Rundschreiben für ausländische Steuerrückerstattungen in Tianjin veröffentlicht

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22. April – China hat ein Rundschreiben veröffentlicht, dass sich mit Exportumsatzsteuerrückerstattungen für Schiffe, die mittels Finanzierungsgeschäften in Tianjin ins Ausland verschafft wurden, beschäftigt. Die Bestimmungen treten zum 1. April in Kraft und gelten testweise für den Zeitraum von einem Jahr.

Das Rundschreiben Caishui [2010] No. 24, das am 30. März gemeinsam durch das Handelsministerium, der Staatlichen Steuerbehörde und der Zentralen Zollverwaltung herausgegeben wurde, legt fest, dass Mietfinanzierungsgesellschaften, deren wirtschaftliches Eigentum an ausländische Unternehmen übertragen wurde, in Tianjin für ein Jahr in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen.

Die Umsatzsteuerbefreiung beim Export mittels Leasinggeschäften bezieht sich auf die Ausgangssteuer, die Umsatzsteuerrückerstattung gibt es beim Kauf von Schiffen.

Die Steuer kann auf zwei verschiedenen Wegen erstattet werden:

  1. Bei einem frühen Verkauf wird die Steuerrückerstattung in Übereinstimmung mit den Zahlungen, die im Leasingvertrag vereinbart sind, gewährt. Sollte das Leasinggeschäft rückgängig gemacht werden, können die Steuerbehörden die Steuerrückerstattung zurücknehmen und Zinsen auf Basis aktueller Zinssätze verlangen.
  2. Bei einem späten Verkauf wird die Steuerrückerstattung auf einen Schlag gewährt, nachdem die Eigentumsrechte des geleasten Schiffes übertragen worden sind. Sollte das Leasinggeschäft rückgängig gemacht und das Schiff reimportiert werden, wird die Regierung keine Import- und Umsatzsteuer erheben.

Für Schiffe, die durch Leasinggeschäfte exportiert wurden, jedoch ohne Vertrag zur Übertragung der Rechte, gibt es keine Exportsteuerbefreiungen oder Umsatzsteuerrückerstattungen. Dementsprechend wird die Regierung für den Reimport desselben Schiffs keine Import- und Umsatzsteuer erheben.



Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), oder Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.

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