Umsatzsteuer für Online-Handel

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26. Januar – Die staatliche Verwaltung für Industrie und Handel hat eine vorläufige Regelung bekannt gegeben, welche Individuen, die einen Online-Handel betreiben, dazu verpflichtet eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen.

Die neue Richtlinie wird wohl noch vor dem 15. März in Kraft treten. Wer einen Online-Handel aufmachen möchte, muss dieses Geschäft dann mit seinem echten Namen beantragen. Weiterhin sind Online-Käufe nun auch Umsatzsteuerpflichtig, der Steuersatz liegt bei 17 Prozent.

Mit rund 380 Millionen Internetnutzern, hat China einen Internetmarkt mit noch viel ungenutztem Potential. Seit letztem Jahr haben sich die Erlöse aus Onlinemarketing, Internetspielen und Onlinekäufen um 30 Prozent gesteigert. Sie liegen nun bei ca. RMB 74,3 Milliarden (ca. Euro 7,6 Milliarden). iResearch, ein Forschungsunternehmen für den Onlinemarketingbereich, geht davon aus, dass die Erlöse in diesem Jahr um mindestens 50 Prozent steigen werden.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), oder Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.

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