Staatliche Steuerbehörde veröffentlicht Richtlinien für Steuerbegünstigung in Übergangszeit

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12. Mai – Die Staatliche Steuerverwaltungsbehörde veröffentlichte vor kurzem ein Rundschreiben, das weiterführende Klarstellungen für ansässige Unternehmen, die sich in der Übergangszeit von der begünstigten Steuerbehandlung zur allgemein gültigen Körperschaftsteuer befinden. Die Übergangszeit begann am 01. Januar 2010.

Das Rundschreiben Guoshuihan [2010] Nr. 157,  das am 21. April veröffentlicht wurde, erklärt, dass ansässige Unternehmen, die als hoch-technologisch anerkannt sind und zugleich die Bedingungen von Softwareproduktionsunternehmen erfüllen, sowie Unternehmen die in der Produktion von integrierten Schaltungen tätig sind, berechtigt sind Begünstigungen bei der Körperschaftsteuer in Anspruch zu nehmen, die entweder in Form von einer Steuerrate von 15 Prozent für Hochtechnologieunternehmen oder der Hälfte der Steuerrate von 25 Prozent entspricht.

Die berechtigten Firmen können nicht die Halbierungen der Steuerrate von 15 Prozent geltend machen.



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