

Nach unseren Erfahrungen, vorausgesetzt auf den ausstehenden Steuerbetrag kann sich geeinigt und sofort beglichen werden, wird das Steuerbüro keine weiteren Verfahren wegen Zahlungsverzug einleiten oder Strafanzeige stellen. Jedoch sollte der Chefrepräsentant des ROs unter solchen Umständen der Diskrepanz und des Versäumnis die Fälle über die Repräsentation durch einen Rechtsanwalt besprechen. Zur Vorsorge einen befähigten Steuerprüfer ebenfalls anwesend zu haben, kann Teil der Absprache sein.

Dezan Shira & Associates beschäftigt befähigte chinesische Buchhalter und Juristen und kann Repräsentanzbüros in China und deren Chefrepräsentanten dabei unterstützen, den steuerlichen Pflichten nachzukommen. Die Firma betreibt neun Büros in China. Bitte kontaktieren Sie Richard Hoffmann unter legal@dezshira.com, wenn Sie dazu Unterstützung benötigen.


Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com) oder Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.

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