Shanghais Freihandelszone lockert seine Kontrollen für ausländische Investitionen

Posted by Reading Time: 4 minutes

Feb. 25 – Am Montag den 6. Januar kündigte der chinesische Staatsrat seine Entscheidung, die Modifizierung von Maßnahmen für ausländische Investitionsgenehmigungen und Zulassungen innerhalb der Freihandelszone Shanghai (Shanghai FHZ), an.

Dieser Schritt ist Teil eines größeren Bestrebens um Chinas ausländisches Investitionsmanagementsystem zu reformieren und um seinen Dienstleistungssektor für ausländische Investoren zu liberalisieren.

FIE (Foreign-Invested Enterprises – Unternehmen mit ausländischen Investoren) Genehmigungsverfahren

Die Ankündigung hat Genehmigungsverfahren für die folgende 24 Punkte in der Shanghai FHZ ausgeschlossen:

  • Ausländische Investitionsprojekte
  • Gründung von Unternehmen vollständig in ausländischem Besitz (WFOEs)
  • Teilung und Verschmelzung von WFOEs
  • Reduktion, Erhöhung und Übertragung von Stammkapital von WFOEs
  • Hypotheken und Zuordnung von Vermögenswerten und Zinsen von WFOEs
  • Kapitaleinlagen durch ausländische Investoren
  • Erweiterung vom Zeitraum für Kapitaleinlage durch ausländische Investoren
  • Betriebsperiode von WFOEs
  • Auflösung von WFOEs
  • Etablierung von chinesisch-ausländischen Joint Ventures mit beschränkter Haftung (EJV)
  • Eigenkapitaltransfer von EJVs
  • Reduktion, Erhöhung und Übertragung von Stammkapital bei EJVs
  • Kapitaleinlage Verfahren von EJVs
  • Betriebsperiode von EJVs
  • Auflösung von EJVs
  • Gründung von chinesisch-ausländischen vertraglichen Joint Ventures (CJVs)
  • Wichtige Änderungen der Vereinbarungen, Verträge und der Satzung von CJVs
  • Verringerung von Stammkapital durch CJVs
  • Zuordnung der Rechte nach den Kooperationsverträgen durch CJVs
  • Betraute Betriebsvereinbarungsverträge von CJVs
  • Frühe Rückgewinnung von Auslandsinvestitionen
  • Erweiterung von Betriebsperioden von CJVs
  • Auflösung von CJVs
  • Kapitaleinlage von WFOEs, EJVs und CJVs

Die oben genannten Punkte müssen nun nur noch bei den zuständigen Behörden eingereicht werden, sofern sie nicht im Widerspruch mit der Negativliste stehen, welche die für ausländische Investoren gesperrten Bereiche abdeckt.

Kommentar von Dezan Shira & Associates: Diese Ankündigung verrät uns nichts, das wir nicht bereits wussten. Sie beteuert nochmals, dass alle diese Maßnahmen rationalisiert wurden und nun innerhalb von wenigen Tagen online getätigt werden können. Dies jedoch nur solange wie das Projekt nicht auf der Negativliste geführt wird, die erforderlichen Verwaltungsvorgänge getätigt und sonstige Bewilligung erteilt worden sind.

Spezifische Branchenrichtlinien

Darüber hinaus hat die Ankündigung die folgenden acht Richtlinien für die Shanghai FHZ hervorgebracht.

  • Lockerung der Einschränkungen der Anteile von zulässigen Auslandsanteilenfür Joint Venture internationaler Speditionsunternehmen
  • Erlaubt Speditionsgesellschaften, in vollständig ausländischem Besitz, die Niederlassung in der Shanghai FHZ
  • Erlaubt Bonitätsprüfungsunternehmen, die Niederlassung im Shanghai FHZ
  • Die Aufhebung der Obergrenzen für Eigenkapital ermöglicht es Künstleragenturen ein eigenständiges Tochterunternehmen (Wholly Foreign Owned Enterprise – WFOE) in der Shanghai FTZ zu gründen
  • Erlaubt die Gründung von chinesisch-ausländischen Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen in der Shanghai FHZ
  • Erlaubt ausländischen Unternehmen bestimmte Mehrwert-Telekommunikationsdienstleistungen (VATS – Value-Added Telecommunication Services) in der Shanghai FHZ zu betreiben; und
  • erlaubt ausländischen Unternehmen die Produktion und den Verkauf von Spielekonsolen in der Shanghai FHZ (Spielekonsolen können nach Genehmigung der zuständigen Kulturabteilung auf dem inländischen Markt verkauft werden)

