Unternehmensgründung in China

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Von Florian Bethmann

18. Mai – Der nachfolgende Artikel über den administrativen Teil einer Unternehmensgründung verbunden mit Behördengängen ist in zwei Teile unterteilt. Der erste Teil widmet sich bis zu dem Punkt der rechtlichen Existenz des Unternehmens und der damit verbundenen Behördengänge und Vorbereitung von Dokumenten. Im zweiten geht es um die Anmeldung des Unternehmens bei Behörden, die die Grundlage für die spätere Geschäftstätigkeit bilden.

Pre-Registration

Wer in China schon einmal ein Unternehmen gegründet hat, der weiß, wie viele Behördengänge notwendig sind, bis das Unternehmen tatsächlich existiert. Und nach der erfolgreichen Gründung sind die Behördengänge nicht vorbei – regelmäßig muss beispielsweise die Gewerbeerlaubnis erneuert werden. Bei all diesen Vorgängen ist es immer äußerst wichtig, dass alle Fristen eingehalten werden.

Zahlreiche Genehmigungen müssen für die Unternehmensgründung eingeholt werden und das neue Unternehmen muss bei vielen verschiedenen Behörden angemeldet werden. Zunächst möchten wir in diesem Beitrag auf die Schritte des Anmeldeverfahrens eingehen, die durchlaufen werden müssen bis das Unternehmen als rechtliche Einheit besteht. Wie lange es dauert, bis eine Behörde eine bestimmte Genehmigung erteilt, hängt immer von verschiedenen Faktoren ab. So gibt es verschiedene Bezirke oder Städte, in denen sehr viele Anträge eingehen, sodass die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Vorläufige Genehmigung

Zunächst muss bei der Staatlichen Verwaltung für Industrie und Handel (SAIC) die Vorläufige Genehmigung (Preliminary Approval) eingeholt werden. Dabei geht es um die Genehmigung des Namens des neuen Unternehmens. Dieser Vorgang dauert üblicherweise bis zu fünf Tagen. Die SAIC verlangt hierbei einen Vorschlag sowie drei Alternativen. Rechtlich bindend ist letztendlich nur der chinesische Name des Unternehmens.

Der Name besteht grundsätzlich aus mehreren Teilen:

  • Name des Unternehmens
  • Tätigkeit
  • Unternehmenssitz
  • Rechtsform

Umweltschutzgutachten

Joint Ventures oder Gesellschaften mit ausschließlich ausländischer Beteiligung (WFOE), die in China produzieren möchten, müssen zunächst eine Genehmigung von der Umweltschutzbehörde erhalten. Die Behörde überprüft, ob die Produktionsprozesse mit den chinesischen Umweltschutzrichtlinien im Einklang stehen. Dafür muss die Behörde über die eingesetzten Rohstoffe, Maschinen und Anlagen sowie den Einsatz und die Entsorgung giftiger Stoffe informiert werden.  Das Gutachten entscheidet letztendlich darüber, ob und wo ein Unternehmen produzieren darf.

Genehmigungsbescheinigung und Gewerbeerlaubnis

Bevor das neue Unternehmen als rechtliche Einheit besteht, müssen die Genehmigungsbescheinigung (Certificate of Approval) und die Gewerbeerlaubnis (Business License) beantragt werden. Für die Ausstellung der Genehmigungsbescheinigung ist die örtliche Stelle des Ministeriums für Finanzen und Handel (MOFCOM) zuständig. Dies nimmt üblicherweise zwischen 15 und 45 Tage in Anspruch. Die Gewerbeerlaubnis wird von der örtlichen Stelle der Staatlichen Verwaltung für Industrie und Handel ausgestellt und muss innerhalb von 30 Tagen, nachdem das Unternehmen die Genehmigungsbescheinigung erhalten hat, beantragt werden. Mit dem Tag der Ausstellung der Gewerbeerlaubnis besteht das neue Unternehmen als eigenständige rechtliche Einheit.

Folgende Dokumente müssen bei den Behörden eingereicht werden, um die beiden Dokumente zu erhalten (einige Dokumente müssen bei beiden Behörden vorgelegt werden):

  • Dokumente des neuen Unternehmens
    • Vorläufige Genehmigung
    • Mietvertrag für die Büroräumlichkeiten
    • Durchführbarkeitsstudie
    • Unternehmenssatzung, unterzeichnet von jedem Anteilseigner
    • Umweltschutzgutachten
    • Berufungsurkunde der Geschäftsführer, Aufsichtsführer und Vorstandsmitglieder sowie Dokumente, die über Name und Adresse Aufschluss geben (Lebenslauf, Kopie des Ausweises, Passfotos)
    • Berufungsurkunde des gesetzlichen Vertreters sowie Kopie des Ausweises
    • Dokumente, welche die Eigentumsübertragung eines Vermögensgegenstandes bestätigen, falls Sachgegenstände in das Unternehmen eingebracht werden
  • Dokumente des Mutterunternehmens
    • Bestätigung der Kreditwürdigkeit durch die Hausbank im Herkunftsland (in chinesischer Sprache)
    • Gewerbeerlaubnis
    • Kopie des Passes des gesetzlichen Vertreters

