Sonderregelung für Klein- und Mikro-Unternehmen bei Mehrwert- und Gewerbesteuer

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08. August – An der letztwöchigen Sitzung des Regierungsrates, die der chinesischen Premierminister Li Keqiang abhielt, wurde entschieden, dass sämtliche Firmen, welche in die Kategorie der Klein- und Mikro-Unternehmen fallen beginnend ab dem 1. August 2013 vorübergehend von der Mehrwert- und Gewerbesteuer ausgenommen werden. Diese Maßnahme ist lediglich temporär, die Regierung arbeitet derzeit jedoch an ähnlichen Maßnahmen mit langfristigem Charakter.

Diese Maßnahmen sollen es den betroffenen Klein- und Mikro-Unternehmen grundsätzlich erlauben in den Genuss derselben Steuervorteile wie Einzelfirmen zu kommen. Gemäß Schätzungen der Regierung profitierten bis zu sechs Millionen Unternehmen in Bezug zu Arbeitsplätzen und Erträgen. Insbesondere wird Wert darauf gelegt die kleinen Mehrwert- und Gewerbesteuer-Zahler (z.B. solche die weniger als 20.000 RMB monatlich umsetzen) ab dem 1. August von Mehrwert- und Gewerbesteuern zu befreien.

Während der Sitzung einigte sich die Regierung zudem darauf Chinas Zollabfertigungsmechanismen weiter zu vereinfachen, beispielsweise indem vorübergehend keine Inspektionsgebühren auf Exportgüter erlassen werden. Dies lässt auf weitere ähnliche Massnahmen in der Zukunft schliessen die Chinas Handelssituation zusätzlich verbessern.

Anbetrachts der nach Worten des Sprechers des chinesischen Zolls Herrn Zheng Yuesheng düsteren Handelszahlen des Landes im Juni 2013 kündigte die Regierung darüberhinaus Pläne für die Ankurbelung des Imports von Gütern an.

Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass Klein- und Mikro-Unternehmen – wobei es sich meistens um private Unternehmen handelt – für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Chinas und die Generation von Arbeitsplätzen ausschlaggebend sein könnten.

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