Zehn Provinzen veröffentlichen Richtlinien über den Lohnzuwachs für 2014
SHANGHAI – Bereits 10 Provinzen haben ihre offiziellen „Richtlinien über den Lohnzuwachs” für 2014 veröffentlicht. Die Rede ist von Beijing, Tianjin, Hubei, Shadong, Shanxi, Shaanxi, Henan, Xinjiang, Sichuan und Liaoning. In China werden diese Richtlinien durch die jeweiligen Landesbehörden veröffentlicht undsprechen eine Empfehlung für Unternehmen hinsichtlich Lohnerhöhungen auf Basis des regionalen BIPs, Arbeitsmarkts sowie weiteren soziökonomischen Bedingungen aus.
Die Richtlinien lassen sich in drei Sektionen unterteilen:
Durchschnittlicher empfohlener Lohnzuwachs: Empfohlen für Unternehmen mit normalem Geschäftsbetrieb und Wachstum.
Höchster empfohlener Lohnzuwachs: Empfohlen für Unternehmen mit einem profitablen Geschäftsbetrieb und starkem Wachstum.
Geringster empfohlener Lohnzuwachs: Empfohlen für Unternehmen mit nur geringem Wachstum. Unternehmen die sich in einer schlechten Wirtschaftslage befinden, können einen „Nullanstieg“ durch den Arbeiterkongress genehmigen lassen.
In Anbetracht der Lohnverteilung für Führungspersonal sowie des einfachen Angestellten müssen Unternehmen folgendes beachten. Sollten die Löhne der einfachen Angestellten nicht erhöht werden, so ist eine Erhöhung für die Gehälter des Führungspersonals untersagt.
Unter allen Richtlinien hinsichtlich des durchschnittlichen Lohnzuwachses ist zu vermerken, dass Henan und Xinjiang mit 15 Prozent den höchsten prozentualen Anstieg aufweisen. Hubei hingegen ist mit 10 Prozent die Provinz mit dem geringsten Lohnanstieg. Es ist anzumerken, dass für viele Provinzen die Erhöhungen für 2014 vergleichsweise deutlich geringer sind als im vergangenen Jahr.
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