Die Durchführbarkeitsstudie ist zwar letztlich nicht bindend für das Unternehmen, dennoch empfiehlt es sich die Studie sorgfältig anzufertigen. Die Studie enthält zahlreiche Punkte, über die sich ein verantwortungsvoller Unternehmer Gedanken machen sollte, wie beispielsweise finanzielle und wirtschaftliche Untersuchungen, Risikoanalysen, Marktaussichten, Zeitpläne sowie Überlegungen über benötigte Materialien, Technologien und Mitarbeiter. Insofern kann es dem neuen Unternehmen nur dienlich sein, wenn sich die Investoren über die genannten Punkte im Voraus Gedanken machen.

Die Unternehmenssatzung enthält verschiedene Artikel beispielsweise über den Umfang der geschäftlichen Tätigkeiten, das Produktionsniveau / -umfang, die Höhe des Investments, den Vorstand, den General Manager oder den Betriebsrat.

Besonders sorgfältig sollte der Umfang der geschäftlichen Tätigkeiten definiert werden. Ist der Umfang zu eng oder zu weit gefasst, kann es im weiteren Verlauf zu Problemen mit der Steuer- oder Zollbehörde kommen. Aus diesem Grund sollten die Tätigkeiten klar und wahrheitsgemäß umrissen werden – allerdings so, dass noch Raum für eine zukünftige Ausweitung besteht.

Post-Registration

Obwohl das Unternehmen nun rechtlich existiert, sind noch viele weitere Behördengänge notwendig. So muss die neue Unternehmung unter anderem beim Amt für Statistik, bei der Zoll- und der Steuerbehörde, bei der Staatlichen Devisenverwaltung (SAFE) und beim Amt für Qualität und Technologieüberwachung angemeldet werden.

Das Amt für Qualität und Technologieüberwachung stellt den Unternehmens-Code aus. Eingereicht werden müssen hierfür die Gewerbeerlaubnis und der Ausweis des gesetzlichen Vertreters. Der Unternehmens-Code und die Gewerbeerlaubnis müssen dann beim Amt für Statistik für die Anmeldung bei dieser Behörde vorgezeigt werden.

Die Anmeldung bei den Steuerbehörden kann entweder bei der Staatlichen oder der örtlichen Steuerverwaltung durchgeführt werden. Hierzu müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Gewerbeerlaubnis
  • Unternehmens-Code
  • Ausweis des rechtlichen Vertreters
  • Ausweise der Mitarbeiter der Steuerabteilung
  • Firmensiegel
  • Mietvertrag und Zahlungsnachweis(e)
  • Unternehmenssatzung und Nachweis für die Eröffnung eines Bankkontos
  • Nachweis über die Kapitaleinlage
  • Kopie der Eigentumsbescheinigungen
  • Nachweis des Landnutzungsrecht
  • Erklärung, dass alle eingereichten Dokumente echt sind

Des Weiteren muss das Unternehmen noch bei der Zollbehörde registriert werden. Um tatsächlich exportieren und importieren zu können, muss dann jedoch noch eine Exportgenehmigung für das entsprechende Produkt oder die Technologie bei der Außenhandelsabteilung des Staatsrats beantragt werden. Eingereicht werden müssen hierzu der Vertrag, eine Beschreibung der Technologie oder des Produkts sowie Dokumente, welche die Rechtspersönlichkeit nachweisen.

Grundsätzlich sind die Produkte und Technologien in drei Kategorien eingeteilt. Sie sind entweder frei oder eingeschränkt exportierbar/importierbar oder der Import/Export ist verboten.

Mehr zu den einzelnen Schritten bei der Unternehmensgründung finden Sie auch in unseren Handbüchern zur Gründung von Repräsentanzen (zur Zeit kostenlos), Joint Ventures und WFOEs oder in unseren China Briefing Magazinen.



Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), oder Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.

Haben Sie manchmal Probleme mit chinesischen Buchhaltungs-, oder Wirtschaftsbegriffen? Für angemeldete Nutzer bieten wir nun eine kostenlose Übersetzungsliste der wichtigsten Buchhaltungs- und Wirtschaftsbegriffe zum Herunterladen an. Die Liste bietet Ihnen neben dem deutschen Begriff, die Übersetzung ins Pinyin und ins Englische sowie die chinesischen Schriftzeichen.