Detaillierte Pläne für die Umsetzung dieser acht Richtlinien werden von den zuständigen Regierungsbehörden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Kommentar von Dezan Shira & Associates: Diese Mitteilung fügt der bisherigen Ankündigung nicht viel hinzu, obwohl sie bekräftigt, dass es signifikante Reformen in einer Reihe von ausgewiesenen Gebieten wie Versand und Transport, Gaming und Entertainment, Bildung, Telekommunikation und (möglicherweise) HR geben wird. Wir warten nach wie vor auf detaillierte Richtlinien und Definitionen aus den verschiedenen Ministerien aber vermerken, dass das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie des Landes (MIIT) eine Erklärung über bestimmte Aspekte der VATS Unternehmen ausgegeben hat, wie unten angegeben.

MIIT Erklärung über VATS Industrie

Nach der Ankündigung veröffentlichte Chinas MIIT die „Meinungen über die weitere Liberalisierung der Mehrwert-Telekommunikationsdienstleistungen in China, Shanghai Freihandelszone“ auf ihrer Website, welche den ausländischen Investoren erlaubt über 50 Prozent an einigen Telekommunikationsunternehmen in der Shanghai FHZ zu besitzen (im Folgenden als „Meinungen“ genannt).

Nach den Meinungen wird ausländischen Investoren nun gestattet mehr als 50 Prozent von „Online Application stores“ und „Online Storage Business“ in der Shanghai FHZ zu besitzen. Allerdings kann das ausländische Eigentum von Onlinedaten und Transaktionsbetrieben die 55 Prozentmarke immer noch nicht überschreiten.

Darüber hinaus eröffnet die Shanghai FHZ die folgenden vier neuen Unternehmen dem Ausländischen Kapital:

  • Call Center Dienstleitungen
  • Internetzugangsdienste
  • Mehrseitige Sprach- und Videokommunikationsdienste, und
  • Inländischen Internet Virtual Private Network Unternehmen

Ausländische Investoren können ihre Beteiligung auf über 50 Prozent in den ersten drei Diensten erhöhen, jedoch wird der ausländische Anteil an inländischen Virtual Private Network Unternehmen bei 50 Prozent festgesetzt. Zusätzlich wird allen Telekommunikationsunternehmen erlaubt, die ihre Dienstleistungsniederlassungen in der Shanghai FHZ registrieren und ansiedeln, ihre Dienstleistungen (ausgenommen Internetzugang) landesweit anzubieten.

Kommentar von Dezan Shira & Associates: Obwohl die vollständigen Parameter und Auswirkungen dieser Ankündigung weiter in Betracht gezogen werden müssen, so scheint es, dass das MIIT beschlossen hat, deutlich Teile des VATS Sektors für ausländische Investoren zu öffnen. Ob hierauf folglich eine rechtzeitige Erteilung von Lizenzen für ausländische Unternehmen ansässig in der FHZ stattfinden wird, bleibt abzuwarten. Die Öffnung dieses Sektors (wenn auch nur in der FHZ) kann die weitere Entwicklung der BPO (Business Process Outsourcing) in diesem Bereich vorantreiben und sieht zudem eine erneute Prüfung einer Reihe von VIE (Variable Interest Entity) Strukturen vor, die von Ausländern verwendet werden, um sich in diesem Bereich zu beteiligen.

 

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, bitte senden Sie eine Email an germandesk@dezshira.com, besuchen Sie uns auf www.dezshira.com wo sie unsere Unternehmensbroschüre kostenlos herunterladen können.

Bleiben Sie uptodate über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter. Jetzt abonnieren!

Weiterführende Lektüre:

Eine Einführung in asiatische Entwicklungszonen

In dieser Ausgabe des China Briefing Magazins erläutern wir unterschiedliche Arten von Entwicklungszonen in China, Indien und Vietnam im Hinblick auf deren spezifischen Vorteile und Charakteristika.

CB-March-2013-Trading-with-China-thmbTrading with China

In dieser Ausgabe des China Briefing mit Detailfragen zu Chinas Handel –ungeachtet dessen ob Ihr Unternehmen derzeit im Land präsenz ist oder nicht. Als besonders interessant für globale KMUs, erläutert diese Ausgabe im Detail das Lizenzierungsregelwerk bezüglich dem Handel mit China – zusätzlich veranschaulicht sie die einhergehenden Steuern, Zölle und Verwaltungsangelegenheiten.